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ArbG Karlsruhe Urteil vom 10.10.2001 - 9 Ca 340/01

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Nachgehend

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 12.04.2002; Aktenzeichen 16 Sa 111/01)

 

Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streiwert wird festgesetzt auf DM 10.000,00.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Entfernung einer Abmahnung vom 15.12.2000 aus seiner Personalakte.

Der Kläger ist seit dem 01.08.1977 bei dem Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgänger, einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt als Redakteur und Reporter beschäftigt.

Im Rahmen der Sendung „SWR 2 aktuell” vom 15.03.1999 führte der Kläger ein live gesendetes Telefoninterview mit dem Korrespondenten … in Pristina/Kosovo. Die Schlussfrage des Klägers in diesem Live-Interview lautete:

„Was erfahren Sie über die Urheber der „Bombenanschläge”der letzten Tage? Da muss man ja nach dem angeblichen Massaker von Racak, das nach internationalen Untersuchungen keines gewesen ist etwas vorsichtig sein, weil damit Propaganda und Politik gemacht wird.”

Die Anwort des Korrespondenten in Pristina lautete wie folgt.

„Man muss damit vorsichtig sein, das stimmt – wobei immer noch die OSZE hier, die ja ihre Beobachter unmittelbar nach dem Massaker von Racak – wenn Sie das ansprechen – vor Ort hatte, dabei bleibt dies war ein klassisches Massaker, hier sind Zivilisten aus der Nähe buchstäblich exekutiert worden. Wir werden ja übermorgen den Bericht der finnischen Pathologen und Gerichtsmedizmer hier auch in Pristina vorgelegt bekommen, vielleicht erfahren wird dann näheres – so vorsichtig man sein muss, aber jedenfalls es ist klar, dass es bisher vor allem aufgrund, äh, auf Seiten der Serben hier Terror gibt gegen die albanische Bevölkerung. Diese Bomenanschläge aber vom Wochenende, die haben nun auch serbische Menschenleben gefordert, es gibt nieman...

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