Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.7 Ausschluss von Leistungen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 (seit dem 28.3.2024 von Abs. 3 verschoben) stellt inhaltlich seit dem 1.1.2023 wie zuvor dieselbe Regelung als Abs. 2 klar, dass Nachteile aufgrund der Rechtsfolgen wegen der Pflichtverletzungen nach § 31 nicht durch Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeglichen werden. Ansonsten gingen die Rechtsfolgen ins Leere. Davon unterscheidet sich der teilwei...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers und die Leitideen aufzeigen, die den Vorschriften der einzelnen Sozialleistungsbereiche zugrunde liegen. Sie nimmt auf die in § 1 Satz 2 genannte Sicherung eines...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Badura, Der Sozialstaat, DÖV 1989, 491. Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979, 363. Däubler, Das Verbot der Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen – Existenzminimum und Arbeitslosengeld II, NZS 2005, 225. Eichenhofer, Sozialrecht und soziale Gerechtigkeit, JZ 2005, 209. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.3 Unzuständiger Leistungsträger

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die dort genannten Stellen zur Entgegennahme von Anträgen unabhängig von der Form der Antragstellung. Im Zweifel kann der Antrag also auch mündlich oder konkludent gestellt werden, jedenfalls elektronisch, wenn der Antragsteller den Leistungsträger auf diesem Wege erreicht. Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 verbietet anderen Trägern nicht, Anträge entgege...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.1 Erwerbstätigenfreibetrag

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 Satz 1 ist bei der Bereinigung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit grundsätzlich ein Betrag in Höhe von 25 % des Bruttoeinkommens abzusetzen. Der Freibetrag darf jedoch 50 % der maßgeblichen Bedarfsstufe nach § 3a Abs. 1 und des notwendigen Bedarfs nach § 3a Abs. 2 unter Einbeziehung der Veränderungsraten nach § 3a Abs. 4 nicht überschreiten. Hierdurch wi...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.3 Absetzungsfähige Abgaben und Aufwendungen

Rz. 19 Gemäß Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 sind die auf das Einkommen (also nicht nur Erwerbseinkommen) entrichteten Steuern abzusetzen, nach Nr. 2 die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung. Nach Nr. 3 sind Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschriebe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 19a verkörpert eine der größten Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Ausdruck der Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem Recht der Arbeitsförderung und der früheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz für erwerbsfähige Hilfebedürftige und der mit ihnen in einer Bedarfsgeme...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Satz 2 war zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 3, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.2 Angemessene Wohnung

Rz. 9 Das soziale Recht auf einen Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum, die der Berechtigte erbringen muss, besteht nur für eine angemessene Wohnung. Es muss also eine rechtliche Verpflichtung des Berechtigten zur Zahlung der Kosten bestehen. Was angemessen ist, definiert § 7 nicht selbst. Die Angemessenheit ist sowohl auf das Wohnobjekt als auch auf den Berechtigten bezoge...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Auflistung der klassischen Leistungen der Arbeitsförderung. Nach der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) im SGB II konzentrieren sich die Leistungen der Arbeitsförderung, die im SGB III konkretisiert werden, auf den Kernbereich der Arbeitslosenversic...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.2 Soziale Dienste und Einrichtungen (Abs. 2)

Rz. 26 Die in Abs. 2 eigenständig genannte Aufgabe des Sozialgesetzbuchs, dazu beizutragen, dass für die Erfüllung der Aufgaben auch die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen, beruht darauf, dass Abs. 1 für das Sozialgesetzbuch nur die Gestaltung von Sozialleistungen anspricht, nicht aber die gleichfalls in den Soz...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.1.1 Personeller Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Regelung des Abs. 1 Satz 1 gilt nur für Leistungsbezieher nach den §§ 1, 1a und 3 und deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben, nicht für solche Personen, die Leistungen nach § 2 beziehen. Dies folgt unmittelbar aus § 2 Abs. 1, der für Leistungsbezieher nach § 2 Abs. 1 eine Abweichung von § 7 vorsieht. Rz. 5 In Rechtsprechung und Literatur besteht Unei...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.6 Abgrenzungen durch die Rechtsprechung

Rz. 29 Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann als konstitutive Anspruchsvoraussetzung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84). Die Arbeitslosmeldung kann als Tatsachenerklärung nicht wie im Leistungsantrag gemäß § 16 schriftlich abgegeben werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84. Rz. 30 D...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.1 Auskunftsstellen

Rz. 3 Abs. 1 benennt zunächst die durch Landesrecht bestimmten Stellen als Auskunftsstellen. Diese Regelung beruht auf einem Einspruch des Bundesrates gegen eine flächendeckende Bestimmung von Auskunftsstellen auf kommunaler Ebene (Kreise und kreisfreie Städte sowie aufgrund von Landesrecht auch die Gemeinden). Durch Landesrecht können nunmehr auch Stellen der Landesverwaltu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Arndt, Auslegung und Auslegungsrichtlinie – zur Interpretationsmaxime weitgehender Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB-AT, SGb 1979, 406. Brackmann, Zu den sozialen Rechten im Sinne des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, WzS 1977, 1. Bürck, Zur Methode der Gesetzesauslegung im Sozialrecht – Eine Auseinandersetzung mit § 2 Abs. 2 SGB I, SGb 1984, 7. der...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.4 Überleitung von Ansprüchen gegen Dritte

Rz. 21 Ansprüche des Leistungsberechtigten gegen Dritte (z. B. Unterhaltsansprüche) kann die zuständige Behörde gemäß Abs. 4 nach Maßgabe des entsprechend geltenden § 93 SGB XII auf sich überleiten und dann geltend machen. Die für die Sozialhilfe bestehenden Einschränkungen der Überleitung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 94 SGB XII gelten für das AsylbLG nicht. Überleitungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 § 16 gilt uneingeschränkt ohne den Vorbehalt abweichender Regelungen in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 Satz 2). Damit werden allerdings Ergänzungen und Sonderregelungen nicht ausgeschlossen. § 16 definiert nicht den Begriff des Antrages i. S. d. § 16. Ein Antrag auf Sozialleistungen ist eine öffentlich-rechtliche, empfangsbedürftige Willenserkl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.14 Prozessuales

Rz. 42 Nach § 75 Abs. 2 SGG kann auch ein Träger der Sozialhilfe im Rahmen eines Klageverfahrens beigeladen und verurteilt werden. Diese Regelung ist entsprechend auf Träger für Leistungen nach dem AsylbLG anzuwenden, die zwar nicht Träger eine Sozialhilfeleistung sind, aber Träger einer Leistung, die sozialhilfeähnlich ist und ebenfalls über Steuern finanziert wird (Groth, ...mehr

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Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.3 Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt

Rz. 10 Abs. 1 Satz 3 regelt die Fälle, in denen eine Verteilungs- und Zuweisungsentscheidung i. S. d. Abs. 1 Satz 1 (noch) nicht getroffen worden oder nicht mehr wirksam ist. Dies kommt z. B. dann häufig vor, wenn der Ausländer keinen Asylantrag gestellt hat. In diesen Fällen ist diejenige Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich die Person sich tatsächlich aufhält (VG Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anrechnung öffentlich-rechtlicher Leistungen

Rz. 26 Nach § 11 Nr. 3 KSchG muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch, sog. Bürgergeld, oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gemäß § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH vom 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Bürgergeld / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Arbeitslosengeld II ist im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelt. Das SGB II wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")[1] eingeführt und ist im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zum 1.1.2011 wurde das SGB II umfassend novelliert und in der Tendenz einer Sozialhilfe für Erwerbsfähige ange...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arbeitsvergütung

Rz. 30 Gegenstand einer einstweiligen Verfügung kann auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn- oder Gehaltszahlung sein. Hier wird wiederum der Sicherungszweck der §§ 935, 940 ZPO überschritten. Die beantragte einstweilige Verfügung führt zu einer Befriedigung des Gläubigers. Deshalb müssen die besonderen Voraussetzungen der Leistungsverfügung insbesondere im Hinblick au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.4 Pauschalierung von Unterkunftsbedarfen (Abs. 4)

Rz. 113 Wie sich aus der Kommentierung zu Abs. 1 und 3 ergibt, bemessen sich die Leistungen für Unterkunft (und Heizung) grundsätzlich nach dem tatsächlichen (angemessenen) Aufwand. Abs. 4 lässt daneben eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft nach Ermessen des Trägers der Sozialhilfe (vgl. den Wortlaut des Satz 1: "kann") zu (vgl. zur Pauschalierung von Bedarfen für He...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.3 Prüf- und Mitteilungspflichten (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt Prüf- und Mitteilungspflichten des Trägers der Sozialhilfe im Zusammenhang mit der (Un-)Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie der Karenzzeit. Satz 1 bestimmt, dass der Träger der Sozialhilfe – trotz Einführung der Karenzzeit in Abs. 1 Satz 2 bis 6 – bei Neuzugängen (bereits) zu Beginn der Karenzzeit prüft, ob die Aufwendungen für...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2. Unterkunftswechsel während des Leistungsbezugs (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bis 4 bilden die Parallelvorschriften zu § 22 Abs. 4, weichen hiervon aber deutlich ab. Eine Übertragung der Rechtsprechung zu den dort getroffenen Regelungen ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Satz 1 statuiert eine Mitteilungsobliegenheit der leistungsberechtigten Person gegenüber dem Träger der Sozialhilfe, wenn sie beabsichtigt, die Unterkunft zu w...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.1. Mitteilungspflicht bei Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 haben leistungsberechtigte Personen vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Damit bekommt der Träger die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die neuen Kosten der Unterkunft angemessen...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des KJHG mit dem SGB VIII eingeführt und trat am 1.1.1991 in Kraft. Sie löste das zuvor geltende JWG von 1922 ab und entwickelt den zuvor in § 3 Abs. 2 JWG enthaltenen Programmsatz fort; sie konkretisiert dessen Umfang und Grenzen. Durch Art. 1 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des SGB VIII v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde mit ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.3 Umzug während der Karenzzeit (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 32 Nach dem zum 1.1.2023 neu aufgenommenen Satz 4 werden innerhalb der Karenzzeit nach § 35 Abs. 1 Satz 2 nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der Träger der Sozialhilfe die Anerkennung vorab zugesichert hat. Während § 35 Abs. 1 Sätze 2 und 3 unter den dort genannten Voraussetzungen die Übernahme der tatsächlichen Aufwen...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.3 Rechtsfolge

Rz. 48 Auf der Rechtsfolgenseite räumt Satz 5 HS 1 ("können") dem Träger der Sozialhilfe grundsätzlich Ermessen ein. Allerdings ist kaum erkennbar, worauf sich dieses Ermessen (noch) erstrecken soll, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Sozialhilfeträger die Zustimmung bereits erteilt hat. Hinsichtlich der Übernahme von Mietkautionen und Genossenscha...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.4 Rechtsfolge

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 vor, hat der Träger der Sozialhilfe die Leistungen für Unterkunft und Heizung i. d. R. direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es handelt sich um einen Fall des gebundenen Ermessens ("sollen"). Abweichendes gilt daher nur dann, wenn besondere (atypische) Umstände des Einzelfalls eine andere Beurte...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.2 Direktzahlung auf Antrag (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 HS 1 sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu decken. Diese hat also einen (gebundenen) Anspruch darauf, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen an die in Satz 1 genannten Personen zahlt (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 98 zu der inhaltsgleiche...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.3 Pauschalierung von Heizbedarfen (Abs. 5 Satz 2 und 3)

Rz. 140 Abs. 5 Satz 2 eröffnet auch betreffend die Leistungen für Heizung und Wassererwärmung die Möglichkeit, diese durch monatliche Pauschalen abzugelten. Dies war mit Einführung des SGB XII zum 1.1.2005 gegenüber dem Recht des BSHG eine Neuerung (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60). Abs. 5 Satz 3 soll sicherstellen, dass die Bemessung der Pauschale nach bedarfsdeckenden Kriterien...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2. Übernahme unangemessener Aufwendungen (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 18 Abs. 2 regelt in den Sätzen 2 bis 4 Ausnahmen von dem Grundsatz, dass Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Wohnung nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen sind. Eine solche Ausnahme besteht, wenn der Sozialhilfeträger dem Umzug zuvor zugestimmt hat (Sätze 2 und 3). Zudem werden nach einem Umzug innerhalb der Karenzzeit nach § 35 A...mehr