Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2024 regelmäßig insgesamt 505 EUR (2023: 485 EUR) nicht übersteigen. Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) beträgt die Einkommensgrenze 538 EUR im Monat (bis 31.12.2023: 520 EUR).

 
Praxis-Tipp

Fortbestand der Familienversicherung

Ob die kostenfreie Familienversicherung weiterhin durchgeführt werden kann oder nicht, sollte der Student vor Beschäftigungsbeginn von seiner Krankenkasse überprüfen lassen. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Beschäftigung so weit anzupassen, dass die Familienversicherung bestehen bleibt. Dies sollte vor oder zeitnah zum Beschäftigungsbeginn besprochen werden. Beitragskorrekturen lassen sich so unter Umständen vermeiden.

Auswirkungen auf die Mitgliedschaft bzw. studentische Krankenversicherung

In der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) sind in der Regel Studierende versichert, die keinen Anspruch (mehr) auf eine Familienversicherung haben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung bezieht sich nicht auf die studentische Krankenversicherung, sondern nur auf das Beschäftigungsverhältnis; eine bestehende Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund des Studiums bleibt unberührt. Die KVdS endet allerdings immer dann, wenn die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung nicht (mehr) erfüllt sind und Kranken- und Pflegeversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt.[1]

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