Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / Literaturtipps

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Klageverfahren

Rz. 551 Die Klage unterliegt zunächst den allgemeinen Bestimmungen für eine zivilprozessuale Leistungsklage, sodass es insoweit keiner gesonderten Darstellung bedarf. Rz. 552 Der Antrag muss darauf gerichtet sein, die Zwangsvollstreckung zu unterlassen, wobei im Rahmen der Begründetheit dieses Antrages die Sittenwidrigkeit der Zwangsvollstreckung darzulegen und für den Fall d...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / III. Vollstreckungstitel

Rz. 60 Vollstreckungstitel sind öffentliche Urkunden, in denen der vollstreckbare Anspruch verbrieft ist. Der Titel bestimmt daher Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt i.d.R. die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens fest. 1. Übersicht über die verschiedenen Vollstreckungstitel Rz. 61 Zu den wichtigsten Vollstreckungstiteln gehören:mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 75 Folgende Rechtsbehelfe stehen Schuldner und Gläubiger zur Verfügung:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Einführung und Grundsätze

Rz. 189 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, sodass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grund...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung kann mit einer Vielzahl von Problemen sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner verbunden sein. Rz. 2 Bevor die Zwangsvollstreckung überhaupt beginnen kann, ist eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels notwendig, d.h. eine mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung des Titels. Hier bedarf es bereits der ersten Rechtsmittel,...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 7. Prozessführungsbefugnis

Rz. 47 Nach § 750 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur für und gegen die im Titel genannten Personen betrieben werden. Die Prozessführungsbefugnis in der Zwangsvollstreckung ergibt sich also aus dem Titel selbst oder aber einer Titel umschreibenden Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO. Rz. 48 Damit ist sogleich entschieden: Eine isolierte Vollstreckungsstandschaft vergleichba...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VI. Bestellung einer Sicherheit für zukünftige Zuwiderhandlungen

Rz. 109 Nach § 890 Abs. 3 ZPO kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Bestellung einer Sicherheit für den durch zukünftige Zuwiderhandlungen dem Gläubiger entstehenden Schaden verurteilt werden. Rz. 110 Der notwendige Antrag kann mit dem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels verbunden oder aber isoliert gestellt werden.[180] Dabei wird der Gläubiger darzustell...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 3. Schuldner im Schuldnerforum finden

Rz. 240 Schuldner betätigen sich nicht selten in Schuldnerforen. Hier werden Informationen ausgetauscht, vermeintliche Hilfe in Anspruch genommen und "Tricks" zum Besten gegeben, wie man sich der Zwangsvollstreckung entzieht. Bekannte Schuldnerforen sind beispielsweise Letztlich la...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / Literaturtipps

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Verhalten, das einen Kausalverlauf nicht beei...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 159 Bis zum Wirksamwerden der Pfändung durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner kann im Einzelfall wertvolle Zeit vergehen. Verzögerungen können durch Wartefristen (§§ 750 Abs. 3, 798 ZPO) entstehen, die es zu verhindern gilt.[196] Rz. 160 Hinweis Auch wenn etwa Steuererstattungsansprüche gepfändet werden sollen, die nach § 46 Abs. 6 AO erst nac...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus: sondern auch aus einer Fülle von anderen "Vermögenswerten...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 6. Gewahrsam eines Dritten

Rz. 25 Befindet sich die herauszugebende Sache im Gewahrsam eines zur Herausgabe bereiten Dritten, erfolgt die Vollstreckung gemäß § 809 ZPO analog nach § 883 ZPO. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Sache dem zur Herausgabe bereiten Dritten weg und übergibt sie dem Gläubiger. Rz. 26 Ist demgegenüber der Dritte nicht zur Herausgabe der Sache bereit, so kann aus dem Titel, der ge...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) "Verlorener Kostenvorschuss"

Rz. 155 Die meisten Gerichte machen die Beauftragung eines Sachverständigen von der Zahlung eines Vorschusses durch den Antragsteller abhängig (§ 17 Abs. 3 GKG). Dieser beträgt mitunter einige 1.000 EUR. Es ist in diesem Stadium zudem ungewiss, ob der Antragsteller diesen jemals wieder zurückerhält; dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn aufgrund des Zuschlags das Meistgeb...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen hat ihre Regelung im 3. Abschnitt des 8. Buches der ZPO gefunden. Die §§ 883, 884 ZPO regeln die Vollstreckung zur Herausgabe beweglicher Sachen; § 885 ZPO regelt die Modalitäten der Herausgabevollstreckung von unbeweglichen Sachen sowie der diesen gleichgestellten Schiffe und Schiffsbauwerke. In der Praxis häufigster F...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Die Bestimmungen der §§ 846–849 ZPO treffen Sonderregelungen für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe individuell bestimmter oder die Leistung der Gattung nach bestimmter körperlicher Sachen wegen einer Geldforderung. Zweck der Vorschriften ist es, dem Gläubiger einen Zugriff auf die körperlichen beweglichen Sachen, auf deren Besitz der Schuldner einen Anspru...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / V. Muster: Schreiben des Gläubigervertreters zur Androhung des Verkaufs von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenständen

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Schreiben des Gläubigervertreters zur Androhung des Verkaufs von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenständen An Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wie Sie wissen, vertreten wir Ihren vormaligen Vermieter Herrn _________________________. Bei der Räumung des Mie...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Vollstreckung der ersatzweisen und der originären Ordnungshaft

Rz. 133 Auch die Vollstreckung der ersatzweise für den Fall der fruchtlosen Beitreibung des Ordnungsgeldes angeordneten Zwangshaft sowie der originären Ordnungshaft nach der einmaligen oder mehrfachen Zuwiderhandlung erfolgt von Amts wegen. Die dabei anwendbaren Vorschriften sind allerdings umstritten. Rz. 134 Die eine Auffassung[192] geht davon aus, dass die Vollstreckung en...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / E. Beachtliche Verjährungsfristen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 295 Keiner näheren Begründung bedarf es, dass im Rahmen der Forderungsbeitreibung die Verjährung des beizutreibenden Anspruchs mit Haupt- und Nebenforderung überwacht werden muss. Dies gilt vor dem Hintergrund von § 197 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht anders für bereits titulierte Ansprüche sowie im Hinblick auf zu pfändende Ansprüche des Schuldners gegen Dritte. Es handelt sic...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VII. Muster: Antrag auf Aufhebung des Ordnungsmittelbeschlusses

Rz. 155 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.7: Antrag auf Aufhebung des Ordnungsmittelbeschlusses An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[223] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den __________________...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Allgemeines

Rz. 68 Der Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels unterliegt unter den Voraussetzungen des § 78 ZPO dem Anwaltszwang und setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Festsetzung:mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Überweisung an Zahlung statt

Rz. 197 Die Überweisung an Zahlung statt wirkt wie die rechtsgeschäftliche Abtretung einer Forderung nach § 398 BGB. Der Gläubiger, dem die Forderung an Zahlung statt überwiesen wurde, wird damit Inhaber der Forderung einschließlich der dazugehörigen Nebenrechte nach § 401 BGB, allerdings nur in Höhe der zu vollstreckenden Forderung. Der Vollstreckungsgläubiger trägt zwar ni...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / b) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 7 Der Vollstreckungsgegenstand kann eine Einzelsache sein, aber auch aus einer Mehrheit von Einzelsachen oder individuell bestimmten Sachgesamtheiten, wie z.B. einem Warenlager oder einer Bibliothek, bestehen. Rz. 8 Auch bei der Verpflichtung zur Herausgabe aus einer bestimmten Gesamtheit (Vorratsschuld) oder bei einer beschränkten Gattungsschuld richtet sich die Vollstre...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Richtiger Adressat der Androhung

Rz. 63 Die Androhung der Festsetzung eines Ordnungsmittels für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die auferlegte Handlungs- oder Duldungspflicht muss sich gegen denjenigen richten, dessen Willen gebeugt werden soll. Dies kann im Einzelfall, insbesondere bei prozessunfähigen Personen sowie bei Kapital- oder Personengesellschaften, problematisch sein. Rz. 64 Für die Androhung d...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / IV. Muster: Stellungnahme des Schuldners nach § 891 ZPO

Rz. 152 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.4: Stellungnahme des Schuldners nach § 891 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht[218] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldner und An...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft aus einem gegen diese gerichteten Vollstreckungstitel

Rz. 579 Zunächst richtet sich die Zwangsvollstreckung, soll sie in das Gesellschaftsvermögen aufgrund eines gegen die Gesellschaft erlangten Titels erfolgen, nach den allgemeinen Grundsätzen. Da aber hier oft nichts zu erlangen ist, soll auf die manchmal erfolgreiche Pfändung des Anspruchs der Gesellschaft gegen die Gesellschafter auf Leistung der vertraglich vereinbarten St...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VI. Muster: Antrag auf Aufhebung des Beschlusses nach § 890 Abs. 3 ZPO

Rz. 154 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Antrag auf Aufhebung des Beschlusses nach § 890 Abs. 3 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[221] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den __________...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 10. Wirkungen der Zuschlagserteilung

Rz. 625 Mit der Verkündung des Zuschlagbeschlusses wird der Ersteher Eigentümer des Versteigerungsobjektes (§ 90 ZVG) (vgl. auch Rdn 388 ff.). Die Gemeinschaft der ehemaligen Miteigentümer ist damit beendet. Die Gemeinschaft setzt sich nunmehr am Erlös als Surrogat fort. Rz. 626 Hinweis In der Praxis ist es oftmals so, dass bei einer Ehegemeinschaft einer der Ehegatten das eh...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ee) Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens durch das Prozessgericht

Rz. 120 Ordnet das Prozessgericht[150] die Einstellung der Zwangsvollstreckung an, so führt das Vollstreckungsgericht diese Anordnung aus, indem es das Verfahren einstellt (§ 775 Nr. 2 ZPO). In den Fällen des § 775 Nr. 1, 2 ZPO kann das Verfahren auch aufgehoben werden (§ 776 ZPO). Rz. 121 In den Fällen der §§ 775 Nr. 4, 5, 769 Abs. 2 ZPO ist das Verfahren ohne Anordnung des ...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / II. Muster: Antrag auf Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruchs gemäß § 886 ZPO

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Antrag auf Pfändung und Überweisung eines Herausgabeanspruchs gemäß § 886 ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Namens und in Vo...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen

A. Einleitung Rz. 1 Die Zwangsversteigerung als Teil der Immobiliarvollstreckung ist eine Spezialmaterie. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit diesem durchaus komplexen Spezialgebiet zu beschäftigen. Denn unterschiedliche Rechtsgebiete prallen hierbei aufeinander: Neben dem allgemeinen Vollstreckungsrecht müssen unter anderem die komplexen Regelungen des Zwangsversteige...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 5. Unpfändbarkeit

Rz. 22 Ausnahmsweise unterliegen Geldforderungen, die zum Vermögen des Schuldners zählen, dann nicht der Pfändung, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen oder wegen sonst vorrangigen Rechts (z.B. des Völkerrechts) unpfändbar sind. So unterliegen hoheitlichen Zwecken dienende Forderungen ausländischer diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und sonstiger exte...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / L. Muster: Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Zuschlagsbeschluss

Rz. 680 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.50: Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Zuschlagsbeschluss An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az. _________________________ K _________________________./. 19 In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevoll...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

A. Einleitung Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung kann mit einer Vielzahl von Problemen sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner verbunden sein. Rz. 2 Bevor die Zwangsvollstreckung überhaupt beginnen kann, ist eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels notwendig, d.h. eine mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung des Titels. Hier bedarf es bereits der ersten ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

A. Einleitung Rz. 1 Die Vollstreckung darf nach der Vorschrift des § 750 ZPO nur beginnen, wenn der Gläubiger im Besitz eines Vollstreckungstitels ist, der mit einer Vollstreckungsklausel versehen wurde – soweit diese nicht entbehrlich ist – und der vor Beginn der Vollstreckung zugestellt worden ist (siehe auch § 35 GVGA). Über den Wortlaut der Norm hinaus, müssen diese Vorau...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 1. Muster: Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO

Rz. 568 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.13: Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 767 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – B...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / X. Vollstreckungshindernisse

Rz. 389 Liegen die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen sowie die allgemeinen und die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vor, so kann die Vollstreckung beginnen, wenn keine Vollstreckungshindernisse gegeben sind. Vollstreckungshindernisse sind besondere Umstände, die zur Einstellung der Zwangsvollstreckung und unter Umständen zur Aufhebung der Zwangsvollstreckung führ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Form, Frist und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 392 Es handelt sich bei der Vollstreckungsgegenklage um eine Klage, die im Erkenntnisverfahren der ZPO verhandelt wird, sodass sie der Schriftform bedarf. Insoweit gelten für die Schriftsätze die §§ 129 ff. und 253 ff. ZPO. Soweit die Klage beim Landgericht erhoben wird, unterliegt sie nach § 78 ZPO dem Anwaltszwang. Rz. 393 Die Klage ist als prozessuale Gestaltungsklage ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / d) Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung, § 707 ZPO

Rz. 189 § 707 ZPO soll den Schuldner vor irreparablen Folgen der vollzogenen Zwangsvollstreckung schützen.[146] Da aber grundsätzlich die Interessen des Gläubigers wegen des erstrittenen Titels Vorrang haben und er unter Umständen durch eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung Nachteile erleidet, wenn der Schuldner vermögenslos wird, ermöglicht die Vorschrift des § 707 ZPO e...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen nach Anordnung einer Sicherheitsleistung

Rz. 130 Gesetzessystematisch wird dem Gläubiger in allen in § 708 ZPO genannten Fällen die Zwangsvollstreckung zunächst ohne Bedingung – vorläufig – eröffnet. In den Fällen des § 709 ZPO kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung nur nach Erbringung einer Sicherheitsleistung einleiten, wenn die Anordnung nicht vergessen wurde, was nach §§ 716, 321 ZPO behoben werden kann. Im...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 237 Die Erinnerung nach § 766 ZPO bewirkt für den Schuldner oder einen von der Zwangsvollstreckung betroffenen Dritten zunächst keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung. Rz. 238 Gemäß §§ 766 Abs. 1 S. 2, 732 Abs. 2 ZPO kann der Rechtspfleger im Rahmen des Abhilfeverfahrens[245] oder der Richter im eigentli...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Allgemeines

Rz. 101 Die Vollstreckungsschutzregelung nach § 765a ZPO ist auf alle Arten der Zwangsvollstreckung anwendbar – auch in der Teilungsversteigerung –[110] und erweist sich oftmals als gern genutzte Waffe zahlungsunwilliger Schuldner im Kampf gegen den dornenreichen Weg des Gläubigers. Insbesondere im Bereich der Zwangsversteigerung und Räumungsvollstreckung ist dies zu beobach...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 3. Gegenstände der Auseinandersetzungsversteigerung

Rz. 521 Bei den durch Versteigerung aufzuhebenden Gemeinschaften an Grundstücken kann es sich sowohl um Bruchteils- als auch Gesamthandsgemeinschaften handeln. In Betracht kommen: a) Bruchteilsgemeinschaft Rz. 522 Hierbei steht jedem einzelnen Eigentümer ein – ideeller – Anteil an dem Gegenstand zu (§§ 741–758 BGB). Insofern hat der Bruchteilseigentümer (z.B. Ehegatte) die Ste...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsversteigerung als Teil der Immobiliarvollstreckung ist eine Spezialmaterie. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit diesem durchaus komplexen Spezialgebiet zu beschäftigen. Denn unterschiedliche Rechtsgebiete prallen hierbei aufeinander: Neben dem allgemeinen Vollstreckungsrecht müssen unter anderem die komplexen Regelungen des Zwangsversteigerungsgesetzes...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Mietverhältnis über Wohnraum

Rz. 141 Nach § 573d Abs. 2 BGB (Zeitmietvertrag § 575a Abs. 3 BGB) ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / II. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungen

Rz. 272 Muster 7.2: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungenmehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks

Rz. 56 Nach Verfahrensanordnung hat das Vollstreckungsgericht von Amts wegen zugleich, d.h. unverzüglich, das Grundbuchamt um Eintragung der Anordnung in das Grundbuch zu ersuchen (§ 19 Abs. 1 ZVG). Es bleibt bei dieser einmaligen Eintragung, welche die Zwangsversteigerung für alle nach außen hin kenntlich macht, auch wenn später weitere Gläubiger dem Verfahren beitreten.mehr