Ivana Bugarin
, Michael Brunner
a) Allgemeines
Rz. 119
Seit dem 1.1.2022 besteht die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Postfaches für Anwälte in Bezug auf die Kommunikation mit den Gerichten in Deutschland. Besonderes Augenmerk sollte deshalb auch auf Postein- und -ausgänge in diesem Bereich gelegt werden. Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin hat somit eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass Postein- und -ausgänge entsprechend kontrolliert werden; dies unabhängig davon, ob das beA über die Weboberfläche oder direkt über das Anwaltsprogramm benutzt wird.
Rz. 120
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird Ihnen Hilfe und Support bei Fragen oder technischen Schwierigkeiten angeboten sowie ein Handbuch, in welchem alle Schritte detailliert erklärt werden. Hilfreiche Informationen können Sie sich jederzeit in einem Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer zukommen lassen: https://www.brak.de/anwaltschaft/bea-erv/
Rz. 121
Sie können sich die Überprüfung des Posteinganges vereinfachen, indem Sie sich in der jeweiligen Profilverwaltung persönliche Benachrichtigungen einstellen. In diesem Bereich können Sie unter "Alternative E-Mail-Adresse" einstellen, an welche E-Mail-Adresse Benachrichtigungen zum Posteingang versandt werden sollen. Wenn Sie die Benachrichtigungen aktivieren, erhalten Sie bei jedem Posteingang in dem entsprechenden beA-Postfach eine E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse mit dem Hinweis, dass sich in diesem Postfach eine neue Nachricht befindet.
Rz. 122
Zu empfehlen ist es, sich Postein- und -ausgänge herunterzuladen/zu exportieren und der entsprechenden Akte (je nachdem, ob Sie digitale oder analoge Akten führen) zuzuführen. Besonderes Augenmerk sollten Sie dabei auf den Nachweis des Prüfprotokolls legen, aus welchem sich der Übertragungszeitpunkt ergibt...