DSGVO: Bußgeld wegen Prüfung von Kundendaten ohne Aufklärung

Das Energieunternehmen Vattenfall hatte Neukunden standardmäßig daraufhin überprüft, ob diese bereits öfter Verträge gewechselt hatten, um jeweils angebotene Boni zu erhalten. Wegen unzureichender Aufklärung über diese Überprüfungen muss das Unternehmen nun rund 900.000 EUR Bußgeld zahlen.

Strom- und Gaslieferanten versuchen häufig, wechselwillige Verbraucher über Bonuszahlungen zum Vertragsschluss zu animieren. Ein Neukunde bekommt im Gegenzug für den Vertragsabschluss eine mitunter stattliche Prämie. Diese Angebote nutzen allerdings auch etliche Verbraucher aus und wechseln nahezu jährlich den Versorger, um so von diesen Boni regelmäßig zu profitieren.

Abgleich mit Daten aus Altverträgen

Um sich vor solchen Rabattjägern zu schützen, hatte der Energieversorger Vattenfall ab dem Sommer 2018 damit begonnen, bei potentiellen Neukunden zu überprüfen, ob diese ein auffälliges Vertragsverhalten in der Vergangenheit an den Tag gelegt hatten, also häufig den Anbieter wechselten.

Nach Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung wurden dabei personenbezogene Daten von Interessenten mit Daten aus Altverträgen abgeglichen, um solche Verbraucher zu identifizieren, die bereits einmal Kunde bei Vattenfall waren, dann zu einem anderen Anbieter gewechselt waren und nun wieder einen Vertrag bei Vattenfall mit einem erneutem Bonus beantragt hatten.

Potenziellen Kunden nicht ausreichend über Datenabgleich informiert

Die so ermittelten sogenannten „Bonushopper“ konnten dann vom Versorger abgelehnt werden. Dabei wurden die potenziellen Kunden allerdings nicht in ausreichender Weise über diesen Datenabgleich informiert, weshalb das Unternehmen nun mit einem Bußgeld belegt wurde.

Bei über 500.000 Kunden erfolgte ein Bonushopper-Abgleich 

Die Praxis des Datenabgleichs wurde bis zum Jahresende 2019 aufrechterhalten und in diesem Zeitraum sollen davon rund 500.000 Verbraucher betroffen gewesen sein. Auch weil die Zahl der Betroffenen so hoch war, hat der für das Unternehmen zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte nach Untersuchung des Vorfalls nun ein Bußgeld in Höhe von rund 900.000 EUR verhängt, das Vattenfall bereits akzeptiert hat.

Das Bußgeld hätte allein schon aufgrund der hohen Zahl der Betroffenen auch noch deutlich höher ausfallen können, doch habe Vattenfall umfassend mit der Datenschutzbehörde zusammengearbeitet, begründete der Hamburger Datenschutzbeauftragte Ulrich Kühn die Höhe des Bußgeldes. So sei der intransparente Datenabgleich direkt nach dem ersten Tätigwerden der Behörde gestoppt worden. Zugleich sei der Betrag jedoch noch ausreichend hoch, um auch eine Signalwirkung auf andere Unternehmen zu haben. Diese sollten den Fall als Warnung verstehen, die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht zu vernachlässigen.

Überprüfung war rechtmäßig, nur fehlende Information ist zu beanstanden

Die generelle Rechtmäßigkeit der Überprüfung von Kundendaten zum Schutz vor den „Bonushoppern“ sieht Vattenfall nach die Überprüfung durch die Hamburger Datenschutzbehörde bestätigt. So sei es in dem Bußgeldverfahren ausschließlich darum gegangen, dass die Interessenten nicht im erforderlichen Maße über den Datenabgleich informiert worden seien, nicht aber um den Abgleich an sich. 

  • Deshalb will man bei Vattenfall an der Überprüfung weiterhin festhalten
  • und lediglich die Informationen darüber optimieren, um somit den Transparenzanforderungen der DSGVO zu genügen. 

Probleme der künftig geplanten Abfragepraxis

Künftig werden die Interessenten für einen Bonus-Vertrag daher explizit gefragt, ob ihre Daten auch für einen Abgleich verwendet werden dürfen. Lehnen sie dies jedoch ab, könnten sie auch keinen solchen Bonus-Vertrag erhalten.

Hierbei könnte sich allerdings die Frage stellen, ob eine solche Option nicht gegen das Kopplungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO verstößt, nach der die Zustimmung in jedem Fall freiwillig erfolgen muss und daher auch nicht an Zusatzleistungen geknüpft sein darf. Die Hamburger Datenschutzbehörde hat sich mit Vattenfall auf ein Einwilligungsverfahren geeinigt, dass den Interessen aller Beteiligter genügen soll.

Nicht der erste Versuch der Kundenkontrolle

Auch andere Versorgungsunternehmen klagen schon seit längerem über die Bonushopper, die durch regelmäßige Vertragswechsel in kurzen Abständen versuchen, möglichst viele Bonusbeträge herauszuschlagen. Bereits im letzten Jahr waren Pläne bekannt geworden, nach denen große Auskunfteien wie die Schufa dazu eine bundesweite Datenbank mit Informationen zu Strom- und Gaskunden geplant hatte, über die solche Verbraucher dann schnell hätten identifiziert werden könnten.

Nach vehementen Protesten von Verbraucher- und Datenschützern hatten sich die beteiligten Unternehmen, neben der Schufa etwa auch die Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel, von diesen Plänen zunächst jedoch wieder verabschiedet.

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Schlagworte zum Thema:  Bußgeld, Datenschutz-Grundverordnung