Rz. 42

Nach § 75 Abs. 2 SGG kann auch ein Träger der Sozialhilfe im Rahmen eines Klageverfahrens beigeladen und verurteilt werden. Diese Regelung ist entsprechend auf Träger für Leistungen nach dem AsylbLG anzuwenden, die zwar nicht Träger eine Sozialhilfeleistung sind, aber Träger einer Leistung, die sozialhilfeähnlich ist und ebenfalls über Steuern finanziert wird (Groth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 10a Rz. 8 unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 1.8.2006, L 7 AY 3106/06 ER-B).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge