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§ 12 Produkthaftpflichtversicherung / I. Gründe für die Einführung einer Rückrufkosten-Versicherung

Prof. Tobias Lenz
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Rz. 179

Auf Wunsch der Automobil- und Zuliefererindustrie haben die Versicherer zunächst für den Kfz-Bereich 1981 eine Rückrufkosten-Versicherung eingeführt.[336] Diese hatte Vorbildfunktion für andere Industriezweige, vereinzelt auch in der Lebensmittelbranche. Ein Anknüpfungspunkt für die Einführung der Rückrufkosten-Versicherung war die Überlegung, die damit verbundenen erheblichen Risiken jedenfalls nicht kostenlos von dem Produkthaftpflicht-Modell erfasst wissen zu wollen. Andererseits bestand das Bedürfnis zumindest einiger Hersteller, Rückrufkostenrisiken definitiv abzudecken. Bei weltweiter Verbreitung eines mangelhaften Erzeugnisses kann ein Rückruf Kosten in Millionenhöhe verschlingen, wie jüngste Beispiele aus der Automobilpraxis,[337] aber auch der Nahrungsmittelbranche[338] sowie aus den Bereichen der Elektronikherstellung[339] beweisen.[340] Sowohl auf Seiten der Endhersteller als auch auf Seiten der Zulieferer besteht daher ein praktisches Bedürfnis, die enormen Risiken möglichst umfassend abzusichern.[341] Ursprünglich waren die Versicherer zurückhaltend, das Risiko überhaupt abzudecken, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen war, dass unter Umständen Rückrufe auch erfolgen konnten, wenn überhaupt noch kein konkreter Sach- oder Personenschaden eingetreten war und sich der Rückruf als "bloß schadensverhütende Maßnahme" darstellte. Es handelte sich in Fällen dieser Art an sich um einen "typischen Eigenschaden", also um einen "reinen Vermögensschaden" des zurückrufenden Unternehmers, der – und auch hier stieß man auf dogmatische Bedenken – grundsätzlich nicht Gegenstand der allgemeinen Haftpflichtversicherung sein konnte.[342] Die dogmatischen Aspekte liegen auf der Hand: Die Grenzen zum Deckungsbereich einer Haftpflichtversicherung sind betroffen, wenn der ...

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