Ivana Bugarin
, Michael Brunner
I. Allgemeines
Rz. 24
Ein nicht zu unterschätzender Aufgabenbereich in einer Anwaltskanzlei ist die Betreuung und der Umgang mit Mandanten. So sind in erster Linie Sie Kontaktperson und Ansprechpartner der Mandanten.
Rz. 25
So wie Sie erwarten, höflich behandelt zu werden, wenn Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, so hat auch der Mandant selbstverständlich einen Anspruch darauf, von Ihnen in erster Linie freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit behandelt zu werden.
Für den Mandanten, der sich mit der Klärung eines rechtlichen Falls an einen RA wendet, geht es dabei oft um sehr viel. Er sollte das Gefühl haben, in Ihrer Kanzlei genau richtig zu sein. Frei nach dem Motto: Der Kunde ist König. Durch einen positiven ersten Eindruck schaffen Sie die beste Grundlage dafür, dass sich der Mandant in Ihrer Kanzlei gut aufgehoben fühlt und automatisch eine Vertrauenssituation geschaffen wird, die dem Mandanten das Gefühl vermittelt, weiterhin (auch fachlich) gut aufgehoben zu sein. Denn der Mandant ist i.d.R. derjenige, der dazu beiträgt, dass Ihr Job sicher ist und Ihr Lohn gezahlt wird. In Zeiten zunehmender Zulassungszahlen und steigender Konkurrenz entscheidet nicht nur der Erfolg der Dienstleistung, sondern vielmehr die Art und Weise wie wir mit dem Mandanten umgehen.
Sie sind das Aushängeschild der Kanzlei, denn der erste Umgang des Mandanten findet i.d.R. mit Ihnen statt. Der Eindruck, den Sie auf den Mandanten hinterlassen, sollte insgesamt stimmig sein.
Rz. 26
Auch in gestressten Situationen wird ein entsprechendes Auftreten nichts an der Situation ändern, vielmehr kommt nur ein weiteres Problem hinzu, das die Lage noch weiter verschlechtert: Ein verärgerter Mandant.
Rz. 27
Stellen Sie sich vor, der Mandant ruft in Ihrer Kanzlei an und bittet Sie, ihm die Kopie des letzten gegnerischen ...