Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Verfahren über eine Rü... / c) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig

Rz. 18 Ist der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Gehörsrüge tätig, so erhält er nicht die Vergütung des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, sondern die nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Beispiel 2: Isolierter Auftrag zur Gehörsrüge Nach Klageabweisung (Wert: 400,00 EUR) wird der bis dahin nicht mandatierte Anwalt vom Kläger beauftragt, Gehörsrüge zu erheben. Die Rüge wird o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Verfahren über eine Rü... / a) Überblick

Rz. 10 Im isolierten Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG) erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, in dem die Rüge erheben wird, höc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Mobiliarvollstreckung

Rn 60 Entsprechend der früher schon praktizierten Regelung in § 2 Abs. 4 GesO hat der Gesetzgeber dem Insolvenzgericht in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich der Mobiliarvollstreckung die Möglichkeit zur Einstellung laufender und Untersagung zukünftiger verfahrens- und masseschädlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger von Amts wegen gegeben, um so Zugri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / I. Das Problem

Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, so dass wir sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Zwangsversteig... / II. Gesonderte Verfahren

Anders als das Beschwerdegericht geht der BGH davon aus, dass es sich bei der Zwangsversteigerung von Miteigentumsanteilen zweier Bruchteilseigentümer, die für die zu vollstreckende Forderung gesamtschuldnerisch haften, nicht von vornherein um ein einziges Verfahren handelt. Bei einem im Miteigentum stehenden Grundstück sind gem. § 864 Abs. 2 ZPO nur die jeweiligen Miteigent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.2 Immobiliarvollstreckung

Rn 66 Nach § 30d Abs. 4 Satz 1 ZVG kann ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens zu beantragen, wenn er glaubhaft machen kann, dass die einstweilige Einstellung zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners erforderlich ist. Mit Rücksi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / 3 Der Praxistipp

Immenser Vollstreckungsdruck Die obergerichtliche Rechtsprechung stärkt den Gläubiger im Vorfeld der Immobiliarzwangsvollstreckung ganz erheblich. Kann der Gläubiger potenziell auf Immobiliarvermögen zugreifen, muss der Schuldner mit dem dauerhaften Makel rechnen. Es spricht vieles dafür, dass der Gläubiger dies im Vorfeld der Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner themat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Fehlende Verfahrenskostendeckung

Rn 20 Grundvoraussetzung für eine Stundung der Verfahrenskosten ist die voraussichtlich fehlende Deckung dieser Kosten durch das Schuldnervermögen. Rn 21 Aufgrund der Konzeption des Restschuldbefreiungsverfahrens setzt die Erteilung der Restschuldbefreiung zunächst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen voraus, da über die Ankündigung der Restschul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 3 Der Praxistipp

Katz und Maus … Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, welchem Katz-und-Maus-Spiel sich Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ausgesetzt sehen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht nur vergangene und gegenwärtige Ansprüche tituliert werden, sondern auch künftige Ansprüche. Leider hat der Wert der Beschwer (67,14 EUR) nicht genügt, um die aufgeworfenen Fragen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.7 Verweigerte Einsichtnahme

Verweigert der Verwalter zu Unrecht die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, kann er vom Einsicht begehrenden Wohnungseigentümer nicht direkt gerichtlich in Anspruch genommen werden. Der Einsicht begehrende Wohnungseigentümer muss vielmehr die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend in Anspruch nehmen. Beim Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers handelt es sich im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG teilt Auffassung der Vorinstanzen Die Annahme, die vorsorgliche Hinzuziehung von Verhaftungsgehilfen bzw. Zeugen sei als unrichtige, nicht mehr vom Ermessen des GV gedeckte Sachbehandlung anzusehen, sodass von einer Erhebung der Kosten nach § 7 Abs. 1 S. 1 GvKostG abzusehen sei, lässt unter Zugrundelegung des revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keinen Rechtsfehler i.S.d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 13. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 49 Die Bundesregierung hat am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.[70] Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[71] vom 07.07.2009 ist der Schutz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. 2Gegen die Anordnung der Maßnahme steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. (2) 1Das Gericht kann insbesonderemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Wesentlichkeit

Rn 16 Hinsichtlich des Verstoßes gilt das Wesentlichkeitsprinzip. Nicht jede Nichtbeachtung der Regelungen der §§ 217 ff. führt zu einer Versagung der Bestätigung. Wesentlich ist ein Mangel dann, wenn er Auswirkungen auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte.[22] Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Mehrheitserfordernis z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn 26 In konsequenter Umsetzung der von Rechtsprechung und Literatur[75] schon zur Sequestration gemäß § 106 KO entwickelten Grundsätze und wiederum in enger Anlehnung an die frühere Regelung des § 11 VerglO wurde für das moderne Insolvenzverfahren die Möglichkeit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ausdrücklich geregelt. Die Anordnung und die daraus resulti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterzustimmung zur Ver... / 3.1 Zustimmungspflichtige Veräußerungsfälle

Unter einer Veräußerung im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG versteht man die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden. Erfasst sind insoweit sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft als auch das dingliche Rechtsgeschäft, also die Auflassung.[1] Hiervon abzugrenzen ist stets der Eigentumsübergang im Wege der Universalsukzession durch den Erben n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Moderner Gesetzgebungstechnik entsprechend, stellt § 1 als Programmsatz ohne eigenen Regelungsgehalt die wesentlichen Ziele des Insolvenzverfahrens den eigentlichen gesetzlichen Regelungen voran. Rn 2 Hauptziel und maßgeblicher Zweck des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, der nicht mehr in der Lage ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 117 Bork, § 55 Abs. 2 InsO, § 108 Abs. 2 InsO und der allgemeine Zustimmungsvorbehalt, ZIP 1999, 781; ders., Der zu allen Rechtshandlungen ermächtigte "schwache" vorläufige Insolvenzverwalter: ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter, ZIP 2001, 1521; Buchalik/Kraus, Zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den eigenverwaltenden Schuldner im Verfahren nach § 270...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 28 Der Entwurf[36] vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Vollstreckungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rn 58 Die Durchführung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens berührt die Zulässigkeit von Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung grundsätzlich nicht. Als weitere Sicherungsmaßnahme kann das Gericht aber gegen den Schuldner laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen einstellen oder die Zwangsvollstreckung während des Eröffnungsverfahrens vollständig untersagen. Damit w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Wirksamkeit

Rn 106 Wirksam werden Beschlüsse über Sicherungsmaßnahmen unabhängig von der Veröffentlichung oder Zustellung bereits mit ihrem Erlass,[283] d.h. in dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss aufhört, eine bloße innere Angelegenheit zu sein. Dieser Zeitpunkt tritt regelmäßig ein, wenn der Richter den unterschriebenen Beschluss in den Geschäftsgang, d.h. meist an die Geschäftsstelle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollmacht / 2 Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts sollte der Klage bzw. der Klageerwiderung beigefügt werden, § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 80 Abs. 1, 88, 89 ZPO. Sie muss spätestens vorgelegt werden, wenn die Gegenseite die Bevollmächtigung rügt. Eine Prozessvollmacht bezieht sich nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 81 ZPO immer auch auf Weiterungen wie Widerklage, Wiederaufnahme des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehöre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.7 Checkliste Zwangsvollstreckung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 4 Zwangsvollstreckung in Sondernutzungsrechte

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann ein Interesse daran haben, im Wege der Zwangsvollstreckung in das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers zu vollstrecken. 4.1 Vollstreckung in das Wohnungseigentum Ein sicherer Weg besteht darin, in das Wohnungseigentum zu vollstrecken. Die Vollstreckung umfasst dann immer auch die Vollstreckung in das Sondernutzungsrecht.[1]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.6 Kosten der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren, dem Hausgeldschuldner zur Last und sind zugleich mit dem zu vollstreckenden Anspruch beizutreiben (§ 788 Abs. 1 Satz 1 ZPO).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1 Grundsätze und Überblick zur Zwangsvollstreckung

1.1 Bonitätsprüfung 1.1.1 Übersicht Will die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgreich vollstrecken, benötigt sie Informationen über den Hausgeldschuldner. Außerdem ist aus Kostengründen zu klären, ob eine Zwangsvollstreckung zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Die für diese Fragen notwendigen Informationen muss teilweise der Verwalter sammel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 4.2 Vollstreckung nur in das Sondernutzungsrecht

Soll nur in das Sondernutzungsrecht vollstreckt werden, sind nach h. M. zu unterscheiden die Zwangsvollstreckung in ein Sondernutzungsrecht, das nach § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG zum Inhalt eines Sondereigentums gemacht wurde (dingliches Sondernutzungsrecht), und die Zwangsvollstreckung in ein bloß vereinbartes Sondernutzungsrecht (schuldrechtliches Sondernutzungsrecht).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.3 Der zu vollstreckende Titel

Zu einem Antrag auf Zwangsversteigerung genügt jeder Titel, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer innehat. Allerdings sind nicht alle Forderungen bzw. die ihretwegen betriebene Zwangsvollstreckung gleich aussichtsreich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 4.1 Vollstreckung in das Wohnungseigentum

Ein sicherer Weg besteht darin, in das Wohnungseigentum zu vollstrecken. Die Vollstreckung umfasst dann immer auch die Vollstreckung in das Sondernutzungsrecht.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1 Bonitätsprüfung

1.1.1 Übersicht Will die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgreich vollstrecken, benötigt sie Informationen über den Hausgeldschuldner. Außerdem ist aus Kostengründen zu klären, ob eine Zwangsvollstreckung zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Die für diese Fragen notwendigen Informationen muss teilweise der Verwalter sammeln. Wichtig sind Inf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2 Voraussetzungen

1.2.1 Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen Voraussetzung für jedes gerichtliche Verfahren ist, dass die sog. allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen vorliegen. Überblick: Deutsche Gerichtsbarkeit, §§ 18 bis 20 GVG; Zuständigkeit; Rechtsweg (ZPO-Titel), § 13 GVG; Parteifähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und des Hausgeldschuldners, § 50 ZPO; Prozessfähigkeit der Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.2 Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen: Titel – Klausel – Zustellung

Damit eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gegen einen Hausgeldschuldner Erfolg hat, müssen die allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen.[1] 1.2.2.1 Titel gegen den Hausgeldschuldner Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss über einen Titel gegen den Zwangsvollstreckungsschuldner verfügen. Hier ist darauf zu achten, dass die Zwangsvollstreck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5 Ermächtigung des Verwalters

Der Verwalter besitzt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung eines Hausgeldtitels nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vertretungsmacht. Ob er die Zwangsvollstreckung im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen darf, bemisst sich an § 27 Abs. 1 WEG. Danach darf er Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.4 Vollstreckungshindernisse

Auch Vollstreckungshindernisse sind zu beachten, wenn sie nachgewiesen werden oder dienstlich zur Kenntnis des Vollstreckungsorgans gelangen.[1] Vollstreckungshindernisse führen zur Einstellung der Zwangsvollstreckung und evtl. sogar zur Aufhebung bereits ergangener Vollstreckungsmaßnahmen. Beispiele für Vollstreckungshindernisse: § 775 Nr. 1 ZPO: Es wird eine Ausfertigung ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.1.2 Maßnahme der Zwangsvollstreckung

Die Eintragung einer Sicherungshypothek ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Es müssen sowohl die Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein, als auch ein nach den Vorschriften und Verfahrensgrundsätzen der Grundbuchordnung zu behandelndes Grundbuchgeschäft.[1] Sowohl die grundbuchlichen als auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen müssen daher vorliegen. Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.3 Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Neben den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen müssen die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen der §§ 751, 756, 765 ZPO vorliegen. Beispiele für besondere Vollstreckungsvoraussetzungen: Eintritt eines Kalendertags Hängt die Geltendmachung eines Anspruchs vom Eintritt eines Kalendertags ab, darf die Zwangsvollstreckung gemäß § 751 Abs. 1 ZPO nur beginnen, wenn der Kale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.2.1 Titel gegen den Hausgeldschuldner

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss über einen Titel gegen den Zwangsvollstreckungsschuldner verfügen. Hier ist darauf zu achten, dass die Zwangsvollstreckung gegen den "richtigen" Schuldner betrieben wird. Probleme ergeben sich z. B. bei Bruchteilseigentümern, Gesamthandseigentum oder BGB-Gesellschaften. "Titel" wird in der Regel ein Vollstreckungsbescheid oder ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5.1 Verwalter ist bereits zur gerichtlichen Beitreibung ermächtigt

Ist der Verwalter bereits zur gerichtlichen Betreibung ermächtigt worden, umfasst seine Ermächtigung auch die normale Zwangsvollstreckung (nicht: Entziehungsklage[1] und Durchsetzung, nicht Versorgungssperre[2]), sodass es einer besonderen Ermächtigung nicht bedarf. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte eine Ermächtigung allerdings ausdrücklich (ggf. auch) die Zwangsvollstrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5.2 Abberufung des Verwalters

Die Abberufung des Verwalters führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.2.3 Zustellung

Der Titel muss dem schuldenden Wohnungseigentümer zugestellt sein. Zustellung meint nach § 166 Abs. 1 ZPO die Bekanntgabe eines Dokumentes an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form. Eine Zustellung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zu enthalten ("kurze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.2.2 Klausel

Der Titel der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss mit einer Vollstreckungsklausel im Sinne von § 725 ZPO versehen sein. Beispiel für eine Klausel "Vorstehende Ausfertigung wird dem _______ (Bezeichnung der Partei) zum Zweck der Zwangsvollstreckung erteilt". Die Klausel kann auch für einen nur vorläufig vollstreckbaren Titel erteilt werden. Hier besteht aber das Risiko, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.4 Insolvenz (Rückschlagsperre)

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem, durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung (etwa eine Sicherungshypothek) an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam (Rückschlagsperre, § 88 InsO). Wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.2 Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 ZPO ist das verbindliche Formular zu verwenden.[1] Das Formular ist relativ umfassend, weil es – auch als Hilfestellung – eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfassen soll.[2] Das Formular kann entweder in der papiergebundenen Fassung oder am PC ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Formulare müss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1 Eigenantrag

3.3.1.1 Allgemeines Für eine Zwangsversteigerung bedarf es gemäß § 15 ZVG eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, in der Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnungseigentumsanlage belegen ist (etwas anderes gilt, wenn in dem betreffenden Bezirk Zuständigkeiten konzentriert wurden). Der Antrag wird häufig vom Verwalter gestellt. Dazu hat er nach § 9...mehr