Mietausfall

Erweiterter Versicherungsschutz

Nach dieser Klausel ersetzt der Versicherer Mietausfall oder Mietwert für den vereinbarten längeren Zeitraum (z. B. 18 Monate).

Kosten für Hotel oder sonstige ähnliche Unterbringung im Schadensfall

Bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze sind auch Kosten für Hotel oder sonstige ähnliche Unterbringung mitversichert, wenn die eigengenutzte Wohnung durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist. Anfallende Nebenkosten (z. B. für Frühstück, Telefon etc.) werden allerdings nicht erstattet.

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