Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines steuerfreien Sanierungsertrags gem. § 3a Abs. 1 EStG vorliegen. Ein Bescheid über die gesonderte Feststellung nach § 3a Abs. 4 S. 1 EStG stellt gegenüber dem Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO einen eigenständigen Verwaltungsakt dar.

FG Münster v. 4.9.2023 – 9 K 3511/20 F, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 23/23

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