Ivana Bugarin
, Michael Brunner
Rz. 5
Immer wieder hört man die Meldung "Anwaltsbüro, Guten Tag". Diese Meldung mag vor 20 Jahren zeitgemäß gewesen sein, entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Standard.
Rz. 6
Hinweis:
Die Regel lautet: Firmennamen – Nachname – Tagesgruß (z.B. Guten Morgen)
oder
Firmennamen – Sie sprechen mit – Vor- und Nachname – Tagesgruß (z.B. Guten Morgen) – Was kann ich für Sie tun?
Rz. 7
Wichtig ist dabei, immer langsam und deutlich zu sprechen, insbes. wenn sich der Firmenname aus einer freien Buchstabenkombination wie z.B. "itg Rechtsanwälte" zusammensetzt.
Im Rahmen der Corporate Identity (Firmenidentität) sollte die Kennung kanzleiintern festgelegt sein und von allen Mitarbeitern benutzt werden.
Bei Sozietäten mit mehreren RA sollte sich auf eine möglichst kurze, prägnante Firmenkennung geeinigt werden. Nichts ist für den Anrufer, der ein wichtiges Anliegen hat, belastender als eine endlose Meldung am Telefon.
Letztendlich ist dies jedoch eine Entscheidung der Chefs und kann von den KollegInnen nur durch Vorschläge unterstützt werden.
Rz. 8
Ein weit verbreiteter Einwand bei der Kennung ist ferner: "mein Vorname geht niemanden etwas an".
Der eigentliche Grund dafür ist nicht wirklich ersichtlich.
I.d.R. verbessert sich das Telefonverhalten der Anrufer deutlich, wenn eine vollständige persönliche Namensnennung erfolgt.
Dies liegt wohl daran, dass
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man sich Namen sehr viel besser merken kann, wenn man Vor- und Nachnamen kennt. Insbes. ausländische Mandanten können sich so Namen besser merken und sprechen Sie gezielt an. |
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man zeigt mit der Nennung des Vornamens mehr Präsenz und signalisiert mehr Fachkompetenz. Bedenken Sie, letztendlich ist der Vorname Ihres Chefs auch bekannt. Insbes. im Rahmen funktionierender Chefentlastung und Assistenz erleichtert die Nennung des Vornamens die Gesprä... |