Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / b) Kosten und Gebühren

Rz. 29 Folgende Kosten bzw. Gebühren sind zu beachten:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Verletzung des § 84 ZVG

Rz. 429 Hierunter fällt eine nicht in öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesene erforderliche Genehmigung eines nach § 83 Nr. 1–5 ZVG heilbaren Zuschlagsversagungsgrundes.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 8. Festsetzung des Grundstückswerts nach § 74a Abs. 5 ZVG

Rz. 153 Soweit keine Schutzanträge der Beteiligten bzw. über solche rechtskräftig beschieden wurde, leitet das Gericht i.d.R. das sog. Wertermittlungsverfahren ein, indem es i.d.R. einen Sachverständigen mit der Begutachtung und Bewertung des Grundbesitzes beauftragt. Gläubiger und Schuldner haben gegen die Zuziehung eines Sachverständigen ein Ablehnungsrecht (§ 406 ZPO). a) ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Deckungsgrundsatz

Rz. 9 Im Versteigerungstermin abgegebene Gebote sind nach unten hin begrenzt. Das heißt, dass alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehenden Ansprüche gedeckt, also ausgeboten, sein müssen. Dies geschieht entweder durch Barzahlung oder durch eine Übernahme so genannter bestehen bleibender Rechte. Maßgeblich ist hierbei die Rangfolge des § 10 ZVG.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXXI. Muster: Bietungsvollmacht

Rz. 661 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.31: Bietungsvollmacht Vollmacht Ich bevollmächtige _________________________ (Name des/der Bevollmächtigten), mich in dem Zwangsversteigerungsverfahren betr. das Objekt _________________________ (Angabe des Grundstücks bzw. der Wohnungseigentumseinheit oder des Aktenzeichens) zu vertreten. Die Vollmacht berech...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Art der Sicherheitsleistung

Rz. 337 Mit Wirkung zum 1.2.2007 wurde die Möglichkeit, Sicherheitsleistung durch Barzahlung zu leisten, abgeschafft (§ 69 Abs. 1 ZVG).[354] Als Mittel der Sicherheitsleistung kommen seitdem nur in Frage: aa) Überweisung vor Versteigerungstermin Rz. 338 Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskas...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXIX. Muster: Befriedigungserklärung nach § 117 ZVG

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.29: Befriedigungserklärung nach § 117 ZVG Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Az: K _________________________ / _________________________ Hiermit überreiche ich namens und in Vollmacht des Gläubigers _________________________ und Berechtigten des Teilungsplans eine in öffentlich begl...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Pfändungsgläubiger

Rz. 551 Auch Gläubiger eines Miteigentümers können die Aufhebung der Gemeinschaft zur Realisierung ihres titulierten Anspruchs gegen den Miteigentümer als Schuldner betreiben. Im Einzelnen gilt: aa) Bruchteilsgemeinschaft Rz. 552 Der Miteigentumsanteil des Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, sondern dieser wird durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder durch Eintra...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Zuständigkeit

Rz. 30 Ausschließlich zuständig für die Anordnung der Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 1 Abs. 1 ZVG). Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger (§ 3 Nr. 1 lit. i RpflG).mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / c) Anwaltszwang und Postulationsfähigkeit

Rz. 65 Der Antrag unterliegt keinem Anwaltszwang (§ 78 Abs. 5 ZPO, § 13 RPflG) und kann insoweit auch von den diesbezüglich postulationsfähigen registrierten Inkassodienstleistern gestellt werden.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 5. Verfahrensanordnung

Rz. 572 Das Verfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft wird wie das "normale" Forderungszwangsversteigerungsverfahren durch Beschluss angeordnet. Hierbei gibt der Anordnungsbeschluss ausdrücklich wieder, dass das Verfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft betrieben wird. Vor einer Verfahrensanordnung ist eine Anhörung des oder der Antragsgegner zulässig...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (4) Kollision mit anderen Schutzvorschriften

Rz. 110 Ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO ist darüber hinaus nur dann zulässig, wenn schuldnerische Belange nicht durch einen anderen rechtlichen Weg durchsetzbar sind. In Betracht kommen im Bereich der Räumungsvollstreckung dabei drei Möglichkeiten: (a) Räumungsfristverfahren durch Prozessgericht Rz. 111 Unter den Voraussetzungen des § 721 ZPO kann das Prozessgeri...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Sofortige Beschwerde

Rz. 498 Mit der sofortigen Beschwerde wird lediglich die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften gerügt, demnach geltend gemacht, der Verteilungsplan sei nicht nach den gesetzlichen Regelungen aufgestellt worden, so z.B., dass die Teilungsmasse falsch berechnet wurde oder das Bestehenbleiben von Rechten im Plan nicht ausgewiesen wurde.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 454 In den Vorbemerkungen werden nochmals zur Verdeutlichung der Tag der ersten wirksamen Beschlagnahme, der Tag der Zuschlagsverkündung und der Verteilungstermin genannt. Darüber hinaus wird der Ersteher namentlich genannt unter Angabe seines abgegebenen Bargebots.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Soll-Inhalt

Rz. 179 Wurde in einem früheren Versteigerungstermin der Zuschlag wegen Nichterreichens der 7/10- bzw. 5/10-Grenze (§§ 74a, 85a ZVG) versagt, soll dies ebenfalls Inhalt der Terminsbestimmung sein.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / f) Entgegenstehende Rechte bzw. Vereinbarungen bei Ehegatten

aa) Vereinbarung über einen Ausschluss Rz. 560 Der unbeschränkte Auseinandersetzungsanspruch nach § 749 Abs. 1 BGB kann, wie bereits dargestellt, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder aber durch eine Kündigungsfrist (§ 751 S. 1 BGB) beschränkt werden. Solange diese Vereinbarung wirksam ist, kann eine Versteigerung nicht betrieben werden; sie ist unzul...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Erhöhte Sicherheitsleistung

Rz. 331 Das Gesetz nennt zwei Ausnahmefälle, in denen auf Antrag eine erhöhte Sicherheitsleistung beantragt werden kann: aa) Gläubiger eines bestehen bleibenden Rechts Rz. 332 Nach § 68 Abs. 2 ZVG kann ein Gläubiger eines nach § 52 ZVG bestehen bleibenden Rechts über die nach § 68 Abs. 1 S. 1 ZVG zu erbringende Sicherheitsleistung eine darüber hinausgehende Sicherheitsleistung...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / f) Prüfung von Zuschlagsversagungsgründen

Rz. 383 Bevor das Gericht den Zuschlag an den Meistbietenden erteilt, hat es noch einmal das gesamte Verfahren auf seine Zulässigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Es hat daher eventuelle Zuschlagsversagungsgründe zu überprüfen. Hierbei ist zu unterscheiden: aa) Heilbare Zuschlagsversagungsgründe Rz. 384 Solche relativen Versagungsgründe stehen einer Zuschlagsentscheidung...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Gesamthandsgemeinschaften

Rz. 523 Das Wesen einer Gesamthandsgemeinschaft besteht bildlich ausgedrückt darin, dass die einzelnen Finger einer Hand nichts ohne die anderen Finger unternehmen können. Insofern darf also kein Teilhaber über einzelne Gegenstände der Gemeinschaft allein verfügen, solange eine Auseinandersetzung nicht stattgefunden hat. Jeder Teilhaber ist demnach auf die Zustimmung der and...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Allgemeines

Rz. 481 Der Teilungsplan hat nicht die Kraft eines Richterspruchs.[480] Er trifft daher keine sachlichen, sondern lediglich formelle Entscheidungen über die am Versteigerungserlös beteiligten Ansprüche und die Art der Verteilung des Erlöses.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Übernahmegrundsatz

Rz. 10 Soweit solche Rechte, für die der Schuldner persönlich haftet, an dem Grundstück bestehen bleiben, wird durch den Eigentumserwerb durch Zuschlag (§§ 89, 90 ZVG) kraft Gesetzes auch eine persönliche Haftung des Erstehers begründet. Daneben bleibt die Haftung des ursprünglichen Schuldners bestehen.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ii) Rangklasse 7 – ältere Rückstände der Rangklasse 3

Rz. 278 Hierhin gehören die angemeldeten älteren Rückstände der Rangklasse 3. Für den Rang der Ansprüche untereinander gilt dasselbe wie bei Rangklasse 3. Soweit das Verfahren wegen älterer Rückstände betrieben wird oder aber ein Beitritt erfolgte, gehören sie in die Rangklasse 5.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Rangklasse "0"

Rz. 205 Aus dem Erlös vorweg zu entnehmen, also im Range vor allen anderen Ansprüchen, sind die Verfahrenskosten nach KV 2211 GKG (Verfahrensgebühr), KV 2213 GKG (Terminsgebühr) und KV 2215 GKG (Verteilungsgebühr) sowie hinzukommende Auslagen (§ 109 ZVG). Etwaige vom Gläubiger gezahlte Vorschussleistungen, z.B. auf Sachverständigengebühren, fallen ebenfalls in diese Rangklasse.mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen der Erinnerung/Statthaftigkeit

Rz. 187 Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betreffen, d.h. alle Rügen wegen Verfahrensverstößen, können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Entscheidungen in der Zwangsvollstreckung handelt. Das Gleiche gilt nach § 766 Abs. 2 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher d...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vollstreckungsf...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 8. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 52 Das Rechtsschutzbedürfnis für die Zwangsvollstreckung ergibt sich grundsätzlich aus dem Vorliegen eines Vollstreckungstitels, aus dem der Gläubiger noch keine Befriedung hat erlangen können. Dies wirft in der Regel keine Probleme auf. Rz. 53 Problematischer sind wohl in der Praxis die Fälle, in denen das Rechtsschutzbedürfnis entfallen könnte:mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 12. Muster: Klage aus § 826 BGB

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.24: Klage aus § 826 BGB An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 826 BGB In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzu...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit, Form, Frist und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 442 Zuständig für die Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage ist nach §§ 785, 767 ZPO grundsätzlich das Prozessgericht erster Instanz. Gegenüber § 767 ZPO ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Rz. 443 Auch bezüglich der Form, der Frist und des Rechtsschutzbedürfnisses gelten grundsätzlich die zu § 767 ZPO entwickelten Regeln. Es kann danach auf die obigen Au...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / b) Zustellungsnachweis, § 169 ZPO

Rz. 112 Ziel ist es, die Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu schaffen. Zweckmäßigerweise ist daher zuerst der Antrag auf Erteilung des Zustellungsnachweises zu stellen (§ 169 ZPO). Allein damit sind die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung geschaffen, so dass zumindest die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO beginnen kann. Zus...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / bb) Im Fall des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid oder gegen ein Versäumnisurteil, § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 ZPO

Rz. 219 Gemäß § 719 Abs. 1 ZPO kommt auch im Falle der Einlegung eines Einspruches gegen einen Vollstreckungsbescheid (§ 700 ZPO) oder ein Versäumnisurteil (§§ 338 ff., 539 ZPO) § 707 ZPO entsprechend zur Anwendung, wenn der Schuldner die Einstellung der Zwangsvollstreckung begehrt. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im Falle der eingelegten Berufung. Rz. 220 Im Unter...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 178 Der Schutzantrag nach § 765a ZPO hat zunächst keine Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung des Gläubigers, hemmt diese also nicht. Vor einer Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht kann der Gläubiger also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Einwendungen des Schuldners betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 179 Auch hier kann de...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 519 Bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung handelt es sich um eine prozessuale Gestaltungsklage,[520] für die zunächst die allgemeinen Bestimmungen nach §§ 129 ff., 253 ff. ZPO gelten. Rz. 520 Der Klageantrag hat dahin zu lauten, dass der Kläger aus dem Reinerlös, d.h. dem Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten der im Einzelnen zu bezeichnenden Sache, bis z...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 122 Die Erinnerung nach § 732 ZPO hat keine aufschiebende Wirkung. Da dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel erteilt ist, kann dieser also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Angriffe des Schuldners nach § 732 ZPO betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 123 Will der Schuldner dies verhindern, bedarf er des einstweiligen Rechtsschutzes, de...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Prozessfähigkeit

Rz. 36 Die Prozessfähigkeit entspricht gemäß § 52 ZPO der Geschäftsfähigkeit. Nach h.M. muss der Gläubiger prozessfähig sein oder durch seinen gesetzlichen Vertreter handeln, um das Vollstreckungsverfahren durch seinen Antrag einzuleiten und auf dessen Fortgang Einfluss zu nehmen. Umstritten ist, ob auch der Schuldner prozessfähig sein muss.mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / II. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen und Prozesskostenhilfe

1. Einleitung Rz. 21 Wie oben bereits dargelegt, ist es auch bei der Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens notwendig, dass die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehören das Vorliegen der deutschen Gerichtsbarkeit (§§ 18–20 GVG), die Zulässigkeit des Rechtsweges, die Partei- und Prozessfähigkeit, die Prozessvollmacht, die Postulationsfähigkeit, di...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Vermögenszugehörigkeit

Rz. 9 Da sich die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen das Vermögen des (Vollstreckungs-)Schuldners richtet, ist die Pfändung einer zum Zeitpunkt der Pfändung nicht dem Schuldner zustehenden (weil z.B. abgetretenen) Forderung wirkungslos, sie läuft schlechthin ins Leere. Ob sie unwirksam oder nichtig[5] ist, bleibt insoweit unerheblich. Sie setzt stets einen im Zeitpu...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Besonderheit: Entziehung von Wohnungseigentum

Rz. 272 In der gerichtlichen Praxis kommt es gelegentlich dazu, dass sich ein Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft verpflichtet hat, sein Wohnungseigentum zu verkaufen, oder durch Urteil dazu verpflichtet ist. Regelmäßig wird dann versucht, diese Verpflichtung des Schuldners nach § 888 ZPO als unvertretbare Handlung mittels Zwangsgeld bzw. Zwangshaft durchz...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / II. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden über 5.000,00 EUR, Vollstreckungsbescheiden, für die die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich ist, und anderer Titel

1. Hybride Antragstellung bzw. Auftragserteilung Rz. 17 Bei Vollstreckungsaufträgen aus Vollstreckungsbescheiden mit Forderungen über 5.000,00 EUR, Vollstreckungsbescheiden, für die die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich ist, sowie bei Aufträgen/Anträgen aus anderen Titeln (z.B. Urteilen, Versäumnis- und Anerkenntnisurteilen, Vergleichen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen etc...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / I. Vereinfachte Vollstreckungsaufträge aus Vollstreckungsbescheiden bis 5.000,00 EUR

1. Vollstreckungsbescheid als elektronisches Dokument Rz. 4 Gem. § 754a und § 829a ZPO können aus einem Vollstreckungsbescheid unter bestimmten Voraussetzungen "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" – also Aufträge an den Gerichtsvollzieher sowie Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Volls...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / V. Auskünfte aus dem Handelsregister

1. Allgemeines Rz. 88 Auskünfte über Kaufleute und Handelsgesellschaften können dem Handelsregister entnommen werden. Hier sind in der Abteilung A die eingetragenen Einzelkaufleute und die handelsrechtlichen Personengesellschaften und in Abteilung B die Kapitalgesellschaften eingetragen. Die Regelungen im Einzelnen hierzu finden sich in §§ 8 bis 16 HGB. Für den Gläubiger ist ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / IV. (Vorläufige) Vollstreckbarkeit

1. Einleitung Rz. 106 Nach § 704 Abs. 1 ZPO findet die Zwangsvollstreckung statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind. Es muss unterschieden werden zwischen Urteilen bzw. Titeln, die ohne Einschränkung (daher ohne Bedingung) vollstreckbar sind, solchen, die nur vorläufig vollstreckbar sind, und denjenigen, die gegen Sicherhei...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 4. Offenbarungsverpflichtung des Schuldners

Rz. 20 Soweit die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird, ist der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung darüber verpflichtet, dass er die Sache nicht besitze und auch nicht wisse, wo die Sache sich befinde. Dem Gläubiger soll damit Kenntnis vom Verbleib der Sache und zuverlässige Kenntnis davon ermöglicht werden, dass der Herau...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / f) Sonstige Aspekte des Antrags

Rz. 76 Der Gläubiger kann den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses jederzeit zurücknehmen, wobei er die Folgen für die Verjährungsunterbrechung, § 212 BGB, bedenken muss. Erfolgt eine solche Antragsrücknahme nach dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, steht sie einem Verzicht nach § 843 ZPO gleich. Über die Kostentragungspflichten fü...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Erstattung der Kosten des Inkassounternehmens

aa) Einleitung Rz. 221 Wer die frühere Rechtsprechung zu Inkassokosten verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein Glaubenskrieg um die Berechtigung dieses Dienstleistungssektors geführt wird, nicht aber eine an den einschlägigen Rechtsgrundlagen und den hierzu entwickelten Rechtsprinzipien orientierte Rechtsprüfung stattfindet, inwieweit die Inkassokos...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / I. Vollstreckungsantrag

1. Antragsform Rz. 9 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / d) Auskunfts- u. Herausgabeansprüche gem. § 836 Abs. 3 ZPO

Rz. 25 Von der Vorschrift erfasst sind auch die Auskunfts- und Herausgabepflichten nach § 836 Abs. 3 ZPO. Bei diesen Pflichten handelt es sich um Nebenpflichten einer wirksamen Pfändung (§ 829 ZPO) und deshalb ebenfalls um Vollstreckung wegen Geldforderungen.mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Wirkungen der Vorpfändung

Rz. 170 Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930 ZPO), d.h. einer Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls,[212] sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird (§ 845 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung an den Drittschuldner und wird nach § 222 ZPO i.V.m. §§ 187–193 BGB berechnet. ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VII. Mögliche Einwendungen des Schuldners gegen den Vollstreckungsantrag und Reaktionsmöglichkeiten

Rz. 116 Das Gericht hat den Schuldner grundsätzlich nach § 891 ZPO zum Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Ordnungsmittels zu hören. Da weder § 891 ZPO noch § 78 ZPO hier eine Ausnahme vorsehen, gilt auch für den Schuldner der Anwaltszwang nach § 78 ZPO für seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung nach § 891 ZPO. Rz. 117 Checkliste: Einwendungen gegen die Festsetzun...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 2. Rechtskräftige Titel

a) Grundsatz Rz. 108 Die unbedingte Vollstreckbarkeit ist gegeben, wenn das Urteil formell rechtskräftig ist, § 705 ZPO, § 45 FamFG. Formell rechtskräftig werden Urteile, die von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder gegen die ein Rechtsmittel unzulässig ist oder nicht mehr eingelegt werden kann und die dadurch unanfechtbar we...mehr