Dr. Norbert Lüdenbach
, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
Rz. 97
Keine Erfolgssalden, und deshalb nicht der Regulierung von IFRS 18 unterliegend, sind Größen, die
- nur Aufwendungen oder nur Erträge zusammenfassen, da kein Saldo,
- aus der Bilanz abgeleitete Salden (etwa working capital oder Liquiditäten),
- cash-flow-Salden (etwa free cash flow).
Bei Verhältniszahlen (also etwa Renditekennzahlen) kommt es darauf an: Sofern weder Nenner noch Zähler für sich ein MPM darstellen würden, ist auch die Verhältniszahl kein MPM (Beispiel: return on assets). Erfüllt hingegen mind. eine der beiden Größen für sich die MPM-Definition, stellt auch die Verhältniszahl ein im Anhang zu erläuterndes MPM dar (IFRS 18.B117).
Umsatzrendite vor Steuern als Umsatz/Ergebnis vor Steuern in %: kein MPM, da Umsatz (Nenner) keine Saldogröße darstellt und Ergebnis vor Steuern (Zähler) in IFRS 18 selbst als Zwischensumme definiert ist.
Bereinigte Umsatzrendite vor Steuern als Umsatz durch bereinigtes Ergebnis vor Steuern in %: MPM, weil Nenner für sich gesehen als MPM gelten würde.
Nicht anzugeben sind Zwischensummen, die in der GuV selbst vorkommen oder vorkommen könnten. Diese Ausnahme erstreckt sich nach IFRS 18.118 auf das operative Ergebnis vor Abschreibung und IAS 36 Wertberichtigungen (OPDAI; Rz 107), das operative Ergebnis aus allen at equity bilanzierten Investments, das Ergebnis vor Ertragsteuern, das Ergebnis aus fortgeführten Tätigkeiten sowie auf das Bruttoergebnis vom Umsatz (gross profit or loss) bzw. Letzterem vergleichbare Größen, wie etwa das Nettozinsergebnis oder – insbes. bei Immobilienunternehmen – das Nettoergebnis aus Vermietung und Verpachtung.
Das Unternehmen kann u. U. einen Erfolgssaldo wie "adjusted EBIT" verwenden, der definitorisch von den GuV-Größen abweicht, in der aktuellen Berichtsperiode aber mangels adjustments z. B....