Rz. 38

Die Kontaktaufnahme zur Terminservicestelle erfolgt i. d. R. durch den Versicherten selbst, nachdem er sich nach Erhalt der Überweisung vergeblich um einen zeitnahen Behandlungstermin bei der gewählten Vertragsärztin oder Vertragsarzt bzw. Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeuten bemüht hat. Auf seinen Wunsch hin kann die Kontaktaufnahme aber auch durch den überweisenden Arzt (Hausarzt) erfolgen. Der Versicherte kann sich im Bedarfsfall über die bundeseinheitliche Telefonnummer 116 117 telefonisch, online oder mit einer App mit der Terminservicestelle der zuständigen KV in Kontakt treten.

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