Dr. Katja Francke
, Dr. Norma Studt
Rz. 821
Von besonderer Wichtigkeit ist die Absicherung des Geschäftsführers vor Haftungsansprüchen, denen der Geschäftsführer aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit für die Gesellschaft ausgesetzt ist. Das Vertragsmuster versucht dieser Problematik in zweierlei Hinsicht gerecht zu werden.
Zunächst sieht § 13 Abs. 1 die Verpflichtung der Gesellschaft vor, für den Geschäftsführer eine übliche D & O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) abzuschließen. Die Versicherung sichert den Geschäftsführer vor der Inanspruchnahme durch Dritte oder durch die Gesellschaft bei fahrlässigem Fehlverhalten ab. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang, eine Mindestversicherungssumme festzulegen, die den typischen Haftungsrisiken des Geschäftsführers bei seinen dienstlichen Tätigkeiten entsprechen muss. Der Formulierungsvorschlag geht darüber hinaus von der Festlegung eines – angemessenen – Selbstbeteiligungsbetrages des Geschäftsführers aus und stellt klar, dass eventuelle Steuern, die auf die Versicherungsprämien unter dem Gesichtspunkt eines vermögenswerten Vorteils zu zahlen sind, vom Geschäftsführer getragen werden.
Rz. 822
Parallel hierzu sieht § 13 Abs. 2 des Vertragsmusters die Verpflichtung der Gesellschaft vor, dem Geschäftsführer alljährlich Entlastung für seine Tätigkeit zu erteilen, sofern nicht Anhaltspunkte vorliegen, die einer Entlastung entgegenstehen. Mit dem Entlastungsbeschluss werden sämtliche Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer ausgeschlossen, die der Gesellschafterversammlung bekannt oder erkennbar waren und deren Verzicht nicht ausgeschlossen ist. Eine solche Entlastung ist alljährlich üblich, kann vom Geschäftsführer allerdings ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht erzwungen werden, weil ein Anspruch a...