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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Investmentbanken, M&A-Berater

Florian Aigner, Dr. Gabor Mues
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Rz. 13

Vor allem auf Seiten des Verkäufers ist es heute üblich, bei größeren Transaktionen Investmentbanken als Berater einzuschalten. Deren wesentliche Aufgabe ist die Auswahl und Ansprache möglicher Interessenten sowie die Koordination des Verkaufsprozesses. Daneben obliegen ihnen die Erstellung eines Informationsmemorandums, die Organisation der Due Diligence und die Begleitung der Verhandlungen. Ähnliche Funktionen wie die Investmentbanken nehmen, v.a. bei kleineren Transaktionen, sog. M&A-Berater wahr. Hierzu zählen neben sog. Corporate Finance Beratern auch reine Unternehmensmakler.

 

Rz. 14

Investmentbanken und M&A-Berater werden i.d.R. auf der Grundlage eines sog. "Engagement Letter" tätig. Dabei handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit dienst- und maklervertraglichen Elementen. Er wird daher auch als Unternehmensmaklervertrag[8] bezeichnet. Zu unterscheiden ist zwischen "Dauermandaten", bei denen der Makler sich verpflichtet, für den Mandanten laufend geeignete Zielgesellschaften zu identifizieren bzw. ihm solche anzubieten und "Einmalaufträgen", die nur die Vermittlung bzw. den Verkauf eines Objekts zum Gegenstand haben. Die Honorierung ist üblicherweise erfolgsabhängig (Success Fee). Dazu kommt häufig eine, meist zeitlich befristete, monatliche Fixvergütung (Retainer), die unabhängig vom erfolgreichen Abschluss der Transaktion geschuldet ist und die laufende Tätigkeit der Berater (Erstellung von Unterlagen etc.) abgelten soll. Der Retainer wird häufig auf ein späteres Erfolgshonorar ganz oder teilweise angerechnet.

Die wirtschaftliche Bedeutung von Engagement Letters ist nicht zu unterschätzen. Bei großvolumigen Transaktionen kann sich das Erfolgshonorar schnell im Millionenbereich bewegen. Auch bei kleineren Transaktionswerten sind fünf- bis sechsstell...

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