Dr. K. Jan Schiffer
, Matthias Pruns
Rz. 115
Eine wesentliche Besonderheit der beratenden Tätigkeit ist, dass der Rechtsanwalt oder sonstige Stiftungsberater häufig im Rahmen von Dauermandaten tätig ist, d.h. er betreut für diese Mandanten mehr oder weniger intensiv gleichzeitig verschiedene Angelegenheiten. Dabei ist der Tätigkeitsumfang für eine konkrete Angelegenheit häufig nur schwer abzugrenzen. Wie soll z.B. ein Besprechungstermin zwischen Unternehmer/Stiftungsvorstand und Anwalt, bei dem zahlreiche Angelegenheiten einer Unternehmensstiftung unterschiedlich intensiv angesprochen werden, honorartechnisch auf die einzelnen Angelegenheiten aufgeteilt werden?
Rz. 116
Pauschalhonorare, die auch in diesem Zusammenhang mitunter angeboten werden, haben aus unserer Sicht immer auch etwas von einer Wette oder einem Glücksspiel. Wir halten sie deshalb in der Regel nicht für wirklich fair und angemessen. Von der Sache her bieten sich deshalb aus unserer Sicht eher Stunden- und/oder Tageshonorare an. So wird dann auch in der Praxis regelmäßig bei Dauermandaten verfahren. Diesen Themenbereich betrachten wir hier beispielhaft aus unserer Sicht als beratende Rechtsanwälte, denn ersichtlich können wir nur das aus unserer eigenen Erfahrung beurteilen. Die Betrachtung soll Anhaltspunkte für andere Stiftungsberater geben. Nicht vergessen wollen wir bei alledem aber, dass gerade die Tätigkeit als Rechtsanwalt ("Organ der Rechtspflege") eine soziale Verpflichtung mit sich bringt.
Rz. 117
Zur Höhe von echten und angeblichen Rechtsanwalts- und Beraterstundenhonoraren hört man die verschiedensten Angaben. Die Höhe der angegebenen Stundensätze ist, das liegt auf der Hand, tatsächlich auch ein Marketinginstrument. Lange Zeit war der höchste Stundensatz, von dem wir je gehört hatten, ein solcher von 800 EUR. Die Tageshonorare von ...