Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / f) Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 ZPO

Rz. 207 § 719 Abs. 1 ZPO verweist hinsichtlich der Möglichkeit der Abwendung der Zwangsvollstreckung für bestimmte Titel auf § 707 ZPO. Auch hier hat der Schuldner die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem entsprechenden Antrag die Zwangsvollstreckung abzuwenden. § 719 Abs. 1 ZPO gilt für:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Kosten des Prozessgerichts in der Zwangsvollstreckung

Rz. 54 Das Prozessgericht kann sowohl in der eigentlichen Zwangsvollstreckung als Vollstreckungsorgan sowie im Klauselverfahren und in der Zwangsvollstreckung als Rechtsmittelgericht in Anspruch genommen werden. Rz. 55 Wird das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan in Anspruch genommen, d.h. bei der Zwangsvollstreckung vertretbarer und unvertretbarer Handlungen nach §§ 887, ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / XVI. Muster: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Fall der Revision gem. § 719 Abs. 2 ZPO

Rz. 413 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Fall der Revision gem. § 719 Abs. 2 ZPO An den Bundesgerichtshof _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ Az.: _________________________ beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Beklagten,mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / II. Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten in der Zwangsvollstreckung

1. Anwaltliche Gebühren in der Mobiliarzwangsvollstreckung a) Einführung Rz. 70 Für die Kostenabrechnung in Zwangsvollstreckungssachen haben sich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) andere Abrechnungsnormen, aber auch inhaltliche Änderungen gegenüber der BRAGO ergeben, die in der Langzeitüberwachung[35] gleichwohl noch ihre Bedeutung haben. Die nachfolgenden Ausführung...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / VI. Behandlung der Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO

1. Einführung und Grundsätze Rz. 189 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, sodass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / I. Das für die Zwangsvollstreckung relevante Rechtsmittelsystem

Rz. 7 Unter den Rechtsmitteln für die Zwangsvollstreckung werden nach herkömmlicher Betrachtung eigentlich zwei Rechtsmittelsysteme verstanden: die Rechtsmittel im Klauselverfahren und die Rechtsmittel in der eigentlichen Zwangsvollstreckung. Die Regelungen finden sich im Kern im 8. Buch der ZPO, greifen aber mit dem Beschwerderecht nach §§ 567 ff. und 574 ff. ZPO, § 54 Beur...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsvollstreckung und des Forderungsmanagements

A. Einleitung Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen kön...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen

A. Einleitung Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen hat ihre Regelung im 3. Abschnitt des 8. Buches der ZPO gefunden. Die §§ 883, 884 ZPO regeln die Vollstreckung zur Herausgabe beweglicher Sachen; § 885 ZPO regelt die Modalitäten der Herausgabevollstreckung von unbeweglichen Sachen sowie der diesen gleichgestellten Schiffe und Schiffsbauwerke. In der Praxis...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsverkehr in der Zwangsvollstreckung

A. Einleitung Rz. 1 Seit dem 1.1.2022 gilt für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verpflichtung, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln, § 130d ZPO. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zwangsvollstreckung. Rz. 2 Nur bei "vorüberg...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Zwangsvollstreckung in die Verwertungs- und Nutzungsrechte des Urhebers, § 113 UrhG

Rz. 1025 Die Zwangsvollstreckung in die Verwertungsbefugnisse des Urhebers ist nur mit seiner Einwilligung zulässig (§ 113 S. 1 UrhG).[818] Die Einwilligung kann nicht durch einen gesetzlichen Vertreter erteilt werden (§ 113 S. 2 UrhG). Die Zwangsvollstreckung ist deshalb nur gegen einen geschäftsfähigen Schuldner möglich. Dieser kann die Einwilligung persönlich erklären ode...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / V. Kosten des Drittschuldners in der Zwangsvollstreckung

Rz. 179 Dem Drittschuldner entstehen in der Zwangsvollstreckung durch die Verwaltung eines oder mehrerer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die hierauf zu erbringenden Leistungen und die Abgabe der Drittschuldnererklärung Kosten in Form eines erhöhten Personal- und Sachkostenaufwandes. Die Reform der Kontopfändung mit den sich aus §§ 850k, 840 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZPO erge...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 4. Kosten des Grundbuchamts in der Zwangsvollstreckung

Rz. 67 Das Grundbuchamt wird als Vollstreckungsorgan bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek nach § 867 ZPO tätig. Für diese Tätigkeit fällt eine 1,0-Eintragungsgebühr nach Nrn. 14121 VV GNotKG an. Der Wert bestimmt sich nach § 53 Abs. 1 GNotKG mit dem Nennwert der Zwangssicherungshypothek. Die konkrete Gebühr ergibt sich dann aus der Gebührentabelle zu § 34 GNotKG.[...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Zwangsvollstreckung in Originale von Werken, § 114 UrhG

Rz. 1029 Auch die Zwangsvollstreckung in dem Urheber gehörende Originale von Werken ist nur mit seiner Einwilligung zulässig. Auch diese Einwilligung kann nicht durch den gesetzlichen Vertreter erklärt werden (§ 114 Abs. 1 UrhG). Dies gilt gem. § 118 UrhG sinngemäß auch für Verfasser wissenschaftliche Ausgaben (§ 70 UrhG) sowie Lichtbildner (§ 72 UrhG). Ausnahmen von diesem ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / g) Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Fall der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde, § 719 Abs. 2 ZPO

Rz. 221 Die Einstellung im Falle der Revision ist in § 719 Abs. 2 ZPO abschließend geregelt. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gilt dies entsprechend (§ 544 Abs. 5 S. 2 ZPO). Zuständig ist das Revisionsgericht als Gericht der Hauptsache. Zulässig ist der Antrag, wenn gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil bereits Revision oder Nichtzulassungsbesc...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 9. Zwangsvollstreckung im Erbfall und bei Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, §§ 748, 749 ZPO

Rz. 305 Wenn die Vollstreckung überhaupt bereits vor dem Tod des Schuldners begonnen hat, darf sie ohne Rücksicht auf die Annahme der Erbschaft ohne Klauselumschreibung in den Nachlass fortgesetzt werden, § 779 Abs. 1 ZPO. Ob aktuell eine Vollstreckungsmaßnahme anhängig war, bleibt unerheblich. Rz. 306 Vor Annahme der Erbschaft darf der Nachlassgläubiger lediglich in den Nach...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / II. Zwangsvollstreckung wegen unvertretbarer Handlungen

1. Wann liegt eine unvertretbare Handlung vor? a) Definition der unvertretbaren Handlung Rz. 82 Eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO liegt vor, wenn die Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann, sondern die Erfüllung der Verpflichtung allein vom Willen des Schuldners abhängt. Würde sie statt von dem Schuldner von dem Gläubiger selbst oder einem ...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / I. Zwangsvollstreckung wegen vertretbarer Handlungen

1. Wann liegt eine vertretbare Handlung vor? a) Definition der vertretbaren Handlung Rz. 5 In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung im Sinne des § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Glä...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Wesen der Zwangsvollstreckung aus Zahlungstiteln (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen – Geldvollstreckung) besteht darin, dass mit Hilfe staatlichen Zwangs Vermögensbestandteile des Vollstreckungsschuldners durch Beschlagnahme (Pfändung) zugunsten des Vollstreckungsgläubigers gesichert und ihm – nachdem der Wertgegenstand, der nicht schon als Bargeld zugriffs...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / I. Muster: Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen gemäß § 883 Abs. 1 ZPO

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen gemäß § 883 Abs. 1 ZPO An das Amtsgericht[120] – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _________________________ Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen (§ 883 Abs. 1 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläu...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvollstreckung

A. Einleitung Rz. 1 Die Kosten der Zwangsvollstreckung setzen sich einerseits aus den Gebühren und Auslagen des Vollstreckungsorgans – aus Sicht der Vollstreckungsparteien als Drittauslagen[1] bezeichnet – und andererseits aus den außergerichtlichen Gebühren und Auslagen der Bevollmächtigten der Vollstreckungsparteien zusammen. Dazu können Auslagen kommen, um etwa den Aufenth...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Zwangsvollstreckung per Telefon

Rz. 279 Der gewöhnliche Gläubiger und sein Bevollmächtigter kommunizieren mit dem Schuldner und weiteren am Vollstreckungsverfahren rechtlich oder wirtschaftlich Beteiligten gewöhnlich schriftlich.[86] Dies hat zur Folge, dass der Schuldner oder der Dritte die Frage, ob sie antworten und was sie antworten, in Ruhe abwägen können. Auch gelingt so nicht immer eine Ansprache, d...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung aus Duldungs- und Unterlassungstiteln

A. Einleitung Rz. 1 Ist dem Schuldner auferlegt, eine Handlung zu unterlassen oder zu dulden, und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann er gemäß § 890 ZPO durch die Verhängung von Ordnungsmitteln in Form von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft dazu angehalten werden, seiner Verpflichtung zukünftig tatsächlich zu genügen. Rz. 2 Schwierigkeiten zeigen sich in der Vollstrecku...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte

A. Allgemeines Rz. 1 Das Wesen der Zwangsvollstreckung aus Zahlungstiteln (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen – Geldvollstreckung) besteht darin, dass mit Hilfe staatlichen Zwangs Vermögensbestandteile des Vollstreckungsschuldners durch Beschlagnahme (Pfändung) zugunsten des Vollstreckungsgläubigers gesichert und ihm – nachdem der Wertgegenstand, der nicht schon als Ba...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 1. Voraussetzungen

Rz. 4 Für eine Vollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO müssen die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sein (vgl. § 2 Rdn 21 ff.). Die Zwangsvollstreckung erfolgt nur auf Antrag des Gläubigers. Die Vollstreckung richtet sich gegen den im Titel genannten Schuldner. Die titulierte Verpflichtung muss auf die Herausgabe einer individuell bestimmten Sache gerichtet s...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Amtsprinzip nach Anordnung

Rz. 8 Wie bei jeder Zwangsvollstreckung ist ein Antrag erforderlich. Danach wird das Verfahren von Amts wegen durchgeführt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das Verfahren auf Bewilligung des Gläubigers und Antrag des Schuldners – im Wege des Vollstreckungsschutzes – einzustellen.mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 24 Folgende Kosten bzw. Gebühren sind zu beachten:mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / VI. Zustellung

1. Einleitung Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vo...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 4. Inkassokosten als Sonderproblem

a) Einleitung Rz. 213 Besondere Probleme wirft in der Praxis immer wieder die Frage auf, inwieweit Inkassokosten vom Schuldner zu erstatten sind. Aus einer hergebrachten Skepsis der rechtsberatenden Berufe und der Justiz gegenüber den aus dem kaufmännischen Berufsstand kommenden Inkassounternehmen resultiert, dass über die Erstattung der Inkassokosten regelmäßig gestritten we...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 2. Durchführung der Vollstreckung

Rz. 10 Funktionell zuständiges Vollstreckungsorgan ist gemäß § 883 Abs. 1 ZPO der Gerichtsvollzieher. Rz. 11 Örtlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher des Bezirkes, in dem die Vollstreckungshandlung betrieben werden soll. Rz. 12 Die Zwangsvollstreckung wird gemäß § 883 Abs. 1 ZPO dadurch bewerkstelligt, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die herauszugebende Sache weg...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (4) Folgen eine Vollstreckungsgegenklage auf das Verteilungsverfahren

Rz. 499 Wird die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, auf die Vollstreckungsgegenklage des Schuldners nach Erteilung des Zuschlags für unzulässig erklärt, ist im Rahmen des Verteilungsverfahrens gem. den §§ 105 ff. ZVG der auf den Titel entfallende Teil des Versteigerungserlöses dem Schuldner zuzuteilen.[493]...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / III. Muster: Vollstreckungsauftrag wegen Räumung gemäß § 885 ZPO

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Vollstreckungsauftrag wegen Räumung gemäß § 885 ZPO An das Amtsgericht[128] – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _________________________ Vollstreckungsauftrag wegen Räumung (§ 885 ZPO) In dem Räumungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ________________________...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Einwendungen gegen die der Pfändung zugrunde liegende Forderung

Rz. 256 Nach zutreffender und allgemeiner Meinung sind dem Drittschuldner Einwendungen gegen die der Pfändung zugrunde liegende, in dem nämlichen Titel verbriefte Forderung verwehrt. Es ist mit dem Grundsatz der Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht zu vereinbaren, dass der Drittschuldner den der Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden – im Verhältnis Gläubi...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Elektronische Antragstellung

Rz. 64 Nach § 829a ZPO kann der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auch elektronisch gestellt werden, wenn die Landesjustizverwaltungen dies zugelassen haben und aus einem Vollstreckungsbescheid betrieben wird, der nach § 796 Abs. 1 ZPO einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf und die sich aus dem Vollstreckungsbescheid ergebende fällige Geldforde...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Begriff der körperlichen Sache

Rz. 30 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher Natur (§§ 985, 1006 BGB) sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz- und Eigentumsüber...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / I. Zwangsversteigerung wegen eines titulierten Geldanspruchs

1. Allgemeines Rz. 2 Die Zwangsversteigerung im klassischen Sinn des schuldnerischen Grundstücks, geregelt im Zwangsversteigerungsgesetz (vgl. § 869 ZPO), ist in ihrer Wirkung die schwerwiegendste Form des Zugriffs eines Gläubigers im Rahmen der Immobiliarvollstreckung, da hierbei der Schuldner sein Grundeigentum verliert. Das Verfahren hat zum Ziel, dass sich der Gläubiger h...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / I. Vollstreckung aus einem Duldungs- und Unterlassungstitel

1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Ve...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Einwendungen und Rechtsbehelfe

Rz. 255 Drittschuldner erheben in der Praxis vielfältige Einwendungen, auf die sich der Gläubiger einstellen muss und deren Begründetheit er vor Klageerhebung soweit wie möglich selbst prüfen und ausschließen sollte. a) Einwendungen gegen die der Pfändung zugrunde liegende Forderung Rz. 256 Nach zutreffender und allgemeiner Meinung sind dem Drittschuldner Einwendungen gegen di...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / C. Muster

I. Muster: Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen gemäß § 883 Abs. 1 ZPO Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sachen gemäß § 883 Abs. 1 ZPO An das Amtsgericht[120] – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _________________________ Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe beweglicher Sac...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 5. Anordnungs-/Beitrittsverfahren

a) Antrag aa) Antragsinhalt Rz. 24 Die Zwangsversteigerung wird nur aufgrund eines Antrags (Muster siehe Rdn 634 f.) des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht angeordnet (§ 15 ZVG). Dieser kann formlos schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 496 ZPO) gestellt werden. Für Rechtsanwälte und Behörden ist § 130d ZPO zu beachten. Der Schuldner ist hierzu nicht anzuhören...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / V. Vorpfändung

1. Muster: Anschreiben zur Zustellung der Vorpfändung Rz. 281 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Anschreiben zur Zustellung der Vorpfändung An das Amtsgericht _________________________ – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ bitte ich, das anliegende Benachrichtigun...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Muster: Beauftragung des Gerichtsvollziehers

Rz. 273 Muster 7.3: Beauftragung des Gerichtsvollziehersmehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / IV. Verwertung durch Überweisung

1. Arten der Überweisung und Verfahren Rz. 183 Durch die Pfändung der Forderung nach § 829 ZPO erlangt der Gläubiger lediglich ein Pfandrecht an der Forderung seines Schuldners gegen den Drittschuldner. Will er nun wegen seiner Forderung gegen den Schuldner aus der gepfändeten Forderung Befriedigung erlangen, muss ihm vom Vollstreckungsgericht das Recht zur Verwertung eingerä...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 4. Grundsätze des Zwangsversteigerungsverfahrens

Rz. 7 Das Zwangsversteigerungsverfahren wird von folgenden Grundsätzen beherrscht. Diese sollen daher kurz erläutert werden: a) Amtsprinzip nach Anordnung Rz. 8 Wie bei jeder Zwangsvollstreckung ist ein Antrag erforderlich. Danach wird das Verfahren von Amts wegen durchgeführt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das Verfahren auf Bewilligung des Gläubigers und Antrag des S...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / III. Andere Vermögensrechte

1. Allgemeines Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "V...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / VII. Drittschuldnerklage

1. Muster: Klage gegen den Drittschuldner auf Arbeitslohn Rz. 289 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.19: Klage gegen den Drittschuldner auf Arbeitslohn An das Arbeitsgericht _________________________ Klage und Streitverkündung des _________________________[315] – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die Firma _____________________...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 6. Unterschiede zum Forderungszwangsversteigerungsverfahren

a) Beschlagnahmewirkungen Rz. 573 Hinsichtlich des vom Grundbuchamt vorzunehmenden einzutragenden Versteigerungsvermerks ergeben sich keinerlei Besonderheiten zur Forderungszwangsversteigerung (vgl. auch Rdn 56). Die Beschlagnahme wird ebenso wirksam mit Zustellung des Anordnungsbeschlusses an den Antragsgegner bzw. mit Eingang des Antrags auf Eintragung des Versteigerungsver...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Konstellationen beim geringsten Gebot

aa) Bruchteilsgemeinschaft: nur ein Miteigentümer betreibt Verfahren; Anteil ist unbelastet Rz. 620 Wenn bei einer Bruchteilsgemeinschaft nur einer der Miteigentümer die Versteigerung betreibt und dessen Bruchteil unbelastet ist, so legt das Gericht bei der Ermittlung des geringsten Gebots auch nur diesen Anteil als sog. "maßgeblicher Antragsteller" zugrunde. Die anderen Bruc...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 9. Vorbereitung des Versteigerungstermins

a) Zeitpunkt Rz. 175 Zur Durchführung der Versteigerung hat das Gericht alsbald nach der Beschlagnahme des Grundstücks und dem Eingang der Mitteilungen durch das Grundbuchamt einen Termin zur Zwangsversteigerung zu bestimmen (§ 36 Abs. 1 ZVG). Zu beachten ist, dass der Termin erst nach Rechtskraft des die einstweilige Einstellung ablehnenden Beschlusses bekannt gegeben werden...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Umwandlungsgrundsatz

Rz. 11 Soweit ein dingliches Recht, z.B. Grundschuld, Dienstbarkeit etc., erlischt, verwandelt es sich in einen Anspruch auf Befriedigung aus dem Erlös – soweit ausreichend vorhanden (Surrogationsprinzip).mehr