Lärm: Was ist das und warum ist er so gefährlich?

Lärm ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit führen kann. Aber was macht Lärm gefährlich?

In Abhängigkeit von Lautstärke und Frequenz wird Schall als angenehm oder als Lärm empfunden. So wird z. B. bei gleicher Lautstärke Schall niedriger Frequenz als leiser empfunden als Schall hoher Frequenz. Der Schalldruck wird in Dezibel (dB) gemessen.

Lärmbedingter Hörverlust - Berufskrankheit Nummer 1

Lärmbedingter Hörverlust (Lärmschwerhörigkeit) ist in der EU die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Beschäftigte sind nicht nur im metallverarbeitenden Gewerbe und im Bauwesen, sondern auch in Kindergärten, Schulen, Gaststätten oder Orchestergräben Lärm ausgesetzt.

Gefahren durch Lärm

Menschen sind ständig Lärm ausgesetzt, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in ihrer Freizeit. Lärm kann

  • Stress verursachen,
  • Sinneszellen im Ohr zerstören,
  • Reißen des Trommelfells verursachen,
  • auf Gehörknöchelchen (Cochlea) einwirken.

Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) ist in Deutschland eine der häufigsten Berufskrankheiten. Wenn Sinneszellen oder Teile des Innen- und Mittelohrs zerstört bzw. geschädigt sind, ist das nicht heilbar und kann durch Hilfsmittel, wie Hörgeräte oder Implantate, lediglich kompensiert werden. Vorbeugen ist daher der einzige Weg, um Lärmschwerhörigkeit zu verhindern.

Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung

Es gilt das Minimierungsgebot, d. h., Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist zu verringern bzw. zu vermeiden. Wird einer der oberen Auslösewerte überschritten, sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen und durchzuführen (Lärmminderungsprogramm).

Priorität haben dabei Maßnahmen, die dort ansetzen, wo der Lärm entsteht. Geeignete Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung von Lärmexposition sind in § 7 LärmVibrationsArbSchV aufgeführt.

Eine Checkliste für die organisatorischen und technischen Anforderungen gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.

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