AA, 19.12.2014, o. Az.

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des Protokolls vom 11.3.2014
zur Änderung des deutsch-georgischen Abkommens vom 1.6.2006
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
 
Vom 19. Dezember 2014

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20.11.2014 zu dem Protokoll vom 11.3.2014 zur Änderung des Abkommens vom 1.6.2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2014 II S. 940, 941) wird bekannt gemacht, dass das Protokoll nach seinem Artikel 4 Absatz 2

 
am 16. Dezember 2014

in Kraft getreten ist.

 

Normenkette

DBA-Georgien/ÄndProt Art. 4 Abs. 2

DBA-Georgien/ÄndProtG Art. 2 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2015, 181

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