Herr Huber ist ein Handwerker, der sein Lager und seine Werkstatt räumlich von der Wohnung getrennt betreibt. Die Räumlichkeiten sind zur Erledigung von büromäßigen Arbeiten ungeeignet. Die büromäßigen Arbeiten werden deshalb von ihm oder seiner Ehefrau im häuslichen Arbeitszimmer erledigt. Konsequenz ist, dass für Büroarbeiten kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Der Handwerker eine Tagespauschale von 6 EUR (= Homeoffice-Pauschale), höchstens 1.260 EUR im Wirtschafts- oder Kalenderjahr abziehen.

Die laufenden Aufwendungen einschließlich Instandhaltungskosten, die auf das häusliche Arbeitszimmer entfallen, haben 4.200 EUR zuzüglich 798 EUR Umsatzsteuer betragen. Da der Vorsteuerabzug zu 100 % möglich ist, bucht er alle Aufwendungen, bei denen ihm Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4288/6348 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) 1.260      
4289/6349 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil) 2.940      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 798 1200/1800 Bank 4.998

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