So arbeiten Beschäftigte in der Abwasserentsorgung sicher

Die neue DGUV Branchenregel „Abwasserentsorgung“ ist ein gebündeltes Regelwerk zum Nachschlagen. Mit konkreten Beispielen und Bildern ist sie ein praxisbezogenes Präventionsinstrument für die Verantwortlichen der Branche.

Die Beschäftigten der Abwasserbetriebe müssen heute immer seltener in Kanäle oder Schächte einsteigen. Meist können sie ihre Arbeit mit Rohrkameras, Kanalrobotern oder Hochdruckspülverfahren erledigen. Ist doch einmal der persönliche Einsatz gefragt, dann tragen Schutzausrüstungen und Gaswarntechnik zur Sicherheit bei. Trotzdem müssen die Verantwortlichen mögliche Gefährdungen kennen, richtig einschätzen können und wenn nötig, Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten veranlassen.

Enge Arbeitsplätze und Biostoffe stellen Risiko dar

Typische Gefährdungen bei der Abwasserentsorgung sind:

  • körperliche Belastungen bei Tätigkeiten in dunklen und engen Kanälen,
  • Alleinarbeit an abgeschiedenen Orten,
  • Umgang mit Gefahrstoffen wie Faulgase,
  • Übertragung von Infektionskrankheiten,
  • Explosionsgefahr,
  • Abstürze in Schächte sowie
  • Ertrinken im Klärbecken.

Alleinarbeit und arbeitsmedizinische Vorsorge werden genauer behandelt

Die branchenspezifische DGUV Regel 103-602 "Branche Abwasserentsorgung" hilft, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen und gesetzliche Regelungen in der Praxis konkret anzuwenden. Sie beinhalten zudem zahlreiche praktische Tipps und Hinweise, damit der Arbeitsschutz im Unternehmen einfach und gut gelingen kann. Genauer behandelt werden zwei Arbeitsschutzthemen, die speziell für die Branche gelten: Alleinarbeit sowie Besonderheiten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge wie u. a. aufgrund von Biostoffen aus fäkalhaltigen Abwässern.

Beispiel zeigt planvolles Vorgehen gegen Infektionsrisiko

Da das Infektionsrisiko in der Abwasserentsorgung  erhöht ist, gibt es ausführliche Informationen zum Thema Hygiene und Hautschutz. So wird anhand eines Beispiels erklärt, wann bzw. wie häufig verschmutzte Arbeitsgeräte, Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeugkabinen zu reinigen und wann Wassertanks, die zur hygienischen Händereinigung auf einem Fahrzeug mitgeführt werden zu entleeren und mit frischem Wasser aufzufüllen sind. Die tabellarische Vorlage für einen Reinigungs- und Hygieneplan (gem. § 14 BiostoffV) lässt sich schnell und unkompliziert auf den eigenen Betrieb anpassen.

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