Ob und in welcher Höhe die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind, ist von der Art der Krankenversicherung des Versorgungsempfängers abhängig. Dabei sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden:

  • Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Rentenbezieher[1]
  • Versicherungspflicht in der GKV aufgrund eines anderen Tatbestands als den Rentenbezug[2]
  • Freiwillige Versicherung in der GKV[3]
  • Private Krankenversicherung (PKV)[4]
 
Hinweis

Keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu entrichten.

[1]

S. Abschn. 2.

[2]

S. Abschn. 3.

[3]

S. Abschn. 4.

[4]

S. Abschn. 5.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge