Um den abgezinsten Bodenwert zu ermitteln, wird zunächst der Bodenwert berechnet. Dazu wird, wie bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken, die Grundstücksfläche mit dem einschlägigen Bodenrichtwert multipliziert.[2] Im Fall von Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Ergebnisbetrag ggf. noch mit dem einschlägigen Umrechnungskoeffizienten nach Anlage 36 zum BewG multipliziert. Ein Umrechnungskoeffizient ist anzusetzen, wenn das Grundstück eine bestimmte Fläche unterschreitet oder übersteigt. Der sich daraus ergebende Bodenwert wird dann mit dem Abzinsungsfaktor aus Anlage 41 zum BewG multipliziert. Der Abzinsungsfaktor variiert nach einschlägigem Liegenschaftszinssatz und verbleibender Restnutzungsdauer des Gebäudes am Feststellungszeitpunkt (s. oben). Als Ergebnis erhält man den abgezinsten Bodenwert.

[1] § 257 BewG.

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