Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.4 Künstler/Publizisten

Die Mitgliedschaft der nach dem KSVG Versicherten endet mit dem Tage, an dem die Versicherungspflicht auf Grund der Feststellung der Künstlersozialkasse endet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.8 Teilhabe am Arbeitsleben

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben endet mit dem Ende der Maßnahme, bei Weiterzahlung des Übergangsgeldes mit Ablauf des Tages, bis zu dem Übergangsgeld gezahlt wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.10 Bisher Nichtversicherte

Die Mitgliedschaft von ehemals Nichtversicherten[1] endet mit Ablauf des Vortags, an dem ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird. Dies gilt nicht für Empfänger von Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des SGB XII.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.1 Beschäftigte

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in die Beschäftigung.[1] Das gilt auch entsprechend für die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderungen, die eine Tätigkeit in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen ausüben, versicherungspflichtiger Prakt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgliedschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.2 Streik/Aussperrung

Die Mitgliedschaft bleibt für die gesamte Dauer dieses Arbeitskampfes erhalten. Bei Unterbrechung der Beschäftigung gegen Entgelt wegen eines nicht rechtmäßigen Arbeitskampfs besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis für längstens einen Monat fort. Während dieses einen Monats ist der Betroffene weiter Mitglied seiner Krankenkasse. Nach Ablauf des Monats en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.3 Bisher Nichtversicherte

Für den Beginn und das Ende der Mitgliedschaft der Versicherungspflichtigen (zuvor Nichtversicherte) gelten die Regelungen der Krankenversicherung entsprechend.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.3 Bezug von Entgeltersatzleistungen/Elternzeit

Die Mitgliedschaft des zuvor versicherungspflichtigen Mitglieds besteht bei Anspruch auf Krankengekd oder Mutterschaftsgeld oder dem Bezug dieser Leistungen, dem Bezug von Elterngeld oder während der Elternzeit fort (Beitragsfreiheit). Das gilt auch, wenn von einem anderen Rehabilitationsträger während einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation (Rehabilitationsleistung)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.11 Bisher Nichtversicherte

Für den Personenkreis[1] beginnt die Mitgliedschaft mit dem ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland. Für Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder Staatsangehörige der Schweiz sind, beginnt mit dem ersten Tag der Geltung der Niederlassungserlaubnis oder der Aufenthaltserlaubnis.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.4 Passives Mitgliedschaftsverhältnis

Der Beendigungstatbestand in § 191 Nr. 4 SGB V sieht vor, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes endet, wenn anzunehmen ist, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts nicht mehr besteht. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von mindestens 6 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4 Obligatorische Anschlussversicherung

4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2 Pflegeversicherung

2.1 Beginn der Mitgliedschaft Die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte der Mitglieder der bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen entsprechen denen der Mitglieder der Krankenkassen. Das gilt auch für die Begründung der Mitgliedschaft. Mitglieder der Pflegeversicherung sind alle Personen, die in der Krankenversicherung, auch nach dem KSVG oder dem KVLG 1989, als Mitgl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.1 Ausscheiden aus der Versicherungspflicht/Ende der Familienversicherung

Bei Personen, deren Versicherungspflicht oder die Familienversicherung endet, wird die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung ab dem Tag des Ausscheidens aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung fortgesetzt.[1] Die Krankenkasse hat den Versicherten über die Austrittsmöglichkeiten zu informieren. Der Versicherte kann der Überleitung in die f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 4.2 Saisonarbeiter-Regelung

Seit dem 1.1.2018 gilt die sog. Saisonarbeiter-Regelung.[1] Bei Saisonarbeitern, deren Versicherungspflicht nach Beendigung dieser Tätigkeit endet, wird die obligatorische Anschlussversicherung als freiwillige Versicherung nur dann fortgeführt, wenn diese Personen innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 3 Kassenzuständigkeit

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Regionale Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) sind in die SVLFG eingegliedert.[1] In Angelegenheiten der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Vorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsrat und Arbeitskampf

Rz. 13 Wie ausgeführt, erfasst das Arbeitskampfverbot des Abs. 2 Satz 1 nur den Betriebsrat als Organ sowie seine Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Betriebsratsmitglieder. In diesen Funktionen haben sie sich neutral zu verhalten und jeder Tätigkeit im Arbeitskampf zu enthalten.[1] Sie dürfen sich daher insoweit weder aktiv an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen – etwa selbst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.3 Entziehungsurteil

Schließlich besteht ein gesetzliches Stimmverbot dann, wenn der Wohnungseigentümer rechtskräftig zur Veräußerung seines Sondereigentums verurteilt ist. Bekanntermaßen kann die Entziehung des Sondereigentums dann von einem Wohnungseigentümer verlangt werden, wenn dieser in ganz erheblicher Weise gegen die ihm obliegenden Pflichten verstößt. Bis zum Inkrafttreten des WEMoG am ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 30 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sprengarbeiten sicher durch... / 1.1 Erlaubnis nach § 7 SprengG

Die Erlaubnis nach § 7 SprengG gilt für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Sie wird auf eine natürliche Person (Betriebsinhaber) oder eine juristische Person (Unternehmen) ausgestellt. Voraus geht ein Antrag bei der zuständige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Zu den gesetzlichen Wehrdienstarten gehören auch Wehrübungen.[1] Wird ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu einer Wehrübung einberufen, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen.[2] Das Beschäftigungsverhältnis gilt als durch die Wehrübung nicht unterbrochen. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht in diesen Fällen weiter.[3] Das gilt auch fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen versicherungspflichtig Beschäftigten, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 2 Anwendung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Wehrübung sind im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt. Dieses entfaltet Wirkung für den Wehrdienst und gilt daher für den Grundwehrdienst sowie für Wehrübungen. Wichtig Freiwillige Wehrübung Die nachstehenden Ausführungen des ArbPlSchG gelten nur eingeschränkt für eine freiwillige Wehrübung[1], wenn sie alleine die Dauer von 6 Wochen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung antreten. § 16 ArbPlSchG erweitert den Arbeitsplatzschutz über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus auf besondere Arten des Wehrdienstes.[1] Das ArbPlSchG erfasst aber gemäß § 16 Abs. 7 ArbPl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ernährung / 1 Essen und Trinken als Gesundheits- und Leistungsgeber

In vielen Unternehmensleitlinien finden sich Sätze wie: "Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital". Allerdings gehört weit mehr als Massagegutscheine und Fitnesscenter-Mitgliedschaften dazu, um diese Leitlinie mit Leben zu füllen. Es ist höchste Zeit, die Mitarbeiter nicht nur als Kostenstelle, sondern als Humankapital und lebende Ressource mit den menschlichen Bedü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ernährung / 3 Ernährung – das Stiefkind im Gesundheitsmanagement

Die Möglichkeiten im betrieblichen Kontext durch Ernährung die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern, sind vielfältig. Der Einsatz lohnt und wird von Krankenkassen auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V unterstützt. Das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 EStG von 2009 regelt die Aufwendungen des Arbeitgebers für "Leistungen zur Verbesserung des al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Personalien der Organvertreter (Nr. 10)

Rz. 73 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gem. § 44 GmbHG bzw. § 94 AktG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit ihrem Namen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und mit der Bezeichnung des zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs tatsächlich ausgeübten Berufs anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied während des Gj aus dem Organ ausgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.7 Auswirkungen des Brexit

Die Anwendung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ist unmittelbar vom Brexit betroffen. Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der EU ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Zwischen der EU und dem VK wurden Übergangsregelungen vereinbart. Danach galten die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach dem VK noch bis zum 31.3.2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer zum freiwilligen Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes[1] ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Damit werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers, suspendiert.[2] Das Arbeitsverhältnis an sich und die Mitgliedsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.6 Brexit

Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (VK) in der Europäischen Union ist mit Ablauf des 31.1.2020 beendet worden. Die Regelungen der RL 2008/9/EG für Vorsteuer-Vergütungsanträge aus und nach VK galten bis zum 31.12.2020 unverändert weiter. Grundsätzlich ist das VK für umsatzsteuerrechtliche Zwecke ab 1.1.2021 als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ist Ernährung mehr al... / 1.2.2 Steuervorteile bei Aufwendungen des Arbeitgebers

Achtung 600 EUR pro Arbeitnehmer steuerfrei § 3 Nr. 34 EStG regelt die „Aufwendungen des Arbeitgebers für "Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung". Hierfür sind 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Maßnahmen dabei hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.2 Gesetzliche Pflegeversicherung

Rz. 14 Der in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtige Personenkreis entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung; denn versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 1 Abs. 2, 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI; vgl. Komm. dort). Die freiwillige Mitgliedschaft in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.4 Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Mitgliedschaftserhalt bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Feststellung der Verlängerung (Satz 3)

Rz. 16 Der Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich immer bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer bestehen. Verlängert sich die auf derselben Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen ärztlichen Bescheinigung, gilt das auch, wenn die ärztliche Feststellung der verlängerten Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zulet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.3 Nahtloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums (Satz 2)

Rz. 13 § 46 Satz 1 befasst sich mit dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Satz 2 dagegen mit dem Fortbestehen des Krankengeldanspruchs, wenn sich der Arbeitsunfähigkeitszeitraum nach dem Ende der zunächst nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängert. Voraussetzung für einen ununterbrochenen Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs ist gemäß Satz 2, dass die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.4 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.ä. (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 96 Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften sind während ihres Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit ihrer außerschulischen Ausbildung rentenversicherungspflichtig nach Satz 1 Nr. 4 (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Anm. 6). Der rentenversicherungsrechtliche Begriff der mit ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 44 den Personenkreis bestimmt, der bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, befasst sich § 46 mit dem Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Krankengeld. Dieser Beginn des Anspruchs ist mit dem Entstehen des Stammrechts auf Krankengeld gleichzusetzen. Satz 1 unterscheidet zwischen dem Entstehen des Anspruchs bei Beginn einer stationären Behan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.5 Entstehen des Anspruchs für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und für Versicherte nach dem KSVG – gesetzliches Optionskrankengeld (Satz 4)

Rz. 20 Gemäß § 46 Satz 4 erhalten hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, die eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben ("Optionskrankengeld"; vgl. § 44 Abs. 2 Nr. 2), sowie die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten Krankengeld nicht bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung, sondern erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Wart...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2024 regelmäßig insgesamt 505 EUR (2023: 485 EUR) nicht übersteig...mehr