Stephan Kohlhaas
, Phillip Hartmann
Rz. 2
Der deutsche Markt für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen ist durch zwei lokale Spezifika geprägt: zum einen das Verstoßprinzip als Versicherungsfalldefinition und zum anderen durch die Gewährung relativ hoher Versicherungssummen-Kapazitäten durch einzelne Versicherer. Im Vergleich dazu wird im internationalen Maßstab, insbesondere in den anglo-amerikanischen Versicherungsmärkten, der Versicherungsfall durch das sogenannte claims made-Prinzip definiert und die durch einzelne Versicherer gewährten Versicherungssummen sind deutlich niedriger als in Deutschland üblich. Während in Deutschland einzelne Versicherer bereit sind, neunstellige Versicherungssummen für ein einzelnes Risiko zu zeichnen, sind anglo-amerikanische Anbieter oftmals nur bereit mit maximal achtstelligen Versicherungssummen ins Risiko zu gehen.
Insbesondere jedoch das Verstoßprinzip, das als Versicherungsfalldefinition in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nahezu ausschließlich in Deutschland und Österreich vorkommt, hat in der Vergangenheit eine Abschottungswirkung entfaltet, die nach wie vor anhält. Nur wenige international agierende Versicherer sind bereit, in Deutschland Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen basierend auf dem Verstoßprinzip in Verbindung mit hohen Versicherungssummen anzubieten. Anhaltspunkte dafür, dass sich diese Lage in absehbarer Zeit durchgreifend ändern wird, sind nicht ersichtlich.
Dies liegt sicherlich auch daran, dass über den gesamten Markt betrachtet ausreichend Versicherungskapazitäten in der deutschen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Verfügung stehen. Versicherungssummen auch jenseits einer Größenordnung von 300 Millionen EUR lassen sich über Konsortiallösungen, das heißt durch Beteiligung mehrerer Versicherer an der Versicherungssum...