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§ 1 Messverfahren / 5. Messwertzuordnung

Julian Backes, Sven Eichler
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Rz. 782

Jede Lichtquelle, auch ein Laser, ist einer gewissen Aufweitung unterworfen. Die Aufweitung von Laserlichtquellen ist üblicherweise deutlich geringer als die anderer Lichtquellen, aber sie ist dennoch von Null verschieden.

 

Rz. 783

Damit ist auch die Ausdehnung des von einem Handlasermessgerät ausgeleuchteten Laserflecks nicht vernachlässigbar.

 

Rz. 784

Tabelle 5 fasst die Aufweitungen der verschiedenen Messgeräte zusammen.

 

Tabelle 5: Übersicht der Strahlaufweitungen

Typbezeichnung Nominelle Aufweitung Prüfung bei der Eichung Messbetrieb Entfernungsbereich für Geschwindigkeitsmessungen Aufweitung in der max. Messentfernung
LTI 20.20 TS/KM 3 mrad 5 mrad 7 mrad 20 m – 400 m 2,8 m
LR90–235/P 3 mrad 5 mrad 7 mrad 30 m – 500 m 3,5 m
LAVEG 3 mrad 5 mrad 7 mrad 30 m – 350 m 2,45 m
MARKSMAN LTI 20.20 3 mrad 5 mrad 7 mrad 20 m – 400 m 2,8 m
Video-LAVEG --- --- --- --- ---
LaserPatrol 3 mrad 5 mrad 7 mrad 30 m – 500 m 3,5 m
ULTRA LYTE 100 3 mrad 5 mrad 7 mrad 23 m – 610 m 4,27 m
TraffiPatrol 3 mrad 5 mrad 7 mrad 30 m – 500 m 3,5 m
FG21-P 2,0 (2,5)1 3 mrad 5 mrad 30 m – 1000 m 5 m
Traffipatrol XR 3 mrad 5 mrad 7 mrad 30 m – 600 m 4,2 m
LTI 20/20 TruSpeed 2,5 mrad × 1,5 mrad (hor. × vert.) 3 mrad × 2 mrad 6 mrad × 6 mrad 30 m – 600 m 3,6 m

1 2 mrad laut Gebrauchsanweisung und 2,5 mrad gemäß PTB-Zulassung und werksseitiger Kurzbeschreibung.

 

Rz. 785

Der ADAC hat in einem Feldversuch im Jahr 2006 aufgezeigt, dass Messsituationen mit mehreren Fahrzeugen möglich sind, in denen nach einer gültigen Messwertanzei­ge dieser Messwert keinem der beteiligten Fahrzeuge eindeutig zugeordnet werden konnte.[47]

 

Rz. 786

Für den Einzelfall bedeutet dies, dass durch das Messpersonals unbedingt sicherzustellen ist, dass im Fall einer gültigen Messwertanzeige nur ein einziges Fahrzeug als Messwertlief...

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