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§ 12 Schiedsverfahren/Schlichtung / 1. Muster: Schiedsgerichtsvereinbarung

Prof. Dr. Winfried Grieger
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Rz. 43

Muster 12.1: Schiedsgerichtsvereinbarung

 

Muster 12.1: Schiedsgerichtsvereinbarung

Schiedsvereinbarung

1. _________________________ Partei A
2. _________________________ Partei B

treffen folgende Schiedsgerichtsvereinbarung im Sinne der ZPO:

1.

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag vom _________________________ bezüglich des Bauvorhabens sollen unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht, das auf der Grundlage der Vorschriften der ZPO gebildet wird, entschieden werden.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Schiedsgericht bestehen soll aus

_________________________ Schiedsrichter(n).

2. Als Schiedsrichter benennen die Parteien _________________________.
3.

Der Ort des schiedsgerichtlichen Verfahrens ist _________________________.

Das Schiedsgericht hat die Möglichkeit, auch an einem anderen Ort seine Sitzungen durchzuführen.

Das Schiedsgericht hat die Möglichkeit, ein isoliertes Beweisverfahren durchzuführen. Es ist für das schiedsrichterliche Verfahren bindend.

Mit der Zustellung des Antrages auf Einleitung eines isolierten Beweisverfahrens beim Schiedsgericht, das zuvor gebildet sein muss, wird die Verjährung gehemmt. Es gelten insoweit die entsprechenden Regelungen der ZPO.

Die Parteien verpflichten sich, sich über jegliche Adressenänderungen informiert zu halten.

4. Beiden Parteien ist die Möglichkeit eröffnet, Dritte auf diese Vereinbarung zu verpflichten. Für den sich dann anschließenden zulässigen Fall der Streitverkündung, sind diese Dritten verpflichtet, dem schiedsgerichtlichen Verfahren beizutreten, und zwar im Sinne des § 98 ZPO. Es gelten insoweit die Regelungen über die Interventionswirkung nach § 98 ZPO.
5. Einleitung des Verfahrens und Anforderungen an den Klageantrag
6. Verfahrensablauf
7. ...

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