Beispiel 1 – Grundfall
Der Basiszins für das Jahr 23 beträgt 2,55 %, der Rücknahmepreis zum Beginn des Jahres 23 beträgt 200 EUR, der Rücknahmepreis zum Ende des Jahres 23 beträgt 202 EUR und die Ausschüttung je Investmentanteil im Kalenderjahr 23 beträgt 1,50 EUR. Die Investmentanteile (10.000 Stück; Anschaffung im Januar 23; Mischfonds) wurden ganzjährig gehalten.
Lösungsvorschlag:
Schritt 1: Ermittlung des Basisertrags
Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres 200 EUR x 2,55 % x 70 % = 3,57 EUR
Schritt 2: Ermittlung des Höchstbetrags
Rücknahmepreis zum Ende des Kalenderjahres 202 EUR abzgl. Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres 200 EUR = 2 EUR zzgl. Ausschüttungen des Kalenderjahres 1,50 EUR = 3,50 EUR
Schritt 3: Ansatz des geringeren Betrags (Basisertrag oder Höchstbetrag)
Ausgangsgröße: 3,50 EUR je Anteil
Schritt 4: Ermittlung der Vorabpauschale je Anteil
3,50 EUR je Anteil abzgl. Ausschüttungen je Anteil 1,50 EUR = 2 EUR Vorabpauschale je Anteil
Schritt 5: Ermittlung der anzusetzenden Vorabpauschale
Vorabpauschale je Anteil 2 EUR x 10.000 Anteile = 20.000 EUR x 85 % (Teilfreistellung 15 %) = 17.000 EUR
Die Vorabpauschale i.H.v. 17.000 EUR fließt am ersten Werktag des Folgejahres 24 zu.
Beispiel 2 – Vorabpauschale bei unterjährigem Erwerb
Der Basiszins für das Jahr 23 beträgt 2,55 %, der Rücknahmepreis zum Beginn des Jahres 23 beträgt 100 EUR, der Rücknahmepreis zum Ende des Jahres 23 beträgt 105 EUR und die Ausschüttung je Investmentanteil im Kalenderjahr 23 beträgt 0,50 EUR. Die Investmentanteile (10.000 Stück; Immobilienfonds) wurden seit Juli 23 gehalten.
Lösungsvorschlag:
Schritt 1: Ermittlung des Basisertrags
Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres 100 EUR x 2,55 % x 70 % = 1,785 EUR (stets mit Nachkommastellen berechnen)
Schritt 2: Ermittlung des Höchstbetrags
Rücknahmepreis zum Ende des Kalenderjahres 105 EUR abzgl. Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres 100 EUR = 5 EUR zzgl. Ausschüttungen des Kalenderjahres 0,50 EUR = 5,50 EUR
Schritt 3: Ansatz des geringeren Betrags (Basisertrag oder Höchstbetrag)
Ausgangsgröße: 1,785 EUR je Anteil
Schritt 4: Ermittlung der Vorabpauschale je Anteil
1,785 EUR je Anteil abzgl. Ausschüttungen je Anteil 0,50 EUR = 1,285 EUR Vorabpauschale je Anteil
Schritt 5: Ermittlung der anzusetzenden Vorabpauschale
Vorabpauschale je Anteil 1,285 EUR x 10.000 Anteile = 12.850 EUR x 6/12 (Haltedauer gem. § 18 Abs. 2 InvStG) = 6.425 EUR x 40 % (Teilfreistellung 60 %) = 2.570 EUR
Die Vorabpauschale i.H.v. 2.570 EUR fließt am ersten Werktag des Folgejahres 24 zu.
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