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§ 2 Kanzleiorganisation / d) Arbeitsanweisung Posteingang bei "versteckten" Fristen

Ivana Bugarin, Michael Brunner
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Rz. 88

Ein besonderes Augenmerk muss auf "versteckte Fristen" gerichtet sein. Akten mit "versteckten Fristen" müssen einer täglichen Kontrolle unterliegen.

 

Beispiel für eine "versteckte Frist"

In einem zivilrechtlichen Verfahren vertreten Sie den Beklagten. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung erlässt der Richter den nachfolgenden Beschluss, der dem Beklagten und Ihnen in den folgenden Tagen zugestellt wird:

1. Dem Kläger wird eine Frist zur Erwiderung des Schriftsatzes des Beklagten vom … (Datum) innerhalb von drei Wochen gesetzt.
2. Dem Beklagten wird eine Frist zur Stellungnahme auf den zu erwartenden Schriftsatz des Klägers innerhalb von weiteren drei Wochen gesetzt.

Für den Kläger in dem Verfahren ist es unproblematisch, die ihm gesetzte Frist zu ermitteln und zu berechnen. Für den Beklagten (in Ihrem Fall) kann keine zutreffende Frist ermittelt werden, da Sie zum einen nicht wissen, wann dem Kläger der Beschluss zugestellt wurde und sie zum anderen demzufolge nicht wissen können, wann die Stellungnahme des gegnerischen RA zugestellt werden wird.

 

Rz. 89

Zunächst können Sie tagtäglich eine Sonderwiedervorlagen-Frist für diese Akte notieren. So ist gewährleistet, dass Ihnen die Akte täglich zur Kontrolle und Prüfung vorliegt.

Es ist zu empfehlen, auf die versteckte Frist hinzuweisen. Dies sollte nicht mit einem kleinen Klebezettel oder kurzen Satz erfolgen. Vielmehr ist zu empfehlen, für den Fristen-Vermerk einen DIN-A4-Bogen zu verwenden. Dieser ist fest an die Akte anzubringen. Ggf. klammern Sie ihn an der Akte fest, um zu verhindern, dass sich der Zettel von der Akte löst.

Die Akte darf nicht in den Schrank gehängt werden, sondern muss sich an einem festen Platz befinden. Sie darf nicht mit anderen Akten "zugestapelt" werden. Sie sollte sich am Arbeitsplatz der F...

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