Arbeitszimmer

Aufwendungen für das Arbeitszimmer können steuerlich in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten und Betriebsausgaben berücksichtigt werden, solange das Arbeitszimmer das Zentrum der beruflichen Tätigkeit darstellt.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer ist immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. Dabei geht es in den meisten Fällen um ein sog. häusliches Arbeitszimmer. Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eines Steuerpflichtigen eingebunden ist und dabei vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Als nicht-häusliches Arbeitszimmer gilt ein Raum, der außerhalb der eigenen Wohnung für eine steuerlich relevante Tätigkeit genutzt wird.

Kosten für ein nicht-häusliches Arbeitszimmer sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hingegen sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht abzugsfähig. Das Abzugsverbot gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall ist ein unbegrenzter Abzug zulässig. Ein auf maximal 1.250 Euro begrenzter Abzug ist möglich, wenn für die jeweilige Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (häufig bei Lehrern).


News 18.04.2024 Praxis-Beispiele

News 13.02.2024 Häusliches Arbeitszimmer

Abzugsfähige Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Zu den abzugsfähigen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zählen z. B. die anteiligen Aufwendungen für Miete bzw. die Gebäude-AfA sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Kosten für Energie, Wasser, Reinigung, Grundsteuer, Müllabfuhr- und Schornsteinfegergebühren, Gebäudeversicherungen sowie Renovierungskosten. Dazu kommen Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (z. B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen, nicht aber Luxusgegenstände).

Gemischte Nutzung

Für gemischt genutzte Wohn-/Arbeitszimmer ist eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Teil nicht möglich, wie der Große Senat des BFH klargestellt hat. Ein Abzug der Aufwendungen scheidet daher bei gemischt genutzten Räumen aus. Dagegen hält der BFH beispielsweise bei Reisekosten eine Trennung der beruflichen und privaten Teile für zulässig.

Praxis-Tipp 21.12.2023 Doppelte Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung von Ehegatten ergeben sich immer wieder Fragen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit, wenn Eigentumsverhältnisse und Zahlung voneinander abweichen.mehr

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News 12.01.2023 FG Kommentierung

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für ein alleingenutztes häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsam von Lebensgefährten angemieteten Wohnung ungekürzt als Werbungskosten abzugsfähig sind, sofern der Alleinnutzer des Raumes mindestens Kosten in dieser Höhe getragen hat.mehr

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News 04.10.2022 BFH Kommentierung

Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.mehr

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News 24.05.2022 BFH-Kommentierung

Beschäftigte können Kosten für ihr Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich ansetzen, auch wenn es für die Arbeit nicht erforderlich ist.mehr

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News 28.03.2022 BFH Kommentierung

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.mehr

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News 20.01.2022 Fallgestaltungen in der Praxis

Bis 2017 waren bei einem den Ehegatten/Lebenspartnern gemeinsam gehörenden Wohnobjekt die auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen aus Vereinfachungsgründen unabhängig vom Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten zu berücksichtigen. Seit 2018 ist dagegen eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen.mehr

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News 27.08.2021 Praxis-Tipp

Im Fall eines in Miteigentum von Ehegatten stehenden Wirtschaftsguts (Gebäudes) ist, wenn ein Miteigentümer im Rahmen seines Miteigentumsanteils einen Teil des Wirtschaftsguts (z. B. Arbeitszimmer) zur Einkünfteerzielung alleine nutzt, davon auszugehen, dass er Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet hat, um diesen Raum insgesamt zu nutzen.mehr

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News 25.08.2021 Praxis-Tipp

Durch die Corona-Pandemie arbeiten viele Steuerpflichtige im Homeoffice. Dabei lässt sich ein Arbeitszimmer möglicherweise vollständig absetzen.mehr

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News 04.08.2021 Praxis-Tipp

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist.mehr

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News 03.08.2021 Praxis-Tipp

Sind die Regelungen über das häusliche Arbeitszimmer auf die Besteuerung einer GmbH, die Räume in der Wohnung des Gesellschafters zur betrieblichen Nutzung anmietet, anwendbar?mehr

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News 18.11.2020 BFH-Kommentierung - Arbeitszimmer

Für die Berechnung eines Aufgabegewinns ist allein der Buchwert eines häuslichen Arbeitszimmers maßgeblich. Die Tatsache, dass sich die Aufwendungen zuvor teilweise nicht steuerlich ausgewirkt haben, ist unmaßgeblich. Diese Auffassung hat der BFH kürzlich vertreten.mehr

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News 21.09.2020 Initiative für "Einfachvariante" im Bundesrat

Hessen und Bayern wollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass mehr Menschen ihr Homeoffice von der Steuer absetzen können. mehr

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News 16.09.2020 Mietrecht

Durch die Corona-Pandemie sind viele Berufstätige im Homeoffice gelandet. Mal nur tageweise, mal werden Räume dauerhaft umfunktioniert. Doch Mietwohnungen sind eigentlich zum Wohnen da – und Vermieter müssen die Arbeit von zu Hause nur in Grenzen dulden. Was sie erlauben müssen und was nicht.mehr

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News 10.08.2020 Praxis-Tipp (Aktualisierung)

Wird eine selbst bewohnte Immobilie, in der sich ein betrieblich/beruflich genutztes Arbeitszimmer befindet, innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG veräußert, stellt sich die Frage, ob der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.mehr

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News 03.02.2020 BFH Kommentierung

Der EuGH soll darüber entscheiden, ob der Ausschluss des Vorsteuerabzugs in Fällen des Zuordnungswahlrechts unionsrechtlich gerechtfertigt ist, wenn bis zum Ablauf der Abgabefrist für die USt-Jahreserklärung keine Zuordnungsentscheidung abgegeben wurde.mehr

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News 05.08.2019 BFH Kommentierung

Die Kosten für den Umbau eines privat genutzten Raumes (hier: Badezimmer) sind keine das gesamte Gebäude betreffende Kosten. Die Aufwendungen sind daher nicht anteilig bei den Kosten für ein häuslichen Arbeitszimmers abziehbar.mehr

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News 30.07.2019 Praxis-Tipp

Aus der Rechtsprechung war bislang nicht klar ersichtlich, ob für ein steuerlich zu berücksichtigendes Arbeitszimmer Voraussetzung ist, dass es nach Art und Umfang für die Tätigkeit erforderlich ist.mehr

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News 17.06.2019 BMF-Kommentierung

Über die steuerliche Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers wird mit der Finanzverwaltung häufig gestritten. Dies gilt gerade in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer einen Teil seiner Wohnung an seinen Arbeitgeber zur Nutzung als Arbeitszimmer oder sogenanntes Homeoffice vermietet. Aktuell hat das BMF ein Schreiben zur einkommensteuerlichen Beurteilung veröffentlicht und für Klarheit für diese Gestaltung gesorgt. Allerdings wird das Modell durch die Umsetzung neuerer Rechtsprechung des BFH zukünftig weniger lukrativ.mehr

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News 12.06.2019 Anerkennung des Mietverhältnisses

Die Vermietung von Arbeitszimmern und einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber kann steuerliche Überraschungen mit sich bringen. Welche Folgen bringt die Anerkennung des Mietverhältnisses genau mit sich? Die Finanzverwaltung hat dazu aktuell Stellung genommen.mehr

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News 21.05.2019 BMF Kommentierung

Der BFH hat seine Rechtsauffassung zur steuerlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch den Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber geändert, worauf die Finanzverwaltung reagiert hat.mehr

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News 09.07.2018 Bundesrat

"Aller guten Dinge sind drei" – eine Redensart, die aus dem Mittelalter stammt und nun auch für die Steuergesetzgebung in 2018 zutreffen könnte.mehr

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News 05.07.2018 Praxis-Tipp

Wird ein Gebäude veräußert, in dem sich ein Arbeitszimmer befindet, das zum Betriebsvermögen gehört, so hat dies steuerliche Konsequenzen. Das gilt auch bei einer Nutzungsänderung zu privaten Zwecken.mehr

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News 13.06.2018 Allgemeinverfügung Kommentierung

Mit Allgemeinverfügung vom 30.04.2018 haben die obersten Finanzbehörden der Länder alle anhängigen Einsprüche zurückgewiesen, mit denen sich Einspruchsführer gegen die Kostenaberkennung bei gemischt (privat und beruflich) genutzten Arbeitszimmern gewandt haben.mehr

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News 15.05.2018 Überblick

Auch nach Ergehen des BMF-Schreibens vom 6.10.2017 (Haufe Index 11277811) bleibt das Thema "Arbeitszimmer" ein Dauerbrenner. Im Folgenden wird die wichtigste aktuelle Rechtsprechung hierzu erläutert.mehr

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News 08.03.2018 Praxis-Tipp

Oft nehmen Ruheständler eine selbständige Tätigkeit auf, sobald sie ihre Pension beziehen. Die Tätigkeit wird dann häufig im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt. Die Frage ist dann, ob – da kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist – die Arbeitszimmerkosten bis zum personenbezogenen Höchstbetrag von 1.250 EUR abziehbar sind, oder ob sie unbegrenzt abgezogen werden dürfen. mehr

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News 14.02.2018 Praxis-Tipp

In der Rechtsprechung der Finanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer nicht möglich ist, wenn das Arbeitszimmer nach Art und Umfang der Tätigkeit nicht erforderlich ist.mehr

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News 19.12.2017 Rückblick

Im Jahr 2017 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.mehr

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News 07.12.2017 Häusliches Arbeitszimmer

BFH-Urteile und Verwaltungsanweisungen haben konkretisiert, wann die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Nachfolgend sind alle wichtigen Entwicklungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmer zusammengefasst.mehr

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News 18.10.2017 FG Münster

Ein für Notfälle eingerichteter Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin unterliegt dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer.mehr

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News 05.09.2017 Arbeitszimmer und Homeoffice

Mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sorgen für Verbesserungen und neue Möglichkeiten bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit häuslicher Arbeitszimmer. Diese Urteile sind auch aus Arbeitgebersicht interessant.mehr

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News 06.07.2017 Praxis-Tipp

Der BFH hat Selbstständigen die Möglichkeit eröffnet, Arbeitszimmerkosten bis zu 1.250 EUR als Betriebsausgaben abzuziehen.mehr

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News 19.05.2017 OFD Kommentierung

Die OFD Niedersachsen hat in einer neuen Verfügung zu Arbeitszimmern dargestellt, in welchen Fällen ein Kostenabzug komplett, beschränkt oder gar nicht möglich ist. Besonders interessant sind die Aussagen der OFD zu Home-Offices.mehr

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News 18.05.2017 BFH-Kommentierung

Wann ein selbstständig Tätiger trotz Arbeitsplatz in der Praxis die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abziehen kann, entschied aktuell der BFH.mehr

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News 05.04.2017 Doppelter Höchstbetrag

Mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sorgen für Verbesserungen bei der Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern. Für Arbeitgeber bleiben die Möglichkeiten aber eingeschränkt.mehr

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News 21.03.2017 BFH-Urteilskommentierung

Auch für Lebensgefährten, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, gilt laut Bundesfinanzhof: Jeder kann Kosten für das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.mehr

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News 16.03.2017 BFH-Urteilskommentierung

Die Kosten eines gemeinsam genutzten Arbeitszimmers können laut Bundesfinanzhof pro Person mit 1.250 EUR steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.mehr

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News 27.02.2017 BFH Kommentierung

Jeder Miteigentümer kann - unabhängig vom Nutzungsumfang - die seinem Anteil entsprechenden von ihm getragenen Kosten geltend machen.mehr

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News 24.02.2017 BFH Kommentierung

Bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen kann jeder Nutzende die von ihm getragenen Kosten steuerlich geltend machen (Änderung der Rechtsprechung).mehr

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News 14.02.2017 Praxis-Tipp

Ein anderer Arbeitsplatz steht dem Steuerpflichtigen dann zur Verfügung, wenn dieser ihn in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann.mehr

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News 09.01.2017 Praxis-Tipp

Aufgrund des Wortlauts des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG stellt sich die Frage ob ein Abzug von Arbeitszimmerkosten (immer) nur dann möglich ist, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.mehr

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News 28.11.2016 Überblick

Obwohl der BFH mit den Urteilen vom 22.3.2016 (VIII R 10/12, VIII R 24/12) seine strengen Auslegungsregeln für die Anerkennung von Werbungskosten bei einem häuslichen Arbeitszimmers grundsätzlich bestätigt hat, sind noch einige Detailfragen ungeklärt.mehr

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News 24.11.2016 Praxis-Tipp

Der BFH hat mit zwei Urteilen seine bisherigen strengen Auslegungsregeln für die Anerkennung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten bestätigt. Nachfolgend werden die entschiedenen Fälle kurz dargestellt und darauf hingewiesen, wie man in der Praxis durch die richtige Gestaltung der Sachverhalte die vom BFH geforderten Kriterien erfüllen, und damit den Werbungskostenabzug sichern kann. mehr

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News 12.10.2016 Betriebsausgabenabzug

Steuerlich ist es schwierig genug, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen. Das geht nur, wenn das Homeoffice den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt – oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wo hier die rote Linie verläuft ist jedoch häufig umstritten. Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige den Arbeitsplatz tatsächlich nutzen kann, wie das Finanzgericht Sachsen-Anhalt jüngst noch einmal bestätigte.mehr

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News 05.10.2016 Urteilskommentierung - Arbeitszimmer

Häufig wird mit der Finanzverwaltung gestritten, ob ein Arbeitszimmer vorliegt oder nicht. Aktuell hatte der BFH einen Fall zu entscheiden und er entschied: Kein häusliches Arbeitszimmer liegt bei einem Raum vor, der auch nicht nur unwesentlich privat genutzt wird.mehr

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News 19.09.2016 BFH Kommentierung

Kosten für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich abgegrenzten Arbeitsbereich können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.mehr

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News 04.08.2016 Praxis-Tipp

Bei einer gemeinsamen Nutzung eines Arbeitszimmers durch berufstätige Ehegatten stellt sich die Frage, ob der Höchstbetrag nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG objekt- oder personenbezogen zu gewähren ist. mehr

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News 27.06.2016 BFH Kommentierung

Der BFH führt die Rechtsprechung zur Nichtabziehbarkeit der Kosten einer "Arbeitsecke" fort und schließt einen Lastentransporter von der 1 %-Regelung aus.mehr

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News 17.06.2016 BFH Kommentierung

Die Aufwendungen für Küche, Bad und Flur können auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer vorhanden ist. mehr

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News 15.06.2016 BFH Pressemitteilung

Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.mehr

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News 06.04.2016 Häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen den Gewinn nicht mindern. Das gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR begrenzt. Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer, steht nach der Rechtsprechung des BFH einem Ehegatten, der seine Aufwendungen dafür bis maximal 1.250 EUR abziehen kann, der Höchstbetrag nur anteilig zu.mehr

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