StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*]
§ 175b AO ergänzt das Portfolio der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften und ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens zu sehen. Mit der Änderungsvorschrift betritt der Gesetzgeber Neuland, was naturgemäß Auslegungs- und Zweifelsfragen nach sich zieht, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Streitpotential bietet insb. die Frage des der Finanzverwaltung zustehenden Änderungsumfangs.
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