Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 4.1 Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt[1] ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer die Ware bezahlt. Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert sich der Verkäufer einer Ware das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung. Praxis-Tipp Unternehmer sollten Eigentumsvorbehalt vereinbaren Bei Warenlieferungen sollten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 9.4 Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Mit der Mitteilung, wann dem Antragsgegner der Mahnbescheid zugestellt worden war, erhält der Antragsteller ein Formular für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids. Dieser Antrag darf allerdings erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerspruchsfrist gestellt werden und nur innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids. Danach ist der Mahnbescheid unwirksam....mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.3.1 Vermittlung durch das Amtsgericht

Rz. 61 In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in §§ 373 Abs. 1 i. V. m. 342 ff. FamFG ein Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft vorgesehen, für welches nach § 3 Nr. 2c RPflG der Rechtspfleger zuständig ist. Antragsberechtigt für ein solches Verfahren sind für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch Ehescheidung beide Ehega...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 4.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 17 Wird das Gesamtgut alleine durch einen Ehegatten verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerdings wird auch bei der ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.2 Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten

Im Folgenden werden beispielhaft Vorschriften genannt, um das Problembewusstsein des Steuerberaters zu schärfen. Jeder Versuch, jegliche Teilnahme (Beihilfe oder Mittäterschaft) ist strafbar. Selbstverständlich sind Steuerberater regelmäßig gesetzestreu, setzen sich aber ab und zu – u. U. im wohl gut gemeinten Interesse – für ihre Mandanten unbewusst eigenen strafrechtlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungslegung / 4 Rechtsprechungsübersicht

Amtsbeendigung Der Verwalter ist verpflichtet, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Beendigung seiner Tätigkeit Rechnung zu legen und Guthaben auf den Gemeinschaftskonten an sie herauszugeben.[1] Entlastung Die Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung entfällt für die zurückliegenden Jahre, in denen er durch Beschluss genehmigte Jahresabrechnungen erstellt hat, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2.2 Glaubhaftmachung

Anforderungen Glaubhaft gemacht ist eine behauptete Tatsache bereits dann, wenn ihr Vorliegen überwiegend wahrscheinlich ist. Hierfür kann auch eine Versicherung an Eides statt genügen. Eine einfache Forderungsaufstellung oder ein bloßer Kontoauszug des Gläubigers ist nicht ausreichend.[1] In der Regel genügt der Gläubiger seiner Darlegungslast durch die Vorlage des rechtskrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.2.1 Gläubigerforderung

Forderung Die Forderung des Gläubigers muss durchsetzbar und auf Zahlung aus dem allgemeinen Vermögen des Schuldners gerichtet sein. Ein auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Grundstück gerichteter Titel ist nicht ausreichend.[1] Ist die Forderung des Gläubigers tituliert, muss der Schuldner Einwendungen gegen die Vollstreckbarkeit in dem dafür vorgesehenen Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6 Sicherungsmaßnahmen

Schutz der Gläubiger Bis zur Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden kann, vergeht oft einige Zeit wegen umfangreicher Ermittlungen. Deshalb hat das Insolvenzgericht nach seinem Ermessen von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5.1.2 Zahlungseinstellung

Abgrenzung zur Zahlungsstockung Die Zahlungseinstellung ist das stärkste und gesetzlich ausdrücklich genannte Indiz für Zahlungsunfähigkeit.[1] Monatelanges Schweigen des Schuldners auf Rechnungen und vielfältige Mahnungen begründen schon für sich genommen ein Indiz für eine Zahlungseinstellung.[2] Begleicht der Schuldner einen maßgeblichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Rechtshandlungen

Begriff Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130-146 InsO anfechten (§ 129 Abs. 1 InsO). Der Begriff "Rechtshandlung" ist weit gefasst, damit grundsätzlich alle Arten benachteiligender Maßnahmen Gegenstand einer Anfechtung sein können. S...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Rückgewähranspruch des Verwalters

Zurück zur Masse Erfahrungsgemäß neigen Schuldner dazu, einzelne besonders hartnäckige oder ihnen nahestehende Gläubiger vorab zu befriedigen oder aber wertvolle Sachen auf Verwandte oder Ehegatten zu übertragen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO kann der Insolvenzverwalter solche Rechtsgeschäfte anfechten und hierdurc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.2 Inkongruente Deckung (§ 131 InsO)

Sicherung ohne Anspruch Inkongruent ist eine Deckung, wenn der Gläubiger die vom Schuldner gewährte Sicherung oder Befriedigung "nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit" zu beanspruchen hatte. Praxis-Beispiel Inkongruente Deckung Zahlung auf fällige Forderung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung [1], und zwar auch dann, wenn der Gläubiger unter Ankündigung der Zwangs...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.2 Geltendmachung

Mitteilung an Verwalter Kreditsicherheiten von Insolvenzgläubigern sind nicht automatisch vom Insolvenzverwalter zu berücksichtigen; ihre Voraussetzungen sind von ihm nicht zu ermitteln. Die Berücksichtigung von Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Gläubiger den Gegenstand, an dem sie bestehen, bestimmt angibt (§ 28 Abs. 2 InsO).[1] Verfügt der Bere...mehr

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zfs 05/2025, Auswirkungen d... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung (wohl) des Einzelrichters des 11. ZS des OLG München widerspricht in einem entscheidenden Punkt der Rechtsprechung des BGH und anderer OLG, darunter auch der 11. ZS des OLG München. Folgen der Abänderung der Kostenentscheidung In der Rechtsprechung und der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass der frühere Kostenfestsetzungsbeschluss auch dann seine Wir...mehr

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AGS 05/2025, Fragen und Lös... / I. Voraussetzungen der Kostenfestsetzung

Der Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses setzt gem. § 103 Abs. 1 ZPO einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel voraus. Einen solchen Titel stellt gem. § 704 ZPO ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbares Endurteil dar, das hier vorliegt. Allerdings darf die Zwangsvollstreckung – auch aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss – nur beginnen, wenn die Persone...mehr

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FoVo 05/2025, Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.2025: neue Hürden für eine erfolgreiche Pfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben

Die Pfändungsfreigrenzen werden nach § 850c Abs. 4 ZPO jährlich neu bestimmt. Grundlage ist nach der gesetzlichen Neuregelung die jährlich neu zu verkündende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Für 2025 ist diese nun am 11.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Bekanntmachung vom 2.4.2025, BGBl I, 11.4.2025, Nr. 110). Sie regelt die Pfändungsfreigrenzen für den Schuld...mehr

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FoVo 05/2025, Eintragung vo... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG begründet die Zulässigkeit der Beschwerde Geht es um die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch, wird das GBA sowohl als Vollstreckungsorgan als auch als Organ der Grundbuchführung tätig; es hat daher grundsätzlich sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung selbstständig zu prüfen. Der Erlass einer...mehr

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FoVo 05/2025, Erledigung ei... / 3 Der Praxistipp

Auskunftserteilung als unvertretbare Handlung Ist die Auskunftserteilung durch einen Dritten nicht möglich, liegt eine unvertretbare Handlung vor, die nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist. Festzusetzen ist ein Zwangsgeld und, soweit dieses nicht beigetrieben werden kann, Ersatzzwangshaft oder – bei dauerhafter Verweigerung der Erfüllung – auch Zwangshaft. Anders als bei der Vol...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Einzeltätigkeit

Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollstreckung, sondern nur mit der Beantragung der Erteilung der Vollstreckungsklausel als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn hier Nr. 3403 VV für anwendbar gehalten wird,[10] beträgt die Verfahrensgebühr nicht 0,8, sondern 0,3 wie bei der Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV. Denn wegen § ...mehr

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AGS 05/2025, Kosten des erf... / II. Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Voraussetzung für die Kostenfestsetzung ist eine vollstreckbare – hier gegen den erstinstanzlich und im Beschwerdeverfahren unterliegenden Beteiligten zu 2) – Kostengrundentscheidung zugunsten der früheren Beteiligten zu 1). Diese Kostengrundentscheidung legt fest, welcher Beteiligte an wen Kosten zu erstatten hat. Die Kostengrunde...mehr

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AGS 05/2025, Verfahrenswert... / II. Zu vollstreckender Betrag ist nicht maßgebend

Bei dem nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 767 ZPO zulässigen Verfahren betreffend die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem durch Beschluss titulierten Anspruch auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung handelt es sich um ein Versorgungsausgleichsverfahren kraft Sachzusammenhang. In Rede steht die Vollstreckung eines Anspruchs nach § 25 VersAusglG der Antragsgegne...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Familiensachen

Soweit in Buch 1 Abschnitt 8 Unterabschnitte 2 und 3 FamFG nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten gem. § 95 FamFG (vgl. auch §§ 113 Abs. 1, 120 Abs. 1 FamFG) für die Vollstreckung die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung entsprechend. In diesem Fall richten sich die Gerichtskosten nach dem GKG (Vorbem. 1.6 S. 2 FamGKG KV). Es gilt dann auch Nr....mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Gebühr

Für den Rechtsanwalt, der im Erkenntnisverfahren noch nicht tätig war und mit der Zwangsvollstreckungsvollstreckung beauftragt ist, entsteht für die Tätigkeit im Verfahren auf erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel eine 0,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3309 VV.[8] Für diesen Rechtsanwalt gehört die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel allerdings zum Rechtszug "Zwa...mehr

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FoVo 05/2025, Reichweite ei... / 3 Der Praxistipp

Auf das Erkenntnisverfahren kommt es an Gerade bei Unterlassungsklagen ist es von zentraler Bedeutung, den Tenor sehr präzise zu fassen und dabei auch den Kern dessen zu umschreiben, was der Schuldner zu unterlassen hat. Die Zwangsvollstreckung darf nicht zum Ersatzhauptsacheverfahren gemacht werden. Dies gilt bei der Unterlassung von Äußerungen umso mehr, als bisher höchstri...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 BGH, Beschl. v. 19.2.2025 – XII ZB 377/24

a) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist (Fortführung von BGHZ 122, 287 = NJW 1993, 1847). b) Innerhalb von sechs Monate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2025, Gebührenerhöhu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die vom OLG Frankfurt behandelte Gebührenrechtsfrage kommt in der Praxis recht häufig vor. Dennoch herrscht bei vielen Praktikern, so auch bei dem Rechtspfleger des LG Hanau hier, Unsicherheit darüber, ob eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV angefallen ist. Deshalb sollen hier die wichtigsten Probleme behandelt werden. 1. Anfall der Gebührenerhöhung a) Gesetzliche Regelung Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2025, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren nach § 89 FamFG richten sich die Gerichtsgebühren gem. Vorbem. 1.6 FamGKG KV nach den Vorschriften des GKG. Erhoben wird danach im erstinstanzlichen Vollstreckungsverfahren gem. Nr. 2110 GKG KV eine Festgebühr i.H.v. 22,00 EUR (ab dem 1.6.2025 i.H.v. 24,00 EUR) und im Beschwerdeverfahren eine Festgebühr nach Nr. 2121 GKG KV i.H.v. 33,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Erledigung ei... / 2 II. Die Entscheidung

Erledigungserklärung hat Wirkung Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist nach §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthaft und auch sonst zulässig. Sie ist auch begründet, denn der Zwangsgeldantrag vom 18.9.2024 ist durch die nach dessen Bekanntgabe an die Schuldnerin erteilte Auskunft und Abrechnung unbegründet geworden und die Gläubigerin ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Reichweite ei... / 2 II. Die Entscheidung

Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Wortberichterstattung im Fokus der "Kerntheorie" Dabei kann die Frage, ob und in welchem Umfang die im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht geltenden "Kerntheorie" – wonach Ansprüche auf Unterlassung über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auch für Handlungen gegebe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.10 Insolvenz und Zwangsversteigerung

Stellung des Schuldners Im Zwangsversteigerungsverfahren ist der Schuldner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr Beteiligter i. S. d. § 9 ZVG; er hat seine prozessuale Handlungsfähigkeit verloren.[1] Antrag der Gläubiger Gläubiger können das Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nur fortsetzen, wenn der Anordnungsbeschluss der Zwangsversteigerung oder Zwangs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 "Stille" Zwangsverwaltung durch Insolvenzverwalter

Vereinbarung mit Grundpfandgläubigern Bei der sogenannten "stillen" (oder auch: kalten) Zwangsverwaltung vereinbaren der Insolvenzverwalter des Eigentümers und die Grundpfandrechtsgläubiger als Absonderungsberechtigte die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter gegen Abführung der Mieteinnahmen an die Grundpfandrechtsgläubiger. Hierdurch soll die "echte" Zwangsverwaltung (§ 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Vollstreckungsschutz

Schuldnerschutz Ein Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners nach § 765a ZPO [1] ist auch in der Insolvenz zulässig.[2] Er kann nur dann erfolgreich sein, wenn die insoweit vorzunehmende Abwägung ergibt, dass die Härte der Vollstreckungsmaßnahme eindeutig und wesentlich stärker ist als das Interesse des Gläubigers an der berechtigten Durchsetzung seines Rechts.[3] Häufig geht ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.2 Ausnahmen

Bloße Vorbereitung Nicht dem Vollstreckungsverbot unterliegen allerdings Maßnahmen, die lediglich die Zwangsvollstreckung vorbereiten [1]: Dementsprechend kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Urteil noch für vorläufig vollstreckbar erklärt und eine Vollstreckungsklausel erteilt werden. Zustellungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie unmittelbar die Vollstreckun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.4 Rückschlagsperre

Rückwirkung Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen unwirksam, die bis einen Monat vor Beantragung des Insolvenzverfahrens zur Sicherung des Gläubigers erfolgt sind. Die Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird (§ 88 InsO; sog. Rückschlagsperre). Diese Sicherungen sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam. Sie leben mit der Freigabe oder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.1 Grundsatz

Schutz der Gläubiger Um die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, besteht für die einzelnen Insolvenzgläubiger ein Vollstreckungsverbot während der Dauer des Insolvenzverfahrens ( § 89 InsO).[1] Dabei ist unerheblich, ob der jeweilige Insolvenzgläubiger überhaupt am Insolvenzverfahren teilnimmt und seine Forderungen gemäß § 174 InsO zur Tabelle anmeldet od...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.1 Aufhebung des Verfahrens

Aufhebung Das Insolvenzverfahren kann zum einen beendet werden durch Aufhebung des Verfahrens nach Beendigung der Schlussverteilung aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Insolvenzgerichts (§ 200 InsO). Mit der Aufhebung erlangt der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück. Die Insolvenzgläubiger können von dann an ihre restlichen Forderungen uneingeschr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.1 Unterbrechung

Fortsetzung folgt? Nach § 240 ZPO wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits rechtshängiger Rechtsstreit, der die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen.[1] Denn der Schuldner verliert mit dem Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts gemäß § 80 Abs. 1 InsO auch die Prozessführungsbefugnis an den Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn im Insolvenzer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7.2 Planverfahren

So läuft das Verfahren Das Insolvenzplanverfahren gliedert sich in 4 Teile: die Planvorlage, die gerichtliche Vorprüfung, der Erörterungs- und Abstimmungstermin und die Durchführung der Abstimmung selbst. Vorlagerecht Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter – aus eigenem Recht oder im Auftrag der Gläubigerversammlung – und der Schuld...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek die dritte Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Die Gläubiger des Grundstückseigentümers sollen bei dieser Art der Vollstreckung nicht aus dem Objekt, sondern aus den Erträgnissen des Objekts befriedigt werden. Deshalb hat der Zwangsverwalter das Grundstück anst...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 6 Ende der Zwangsverwaltung

Aufhebung des Anordnungsbeschlusses Die Zwangsverwaltung endet, wenn der Anordnungsbeschluss aufgehoben wird. In diesem Fall tritt der Eigentümer in die vom Zwangsverwalter begründeten Mietverträge ein. Die vom Zwangsverwalter abgegebenen Erklärungen (Mieterhöhung, Kündigung, Abmahnung etc.) bleiben wirksam. Hinweis Unwirksame Eigentümererklärungen Ein Mieterhöhungsverlangen, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Prozessfähigkeit

Rz. 11 Für Rechtsgeschäfte, die von § 113 BGB gedeckt sind, kommt dem Minderjährigen Prozessfähigkeit nach § 52 ZPO zu. Erfasst werden alle Prozesshandlungen sowie der Abschluss von Anwaltsverträgen. Überdies gilt die Ermächtigung auch für die Zwangsvollstreckung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung: Verfahren

Zusammenfassung Begriff Unter Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren zu verstehen, bei dem durch staatliche Zwangsmaßnahmen der (regelmäßig privatrechtliche) Anspruch des Gläubigers durch Zwangsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners durchgesetzt wird. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist nur staatlichen Organen vorbehalten, dies sind im Regelfall das Vollstreckung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung: Verfahren / 3 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung kann durch mehrere Arten durchgeführt werden. Die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung erfolgt im Regelfall durch Pfändung von beweglichen Sachen, Grundstücken oder Rechten des Schuldners. Diese werden dann i. d. R. durch Versteigerung verwertet. Der hierbei erzielte Erlös wird dem Gläubiger zugewiesen. Bei Grundstücken erfolgt die Verwertung durch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung: Verfahren / 1 Vollstreckbarer Titel

Voraussetzung für das Betreiben der Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels. Vollstreckbare Titel sind rechtskräftige, für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile, Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urkunden und gerichtliche Vergleiche. Diese Titel können nur im Wege eines Gerichtsverfahrens oder durch notarielle Beurkundung erlangt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung: Verfahren / 2 Vollstreckungsklausel

Weitere Voraussetzung ist die Erteilung der Vollstreckungsklausel. Unter Vollstreckungsklausel ist die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit des Titels zu verstehen. Diese wird im Regelfall vom Prozessgericht erteilt. Die Vollstreckungsklausel wird auf die Ausfertigung des Titels gesetzt. Hinweis Titelzustellung Schließlich muss vor der Vollstreckung der Titel dem Schuldner zuge...mehr