Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 65 ZPO – Aussetzung des Hauptprozesses.

Gesetzestext Der Hauptprozess kann auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden. Rn 1 Der Hauptprozess kann vAw durch das Gericht bis zur Entscheidung des Interventionsprozesses ausgesetzt werden (§ 148). Daneben kann seine Aussetzung gem § 65 auf Antrag einer der Hauptparteien, nicht auch des Hauptintervenienten (... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Definition.

Rn 12 Zubehör sind all die Gegenstände, die nicht nur vorübergehend dem wirtschaftlichen Zweck einer anderen Sache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entspr räumlichen Verhältnis stehen (§ 97 BGB). Anders als Bestandteile bleibt Zubehör ein rechtlich selbständiger beweglicher Gegenstand. Da aber auch hier der wirtschaftliche Zweck für die Hauptsach... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Privilegierte Forderungen.

Rn 44 Der Kreis der privilegierten Forderungen ist danach zu bestimmen, welche Rechtsfolgen im materiellen Schadensrecht an die begangene unerlaubte Handlung geknüpft werden. Der Gläubiger muss seine Forderung gerade aus dem Recht der unerlaubten Handlungen herleiten können (BGH ZInsO 11, 1608 Rz 7, 13, zu § 302 Nr 1 InsO). Mit dieser Festlegung kann eine einheitliche Reichw... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1117 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) Für Klagen nach § 795 Satz 1 in Verbindung mit § 767 gilt § 1086 Absatz 1 entsprechend. (2) Richtet sich die Klage gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich oder einer öffentlichen Urkunde, ist § 767 Absatz 2 nicht anzuwenden. Rn 1 Ebenso wie bereits zum Europäischen Vollstreckungstitel (§ 1086), zum Europäischen Zahlungsbefehl (§ 1096 II) und... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zwangsvollstreckung gg Eheleute, die nach §§ 13 ff Familiengesetzbuches der früheren DDR im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft gelebt hatten und von denen mindestens einer nach der Wiedervereinigung Deutschlands aufgrund des nach Art 234 § 4 II, III EGBGB bestehenden Wahlrechts form- und fristgerecht iSd Fortführun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urheberrechte.

Rn 62 Gg den Urheber ist gem § 113 UrhG die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das Urheberrecht nur mit seiner Einwilligung und nur insoweit zulässig, als er Nutzungsrechte nach § 31 UrhG einräumen kann. Gepfändet werden können die Verwertungsrechte aus den §§ 15 ff UrhG. In die Honorare und sonstigen Geldforderungen des Urhebers kann nach den §§ 857 I, II, 829 (Sc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für Pfändung und Überweisung nach § 886 fällt die Gerichtsgebühr nach Nr 2111 KV GKG an. Eine Vorauszahlungspflicht ergibt sich aus § 12 VI GKG. Bei Herausgabebereitschaft des Dritten entstehen dieselben Geb des GV wie in Fällen der Vollstreckung nach §§ 883–885. Rn 8 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Der Antrag stellt keine... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 48 AVAG – Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Auf das Verfahren über die Rechtsbeschwerde sind neben den in § 17 Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Vorschriften auch die §§ 45 und 47 sinngemäß anzuwenden. (2) Hat der Bundesgerichtshof eine Anordnung nach Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Nummer 1 erlassen, so ist in Abweichung von § 17 Absatz 3 Satz 3 ein Zusatz aufzunehmen, dass die Zwangsvollstreckung... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnung außerhalb der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Wird der Richter außerhalb der Verhandlung abgelehnt, darf er nur Handlungen vornehmen, deren Unterlassen einer Partei wesentliche Nachteile bringen könnten (Celle NJW-RR 89, 569). Unaufschiebbar ist die Anordnung der Zustellung der Klage, jedoch ohne prozessleitende Vfg, bei einer Selbstablehnung (MüKoZPO/Stackmann § 47 Rz 5), oder Ablehnung schon mit der Klage. Zum ei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 56 Der Anwalt erhält für das Verfahren eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung stellt jedoch eine besondere Angelegenheit nach § 18 I Nr 13 RVG dar und löst damit eine zusätzliche 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG aus. Werden mehrfach Zwangsmittel nach § 888 beantragt, stellt dies eine einzige besondere An... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzanfechtung und Gläubigeranfechtung.

Rn 36 Der sich aus §§ 129 ff InsO ergebende Rückgewähranspruch ist zwar schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch; der anfechtbar weggegebene Vermögensgegenstand gehört jedoch haftungsrechtlich zur Insolvenzmasse. Ist somit ein nach § 143 InsO zurück zu gewährender Gegenstand noch bestimmbar in der Insolvenzmasse des Anfechtungsgegners vorhanden, besteht ein Aussonderungsrecht... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Folgen der formellen Rechtskraft.

Rn 1 Der Rechtskraft fähig sind Urteile, Beschlüsse, die der sofortigen Beschwerde (§ 567), der befristeten Beschwerde oder der Rechtsbeschwerde (§ 574) unterliegen sowie der Rechtskraft fähige Vollstreckungsbescheide (BGH NJW-RR 90, 434 [BGH 18.01.1990 - III ZR 26/89]). Rechtskraft iSv § 705 bedeutet formelle oder äußere Rechtskraft. Formell rkr sind Entscheidungen, die una... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gibt zum Zweck der einfachen und klaren Wertfestsetzung einen normativen Streitwert vor. Sie gilt grds für alle Streitwertarten (§ 2 Rn 2 ff). Nur ggü S 1, 1. Alt geht für den GeS § 41 GKG vor; iÜ gilt § 6 auch insoweit über § 48 I GKG, § 23 I RVG (BGH BeckRS 20, 38345). Für die Anwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung ist § 25 I Nr 1 RVG zu beachten. § 8 ha... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlerhafter oder ungenügender Bezeichnung.

Rn 10 Grds hat eine fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner im Titel die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge. Das muss jedoch gerügt werden, weil die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig ist, sondern nur anfechtbar (BGHZ 30, 173, 175). Soweit eine Berichtigung nach § 319 nicht möglich ist (Musielak/Voit/Lackmann § 750 Rz 14), und auc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung. (2) Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vollstreckung ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 11 Gemäß § 800 III ist, erweist sich die sofortige Zwangsvollstreckung gg den jeweiligen Eigentümer als zulässig, für die in § 797 V bezeichneten Klagen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist; es sind dies die Klagen nach §§ 731, 767, 768. Der Gerichtsstand des § 800 III geht demjenigen des § 797 V vor (vgl § 797 Rn 17). § 800 III ist jedoch nu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ausnahmen beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung (Abs 5).

Rn 13 Beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung bedarf es der Ankündigung der Zwangsvollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nicht, das widerspräche dem Eilcharakter. Die sonstigen Regelungen, insb über den erweiterten Pfändungsschutz gelten auch hier. Abs 5 ist auf den Vollzug eines dinglichen Arrestes nicht entspr anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 9). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenentscheidung in bestimmten Vollstreckungsverfahren (Abs 4).

Rn 9 Grundsätzlich hat nach Abs 1 der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. In Ausn hierzu sieht Abs 4 die Möglichkeit vor, dass das Gericht in bestimmten Zwangsvollstreckungsverfahren eine abweichende Kostenentscheidung trifft und die Kosten ganz oder tw dem Gläubiger auferlegt. Soweit solche Verfahren nicht notwendig waren, tritt bereits nach ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 5 Das vereinfachte Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung wegen einer Geldforderung, §§ 699, 688 I, in Geldforderungen und andere Vermögensrechte zulässig. Dem Regelungswortlaut nach gilt die Vorschrift für die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung. Das besondere Antragsverfahren ist nach seiner Zielsetzung auch bei der Zwangsvollstreckung in andere Ve... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergebliche oder aussichtslose Vollstreckung.

Rn 24 Als weitere Sachentscheidungsvoraussetzung nach Abs 2 darf die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt haben oder führen. Der Begriff des sonstigen beweglichen Vermögens verweist auf die Zwangsvollstreckung nach Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2 ohne Untertitel 3, dh die §§ 803–827. De... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Geschützt sind nur Miete und Pacht von Immobilien. Erfasst werden also Vergütungen für die Gebrauchsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen. Der Schutz erstreckt sich auf Nießbraucher sowie Inhaber eines dinglichen Wohnrechts, das weiter überlassen werden darf, und eines Erbbaurechts. Nach Veräußerung der Immobilie entfällt auch für rückständige Mi... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form.

Rn 10 Die erwähnte Schriftform bezieht sich auf § 766 BGB. Strengere Formvorschriften, etwa notarielle Form der Bürgschaftserklärung oder auch Nachweis der Vertretungsmacht, können angeordnet werden (MüKoZPO/Schulz § 108 Rz 33). Dazu ist das Gericht zwar nicht verpflichtet (Hamm NJW 75, 2025; Hambg MDR 82, 588), jedoch empfiehlt sich dies mit Blick auf die durchzuführende Zw... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 8 AVAG – Entscheidung.

Gesetzestext (1) Ist die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zuzulassen, so beschließt das Gericht, dass der Titel mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist. In dem Beschluss ist die zu vollstreckende Verpflichtung in deutscher Sprache wiederzugeben. Zur Begründung des Beschlusses genügt in der Regel die Bezugnahme auf das durchzuführende Abkommen der Europäischen Union od... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung aus Schiedsvergleichen (Abs 4).

Rn 5 Nach dem früheren Schiedsverfahrensrecht konnte ein Schiedsverfahren durch schiedsrichterlichen Vergleich beendet werden (§ 1044a ZPO aF). Wurden solche Schiedsvergleiche vor dem Inkrafttreten des SchiedsVfG für vollstreckbar erklärt, findet aus ihnen weiterhin die Zwangsvollstreckung statt, obwohl sie in § 794 I Nr 4a ZPO nicht mehr erwähnt sind. Soweit ein Schiedsverg... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio des Schutzantrags des Schuldners.

Rn 1 Die Interessen des Schuldners stehen in der Zwangsvollstreckung ggü denen des Gläubigers, der ja einen titulierten Anspruch erstritten hat, grds hintan. Ihnen wird allein dadurch Rechnung getragen, dass der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit zu leisten hat (§§ 709, 708, 711; Ddorf GRUR-RR 10, 122; MDR 87, 415; Celle OLGZ 93, 475 f). Ein gewisses ›Korrektiv‹ für ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungs- und Änderungsverbot.

Rn 5 Das Gericht darf die einmal erlassene, auch eine inhaltliche falsche Entscheidung außerhalb des Verfahrens nach §§ 319–321 nicht selbst abändern oder ergänzen (näher Lüke JuS 00, 1042, 1043). Dieses Verbot betrifft sowohl eine eigenmächtige Änderung der ursprünglichen Entscheidung als auch den Erlass einer Entscheidung, in der die Entscheidung aufgehoben oder abgeändert... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Systematik.

Rn 2 §§ 166–190 regeln den gesetzlichen Regelfall der Zustellung vAw (s Abs 2). Diese Vorschriften gelten auch für die Zustellung auf Betreiben einer Partei, soweit in den §§ 191–195 nicht etwas anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. Ist eine Zustellung vAw vorgesehen, so ist eine Zustellung im Parteibetrieb unwirksam (BGH MDR 10, 885 [BGH 19.05.2010 - IV ZR 14/08]; BGH NJ... mehr

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zfs 08/2025, Erhöhung der V... / 3 Anmerkung:

Die vom OLG Frankfurt behandelte Gebührenrechtsfrage stellt sich in der Praxis gerade im Schadensrecht recht häufig. Obwohl wohl die meisten Probleme bei der Anwendung der Nr. 1008 VV RVG bei Tod eines Mandanten und beim Eintritt seines oder seiner Erben in das laufende Mandat höchstrichterlich geklärt sind, herrscht bei vielen Praktikern, so auch hier bei dem Rechtspfleger ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 7 Keine Prozessvoraussetzung ist im Falle des § 257 – anders als bei § 259 – die Besorgnis künftiger Nichterfüllung (Stuttg ZIP 18, 1727). Klage auf künftige Räumung kann erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis besteht, dass der Mieter sich der rechtzeitigen Räumung entziehen wird. Solange der Mieter die Berechtigung der Kündigung bestreitet und sich nicht z... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 46 AVAG – Abweichungen von § 23.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten auch dann über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen (§ 23 Absatz 1), wenn eine gerichtliche Anordnung nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 oder § 22 Absatz 2 und 3 vorgelegt wird und die d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 48 Wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist Zwangshaft nur dann zulässig, wenn Zwangsgeld nicht ausreichend erscheint, den Willen des Schuldners zu beugen (hM; Zweibr JurBüro 03, 494). Die Ersatzzwangshaft muss verhältnismäßig sein (LAG Hessen 30.12.20 – 8 Ta 313/20, Rz 22). Zu Besonderheiten bei der ersatzweisen Anordnung von Zwangshaft gg eine Erbengemeinschaft s B... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher mit hinreichenden Informationen für die Entscheidung über das (weitere) Vorgehen in der Vollstreckung versorgen. Sie setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus. Der Schuldner ist allein wegen seiner ausbleibenden Leistung zur entspr Mitwirkung verpflichtet (BTDrs 16/10069, 25). Verweigert der Schuldner di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 In den Fällen der §§ 711 S 1, 712 I 1 führt die Vollstreckung nur zur Sicherung des Gläubigers, wodurch die Befriedigung des Gläubigers zunächst aufgeschoben ist (vgl St/J/Würdinger § 839 Rz 1). Deswegen darf die Forderung dem Gläubiger allein zur Einziehung und nicht an Zahlungs statt überwiesen werden. Im Überweisungsbeschluss ist diese Beschränkung auszusprechen. Der... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung nach § 704.

Rn 13 Aus nicht rkr Urteilen findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn sie im Tenor für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, §§ 708, 709, oder durch einen Beschl nach § 537. Der Gläubiger soll mit der Vollstreckung nicht warten müssen, bis das Urt rkr geworden ist. Keiner besonderen Vollstreckbarkeitserklärung bedürfen dagegen Urteile, bei denen die Rechtskraft ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf grds jeder Titel, also sowohl Urteile nach § 704 I als auch die weiteren Titel nach §§ 794 ff , mithin auch Vollstreckungsurteile nach § 722, Schiedssprüche nach §§ 1060 ff und Vergleiche nach §§ 796a I, 796c (Köln NJW 97, 1450, 1451). § 724 kommt auch für Vollstreckbarerklärungen von vielen bi- und multilateralen Vollstreckungsa... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einheitliche Unterhaltsfestsetzung, Kosten (Abs 4, 5).

Rn 7 Das Gericht entscheidet über den Antrag im streitigen Verfahren durch Beschluss gem § 38. War zuvor bereits ein Teilfestsetzungsbeschluss gem § 253 I 2 erlassen worden, soll gem IV für zukünftige wiederlehrende Leistungen der Unterhalt in einem Gesamtbetrag bestimmt und der Teilfestsetzungsbeschluss insoweit aufgehoben werden. Durch Schaffung eines einheitlichen Unterha... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Amtszustellung in §§ 166 ff. § 317 regelt sowohl die amtswegige Zustellung des Urteils nach dessen Erlass (Abs 1) als auch, in Abs 2–4, das Verfahren der Herstellung und Erteilung einer Ausfertigung und damit die zugehörigen Aufgaben der Geschäftsstelle. Die Amtszustellung der Urteile ist seit 1976 der vor... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gg den das Erwerbsgeschäft... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 9 § 736 bezieht sich nur auf die rechtsfähige Außengesellschaft, nicht auf die nicht rechtsfähige Gesellschaft (§§ 740 ff BGB nF) und nicht auf die stille Gesellschaft. § 736 erfasst die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung und zur Erwirkung der Herausgabe einer Sache. Bei der Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen muss die Verpflichtung sich auf das Gesells... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eilverfahren.

Rn 6 In Eilverfahren wie dem auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist die Anhörung des Gegners im PKH-Prüfungsverfahren unzweckmäßig, wenn besondere Eile geboten ist oder die Anhörung den Prozesszweck vereiteln würde, weil es auf ein Überraschungsmoment ankommt. Das ist insb in Verfahren der Zwangsvollstreckung der Fall, also bei der Forderungspfändung... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelheiten.

Rn 2 Die Vollziehung erfolgt bei beweglichen Sachen durch Sachpfändung (§§ 808 ff) und bei Forderungen, Herausgabeansprüchen und anderen Vermögensrechten nach §§ 829 ff, 846 ff, 857 ff. Zuständig ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht. Es entscheidet der Richter, wenn das Pfändungsgesuch bereits mit dem Arrestgesuch gestellt wird (§ 20 Nr 16 RPflG). Wird das Pfändun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Anwendbar ist § 105 nur bei erstinstanzlichen Entscheidungen, da das Gericht des ersten Rechtszuges für die Kostenfestsetzung zuständig ist und dort nur Entscheidungen dieser Instanz ausgefertigt werden (MüKoZPO/Schulz § 105 Rz 2). Der Kfb kann mit dem Urt verbunden werden. Hierzu zählen auch Versäumnisurteile, die nach § 331 III ergehen (LG Stuttgart AnwBl 81, 197). Üb... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 720a erlaubt die Sicherungsvollstreckung aus Urteilen, die den Schuldner zur Zahlung von Geld gleich welcher Währung verurteilen und nach §§ 709, 712 II 2 gg Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind (BGH FGPrax 13, 189; Rpfleger 05, 547; Fölsch NJW 09, 1128). Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen einer Geldforderu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einzelzwangsvollstreckung und Gesamtvollstreckung.

Rn 3 Die Zwangsvollstreckung nach dem Achten Buch der ZPO ist stets Einzelzwangsvollstreckung. Das Gesamtvollstreckungsverfahren richtet sich dagegen nach den Vorschriften der InsO. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen gg den Schuldner grds nicht entgegen. Jedoch kann das Insolvenzgericht bereits im Eröffnungsverf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Bürgschaftsvertrag.

Rn 12 Das Zustandekommen der Bürgschaft setzt die Annahme des Vertragsangebotes seitens des Kreditinstitutes durch die sicherungsberechtigte Gegenpartei voraus. Die erforderliche Annahmeerklärung braucht weder dem Bürgen ggü ausdrücklich, § 151 BGB, noch überhaupt erklärt zu werden. Diese wird vielmehr durch die gerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Bürgschaft als... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Besondere prozessuale Ausgangslagen.

Rn 23 Im Anfechtungsprozess außerhalb des Insolvenzverfahrens sind Zinsen und Kosten Teil der Hauptforderung und daher zu addieren (BGH WM 82, 435; 1443; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 4 Rz 13 Anfechtungsgesetz); Gleiches gilt für die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW-RR 99, 1080). Im Prätendentenstreit bilden aufgelaufene Zinsen einen Teil des Streitwerts (Zweibr... mehr