Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.7 Bearbeitung des Mahnbescheidsantrags seitens des Mahngerichts

Nach der Bearbeitung des Mahnantrags fordert das zentrale Mahngericht bei Antragsteller (Gläubiger) die Gerichtskosten an. Ist der Mahnantrag korrekt ausgefüllt, stellt das Mahngericht nach Geldeingang den Mahnbescheid dem Antragsgegner (Schuldner) zu. Mit der Information über die Zustellung des Mahnbescheids erhält der Gläubiger kurze Zeit später vom Mahngericht das Formular ... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.2 Vorgehensweise

Das Mahnverfahren kann der Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe selbst betreiben, wenn er will. Praxis-Tipp Vor der Beantragung des Mahnbescheids empfiehlt sich unbedingt folgende Prüfung: Wurde dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt? Eine fehlerhafte Rechnung berechtigt den Schuldner nämlich, die Zahlung zurückzuhalten und der Gläubiger ri... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.4 Richtige Zuständigkeit des Mahngerichts

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht, an dem der Gläubiger seinen Geschäftssitz hat. Allerdings gibt es in jedem Bundesland ein zentrales Mahngericht, das nur Mahnsachen bearbeitet. (Beispiel: Hat der Unternehmer seinen Geschäftssitz in Frankfurt/Main (Hessen), werden Mahnbescheide zentral vom Amtsgericht Hünfeld, Hauptstr. 24, 36088 Hünfeld, bearbeitet). Pra... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.10 Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren kann seit dem 12.12.2006 durchgeführt werden. (Rechtsgrundlage ist die EG-Verordnung Nr. 1896/2006). Das Europäische Mahnverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Forderungen gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) durchzusetzen. Daneben bleibt das gewohnte nationale grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. ... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.1 Bedeutung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung zu bekommen. Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht (z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen). Sinn macht das Mahnverfahren aber nur dann, wenn der Schuldner sich voraussi... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.5 Form des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids

Der Erlass eines Mahnbescheids (Mahnverfahren: §§ 688 ff. BGB) kann nur mit einem offiziellen Formular beantragt werden; inzwischen ist es aber sehr einfach, online Mahnanträge über das Internet zu stellen (www.online-mahnantrag.de). Mit dem online-Mahnantrag können nicht anwaltlich vertretene Antragsteller in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens einge... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.3 Voraussetzungen für das Mahnverfahren

Der Schuldner muss sich in Zahlungsverzug befinden. Die Leistung des Kunden muss also fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden getroffenen Zahlungsabsprache. Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, so muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter "Mahnkosten"). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zuse... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können auf der Website www.mahngerichte.de heruntergeladen und ausgedruckt werden (Verfahrenshilfen/Ausfüllhinweise). Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und fehlerträchtig: Zei... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank... mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 2 Dingliche Haftung

Rz. 10 Nach § 12 GrStG ruht die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. Der Rechtsbegriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Ansicht wird er jedoch dahingehend verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, die auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen... mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift begründet für die Grundsteuer eine öffentliche Last auf dem Steuergegenstand. Sie normiert neben der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG eine zusätzliche dingliche Haftung (Sachhaftung) der Grundstücke für die Grundsteuer als öffentlich-rechtliche Abgabe. Dem Steuergläubiger, den Gemeinden, steht damit kraft Gesetzes das Recht zu, sich wegen einer Grund... mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 3 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 12 GrStG bzw. die materielle Duldungspflicht vor (Rz. 11-13), nimmt die Gemeinde als Steuergläubiger den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer des Grundstücks, der die Vollstreckung dulden muss (Duldungspflichtiger), gem. § 77 Abs. 2 S. 1 AO i. V. m. § 191 Abs. 1 S. 1 AO durch Duld... mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Das GrStG kennt neben der gesamtschuldnerischen Haftung nach § 10 Abs. 2 GrStG noch die Tatbestände der persönlichen Haftung nach § 11 GrStG und der dinglichen Haftung nach § 12 GrStG. Die Haftungstatbestände in §§ 11, 12 GrStG bestehen unabhängig voneinander. Bei der dinglichen Haftung handelt es sich um eine zusätzliche Sachhaftung zur persönlichen Haftung. Der Steuer... mehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 3 Erlassantrag und Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 35 Abs. 2 S. 1 GrStG wird ein Erlass von der Grundsteuer nur auf Antrag gewährt. Wenngleich eine besondere Form für diesen Antrag nicht vorgeschrieben ist, ist die Schriftform zu empfehlen. Der Erlassantrag ist vom Steuerschuldner zu stellen. Ein zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Verpflichteter (Haftungs- bzw. Duldungsschuldner) ist hierzu ni... mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 3 Haftung des Erwerbers (Abs. 2)

Rz. 13 Wird ein Steuergegenstand (§ 2 GrStG) ganz oder zum Teil ganz oder zu einem Teil einer anderen Person übereignet, so haftet nach § 11 Abs. 2 S. 1 GrStG der Erwerber neben dem früheren Eigentümer für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer, die für die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kj. zu en... mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2.4 § 147 AktG Geltendmachung von Ersatzansprüchen

(1) Die Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die nach den §§ 46 bis 48, 53 verpflichteten Personen oder aus der Geschäftsführung gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder aus § 117 müssen geltend gemacht werden, wenn es die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Der Ersatzanspruch soll binnen sechs Monaten seit dem T... mehr

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B. AVB D&O / XVIII. Ausschluss bei Einbußen bei Darlehen und Krediten (A-7.14 AVB D&O)

Rz. 174 Der Ausschluss in A-7.14 AVB D&O wegen Pflichtverletzungen, die zu Einbußen bei Darlehen und Krediten geführt haben, ist auf Schäden der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft beschränkt. Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut. Es geht primär um die Ausreichung, das heißt die Gewährung von Darlehen ohne ausreichende Besicherung. Rz. 175 Praxis-Beispiel... mehr

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B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie... mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 44 Rechte des Versicherten (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann jedoch nur der Versicherungsnehmer verlangen. (2) Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend mache... mehr

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AGS 03/2025, Keine Festsetz... / II. Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens

Zulässiger Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 103, 104 ZPO können nach den einleitenden Ausführungen des OLG Brandenburg entweder nur Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 ZPO oder Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 ZPO sein. Dies beruhe auf dem Umstand, dass das Kostenfestsetzungsverfahren ausschließlich der Prüfung der Höhe und Notwendigkeit von du... mehr

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FoVo 03/2025, Im einstweili... / 1 Der Fall

Vollstreckungsgegenklage gegen Sicherungshypotheken Der Kläger hat vor dem LG Hanau eine Vollstreckungsabwehrklage anhängig gemacht, mit der er der Sache nach begehrt, dass die Zwangsvollstreckung aus zwei Sicherungshypotheken für unzulässig erklärt werden soll. Mit Beschluss vom 1.6.2023 ordnete das AG auf Antrag des Beklagten wegen dessen dinglicher Ansprüche gegen den Kläg... mehr

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AGS 03/2025, Keine Festsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Festsetzbarkeit der Aufwendungen der Klägerin Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Die Klägerin wollte sich vielleicht (Anwalts-)Kosten und Zeit für einen Antrag auf gerichtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Verfahrens nach § 887 ZPO ersparen. Den Beschlussgründen lässt sich allerdings nicht entnehmen, ob der gerichtliche Vergleich eine entsprechend... mehr

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FoVo 03/2025, Im einstweili... / 2 II. Die Entscheidung

OLG sieht keine zulässige Beschwerde Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Einstellung zurückweisenden Beschluss des LG ist unzulässig. Gegen die Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen eines gegen die Vollstreckung gerichteten Rechtsbehelfs ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Eine im Rahmen des § 769 ZPO getroffene Entscheidung,... mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ... mehr

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FoVo 03/2025, Privilegierun... / 1 Der Fall

Unterhaltsrückstände in der Zwangsvollstreckung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aufgrund des Versäumnisbeschlusses des AG vom 20.9.2018 wegen Unterhaltsrückständen für die Zeit vom 1.8.2013 bis 31.1.2020 betreffend den am 2.4.2008 geborenen Sohn des Schuldners. Der Gläubiger zahlt seit dem 1.5.2012 im Wege des Unterhaltsvorschusses den Unter... mehr

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AGS 03/2025, Keine Festsetz... / Leitsatz

Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 103, 104 ZPO können entweder nur die Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 ZPO oder die Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 ZPO berücksichtigt werden. Hat eine Partei hingegen die der Gegenpartei obliegende Handlung ohne die gerichtliche Ermächtigung nach § 887 ZPO selbst vorgenommen, handelt es sich nicht um Kosten de... mehr

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FoVo 03/2025, Privilegierun... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt der Sichtweise des LG Das LG hat dem Antrag des Schuldners, den ihm pfändungsfrei zu belassenden Betrag heraufzusetzen, im Hinblick auf die Zahlung von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld auf das Konto der Tochter zu Recht nicht in vollem Umfang entsprochen, §§ 906 Abs. 1, 850d ZPO (§§ 850k Abs. 3, 4, 850d ZPO a.F.). Bestimmung des pfändungsfreien Betrages nach § 906 ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pfändung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Lohnpfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner (> Arbeitnehmer) aus der im Pfändungsbeschluss bezeichneten Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie benannt oder berechnet werden (§ 850 Abs 4 ZPO). Das schließt den Erstattungsbetrag aus dem vom > Arbeitgeber durchzuführenden betrieblichen LStJA (§ 42b EStG... mehr

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FoVo 03/2025, Kostenrechtsä... / I. Ein erster Überblick zum Sachstand

Im letzten Sommer sah es danach aus, dass die allerorten gestiegenen Kosten sich in einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung sowie den Justizkostengesetzen zum 1.1.2025 niederschlagen würden. Mit dem Ende der Bundesregierung hat sich diese Hoffnung zunächst zerschlagen. Es hat dann bis zum 11.12.2024 gebraucht, damit das Bundeskabinett den in einer Bund-Länder-Arbeitsgrupp... mehr

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AGS 03/2025, Klarstellung b... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bedenken gegen die Entscheidung des OLG München Den Gedankengängen des OLG München kann ich nicht so recht folgen. Nach Auffassung des OLG hätte die Rechtspflegerin bereits in ihrem zweiten Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.9.2024 einen Hinweis auf das teilweise Fortbestehen der Wirksamkeit des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses aufnehmen müssen, was sie nicht getan hat. D... mehr

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FoVo 03/2025, Kostenrechtsä... / III. Änderungen im Gerichtskostenrecht

Lineare Erhöhung der Gerichtsgebühren Im Gerichtskostengesetz wird mit dem Gesetzesbeschluss die gleiche Systematik und Begründung für die lineare Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 % und der Festgebühren um 9 % herangezogen. Die 1,0-Ausgangsgebühr steigt nach § 34 von 38 auf 40 EUR, d.h. um 5,26 %, in der untersten Streitwertgruppen. Die Gebühren erhöhen sich da... mehr

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FoVo 03/2025, Im einstweili... / Leitsatz

Eine im Rahmen des § 769 ZPO getroffene Entscheidung, die Zwangsvollstreckung nicht vorläufig einzustellen, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde angreifbar. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.10.2024 – 3 W 28/24 mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vollstreckung in den Arbeitslohn

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Zwangsvollstreckung in den > Arbeitslohn > Gerichtsvollzieher und > Pfändung von Arbeitslohn. mehr

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FoVo 03/2025, Im einstweili... / 3 Der Praxistipp

Verzögerungstaktik konsequent entgegentreten Die Entscheidung des OLG ist ein Beispiel für eine Verzögerungstaktik des Schuldners. Es werden unbegründete Einwendungen erhoben, die dann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung herbeiführen sollen. Mit unzulässigen Rechtsmitteln wird das Anliegen dann weiterverfolgt. Ziel ist es dabei gar nicht, das Vorgehen tatsäch... mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 5. Kompetenzkonflikte

Auch bei sonstigen Familiensachen nach § 266 FamFG kommen positive (mehrere Gerichte wollen das Verfahren an sich ziehen) oder negative (keines will es haben) vor. Hierzu eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen:[42] Gegen einen Beschluss, der eine Verweisung zwischen allgemeinem Zivilgericht und Familiengericht ausspricht, ist gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG die s... mehr

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FF 03/2025, Keine Rechtsbes... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrennt lebenden Beteiligten streiten in der Auskunftsstufe um Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Teilbeschluss verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sämtliche Einkünfte, die er in den letzten zwölf Monaten erzielt hat, insbesondere aus abhängiger Erwerbstätigkeit durch Vorlage der monatliche... mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von N. des AG Wermelskirchen, Bl. … , ist als Eigentümerin die Erblasserin verzeichnet. Zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben ist die Beteiligte zu 1) bestellt worden. Mit Vertrag vom 18.4.2024 (UVZ-Nr. …) verkaufte die Beteiligte zu 1) den Grundbesitz mit Wirkung und auf Rechnung des Nachlasses an die Beteiligten zu 2) und 3). Abschnitt VI der Urkund... mehr

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FoVo 03/2025, Kostenrechtsä... / II. Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Checkliste: Gebühren nach dem Gesetzesbeschluss im RVG Lineare Erhöhung der Gebühren Der Gesetzesbeschluss sieht lineare Erhöhungen der streitwertabhängigen Gebühren von durchschnittlich 6 % und der Festgebühren von 9 % vor, wobei die Mindestgebühr nach § 13 Abs. 3 RVG bei 15 EUR verharrt und nicht – wie es bei den linearen Erhöhungen konsequent gewesen wäre – auf 16 EUR angep... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vollmacht / 2.2.1 Grundstücksgeschäfte/Zwangsvollstreckung

Eine Vollmacht für Geschäfte, die nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB notariell beurkundet werden müssen, unterliegt der Beurkundungspflicht, wenn die Vollmacht unwiderruflich ist. Denn die unwiderrufliche Vollmacht begründet bereits eine bindende Verpflichtung zur Vornahme des Grundstücksgeschäfts. Gleiches gilt, wenn für den Fall des Widerrufs eine Vertragsstrafe vereinbart ist od... mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.2 Voraussetzungen zur Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 4 Da § 60 den Kreis der vollstreckbaren Urkunden erweitert, ordnet Satz 3 die entsprechende Anwendung der für die Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Urkunden nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO geltenden Vorschriften an. Daher sind §§ 724 bis 793 ZPO und §§ 795a bis 800 ZPO entsprechend anzuwenden, soweit nicht Satz 3 Modifikationen vorsieht (dazu Rz. 9). 2.2.1 Vollstreckungst... mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.3 Zwangsvollstreckung aus der Urkunde

Rz. 9 Zu § 797 ZPO sieht Satz 3 zwei Modifikationen vor: Die vollstreckbare Ausfertigung wird von der Urkundsperson erteilt, die die Beurkundung vorgenommen hat (Modifikation zu § 724 Abs. 2 ZPO). Über Einwendungen zur Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel (§ 732 ZPO) und die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (§ 733 ZPO) entscheidet das für das Jugendamt z... mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.2.2 Vollstreckungsklausel

Rz. 6 Die Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss gemäß §§ 724 f. ZPO mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein. Die Vollstreckungsklausel lautet gemäß § 725 Abs. 1 ZPO: "Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt". Es wird also der benannten Person bescheinigt, dass die zeitlichen, sachlichen und persönl... mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.2.1 Vollstreckungstitel

Rz. 5 Die nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder 4 i. V. m. § 60 Satz 1 aufgenommene Urkunde ist Vollstreckungstitel, wenn sie sich auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme bezieht und wenn der Schuldner sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.2.4 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Dem Schuldner stehen die im 1. Abschnitt des 8. Buches der ZPO vorgesehenen Rechtsbehelfe zu. Dazu gehören die Erinnerung gegen die Klauselerteilung nach § 732 ZPO , der Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 765a ZPO, die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO und die Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO. Gemäß § 797 Abs. 4 ZPO ist d... mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.1 Vollstreckbare Urkunden

Rz. 3 Ergänzend zu § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bestimmt Satz 1 , dass auch aus Urkunden, die von einer Urkundsperson des Jugendamtes aufgenommen wurden, die Zwangsvollstreckung stattfindet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich um Urkunden über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Abkömmlingen (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder über eine... mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung aus Urkunden, die nach Maßgabe von § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder 4 aufgenommen wurden. Sie ergänzt und modifiziert § 794 ZPO. mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.2 Prozesskosten

Der Anerkennung der Kosten eines Räumungsrechtsstreits mit den daraus entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Beweiskosten für Sachverständigengutachten oder Zeugengebühren dürfte nichts entgegenstehen. Deren Höhe wird nach der Kostenentscheidung zu Lasten des Mieters in einem Kostenfestsetzungsverfahren durch das Gericht per Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Dies ist – ... mehr