Neben dem DGB existiert mit dem dbb eine weitere gewerkschaftliche Spitzenorganisation/Dachverband. Der dbb nimmt diese Funktion ausschließlich wahr für Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors. Unter seinem Dach bündelt er Landesbünde in allen 16 Bundesländern. Die 40 Mitgliedsgewerkschaften haben gut 1,3 Millionen Mitglieder.

Zu den Mitgliedsgewerkschaften des dbb gehören zum Beispiel die komba gewerkschaft (Gewerkschaft kommunaler Beamter und Arbeitnehmer), die DStG (Deutsche Steuer-Gewerkschaft) und die VDStra. (Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten).

Die dbb Gewerkschaften organisieren neben Beamtinnen und Beamten mit einer steigenden Tendenz auch Beschäftigte. Deshalb hatten sich die tariffähigen Mitgliedsgewerkschaften des dbb zur dbb tarifunion zusammengeschlossen. Im Februar 2013 verschmolzen dbb tarifunion und dbb beamtenbund und tarifunion, damit erlosch die dbb tarifunion als eigenständige Organisation und der dbb trat in alle bestehenden Tarifverträge ein. Der dbb ist neben der Gewerkschaft ver.di Tarifpartner des öffentlichen Dienstes und seiner privatisierten Bereiche. Damit wird die im Tarifvertragsgesetz vorgesehene Möglichkeit genutzt, nach der nicht nur Einzelgewerkschaften, sondern auch Spitzenorganisationen Tarifvertragspartei sein können.

Die Tarifarbeit des dbb ist zentral organisiert, um eine abgestimmte Tarifpolitik auch auf regionaler Ebene zu gewährleisten und um den Flächentarifvertrag zu erhalten. Die Verzahnung mit den Mitgliedsgewerkschaften erfolgt durch deren paritätische Vertretung in den satzungsgemäßen Gremien des dbb und durch die Einbeziehung der Mitgliedsgewerkschaften in die sie betreffenden Tarifverhandlungen einschließlich auf regionaler Ebene.

Bundesvorsitzender des dbb ist Ulrich Silberbach.

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