Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Art der Sicherheitsleistung

Rz. 337 Mit Wirkung zum 1.2.2007 wurde die Möglichkeit, Sicherheitsleistung durch Barzahlung zu leisten, abgeschafft (§ 69 Abs. 1 ZVG).[354] Als Mittel der Sicherheitsleistung kommen seitdem nur in Frage: aa) Überweisung vor Versteigerungstermin Rz. 338 Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskas... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Zuständigkeit

Rz. 30 Ausschließlich zuständig für die Anordnung der Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 1 Abs. 1 ZVG). Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger (§ 3 Nr. 1 lit. i RpflG). mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 8. Festsetzung des Grundstückswerts nach § 74a Abs. 5 ZVG

Rz. 153 Soweit keine Schutzanträge der Beteiligten bzw. über solche rechtskräftig beschieden wurde, leitet das Gericht i.d.R. das sog. Wertermittlungsverfahren ein, indem es i.d.R. einen Sachverständigen mit der Begutachtung und Bewertung des Grundbesitzes beauftragt. Gläubiger und Schuldner haben gegen die Zuziehung eines Sachverständigen ein Ablehnungsrecht (§ 406 ZPO). a) ... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXXI. Muster: Bietungsvollmacht

Rz. 661 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.31: Bietungsvollmacht Vollmacht Ich bevollmächtige _________________________ (Name des/der Bevollmächtigten), mich in dem Zwangsversteigerungsverfahren betr. das Objekt _________________________ (Angabe des Grundstücks bzw. der Wohnungseigentumseinheit oder des Aktenzeichens) zu vertreten. Die Vollmacht berech... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Anfechtungsmöglichkeiten

Rz. 482 Die Anfechtung des Teilungsplans ist auf verschiedene Arten möglich: (1) Widerspruch Rz. 483 Der Gesetzgeber hat in § 115 ZVG eine abschließende Regelung dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen Einwände gegen die in den Teilungsplan aufgenommenen Ansprüche berücksichtigt werden können. Dies gilt auch für Einwände des Vollstreckungsschuldners. Wird der in § 115 ZV... mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / c) Anwaltszwang und Postulationsfähigkeit

Rz. 65 Der Antrag unterliegt keinem Anwaltszwang (§ 78 Abs. 5 ZPO, § 13 RPflG) und kann insoweit auch von den diesbezüglich postulationsfähigen registrierten Inkassodienstleistern gestellt werden. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Pfändungsgläubiger

Rz. 551 Auch Gläubiger eines Miteigentümers können die Aufhebung der Gemeinschaft zur Realisierung ihres titulierten Anspruchs gegen den Miteigentümer als Schuldner betreiben. Im Einzelnen gilt: aa) Bruchteilsgemeinschaft Rz. 552 Der Miteigentumsanteil des Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, sondern dieser wird durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder durch Eintra... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Soll-Inhalt

Rz. 179 Wurde in einem früheren Versteigerungstermin der Zuschlag wegen Nichterreichens der 7/10- bzw. 5/10-Grenze (§§ 74a, 85a ZVG) versagt, soll dies ebenfalls Inhalt der Terminsbestimmung sein. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / f) Entgegenstehende Rechte bzw. Vereinbarungen bei Ehegatten

aa) Vereinbarung über einen Ausschluss Rz. 560 Der unbeschränkte Auseinandersetzungsanspruch nach § 749 Abs. 1 BGB kann, wie bereits dargestellt, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder aber durch eine Kündigungsfrist (§ 751 S. 1 BGB) beschränkt werden. Solange diese Vereinbarung wirksam ist, kann eine Versteigerung nicht betrieben werden; sie ist unzul... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / d) Erhöhte Sicherheitsleistung

Rz. 331 Das Gesetz nennt zwei Ausnahmefälle, in denen auf Antrag eine erhöhte Sicherheitsleistung beantragt werden kann: aa) Gläubiger eines bestehen bleibenden Rechts Rz. 332 Nach § 68 Abs. 2 ZVG kann ein Gläubiger eines nach § 52 ZVG bestehen bleibenden Rechts über die nach § 68 Abs. 1 S. 1 ZVG zu erbringende Sicherheitsleistung eine darüber hinausgehende Sicherheitsleistung... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 5. Verfahrensanordnung

Rz. 572 Das Verfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft wird wie das "normale" Forderungszwangsversteigerungsverfahren durch Beschluss angeordnet. Hierbei gibt der Anordnungsbeschluss ausdrücklich wieder, dass das Verfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft betrieben wird. Vor einer Verfahrensanordnung ist eine Anhörung des oder der Antragsgegner zulässig... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (4) Kollision mit anderen Schutzvorschriften

Rz. 110 Ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO ist darüber hinaus nur dann zulässig, wenn schuldnerische Belange nicht durch einen anderen rechtlichen Weg durchsetzbar sind. In Betracht kommen im Bereich der Räumungsvollstreckung dabei drei Möglichkeiten: (a) Räumungsfristverfahren durch Prozessgericht Rz. 111 Unter den Voraussetzungen des § 721 ZPO kann das Prozessgeri... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Sofortige Beschwerde

Rz. 498 Mit der sofortigen Beschwerde wird lediglich die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften gerügt, demnach geltend gemacht, der Verteilungsplan sei nicht nach den gesetzlichen Regelungen aufgestellt worden, so z.B., dass die Teilungsmasse falsch berechnet wurde oder das Bestehenbleiben von Rechten im Plan nicht ausgewiesen wurde. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Übernahmegrundsatz

Rz. 10 Soweit solche Rechte, für die der Schuldner persönlich haftet, an dem Grundstück bestehen bleiben, wird durch den Eigentumserwerb durch Zuschlag (§§ 89, 90 ZVG) kraft Gesetzes auch eine persönliche Haftung des Erstehers begründet. Daneben bleibt die Haftung des ursprünglichen Schuldners bestehen. mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Pflichten des Schuldners nach Überweisung, § 836 Abs. 3 ZPO

a) Auskunfts- und Offenbarungspflicht Rz. 200 Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen. Diese Auskunftspflicht entspricht derjenigen des § 402 BGB. Es soll der Gläubiger durch die erteilte Auskunft in die Lage versetzt werden, die gepfändete Forderung bestmöglich gegen den Drittsc... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 454 In den Vorbemerkungen werden nochmals zur Verdeutlichung der Tag der ersten wirksamen Beschlagnahme, der Tag der Zuschlagsverkündung und der Verteilungstermin genannt. Darüber hinaus wird der Ersteher namentlich genannt unter Angabe seines abgegebenen Bargebots. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Rangklasse "0"

Rz. 205 Aus dem Erlös vorweg zu entnehmen, also im Range vor allen anderen Ansprüchen, sind die Verfahrenskosten nach KV 2211 GKG (Verfahrensgebühr), KV 2213 GKG (Terminsgebühr) und KV 2215 GKG (Verteilungsgebühr) sowie hinzukommende Auslagen (§ 109 ZVG). Etwaige vom Gläubiger gezahlte Vorschussleistungen, z.B. auf Sachverständigengebühren, fallen ebenfalls in diese Rangklasse. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 3. Gegenstände der Auseinandersetzungsversteigerung

Rz. 521 Bei den durch Versteigerung aufzuhebenden Gemeinschaften an Grundstücken kann es sich sowohl um Bruchteils- als auch Gesamthandsgemeinschaften handeln. In Betracht kommen: a) Bruchteilsgemeinschaft Rz. 522 Hierbei steht jedem einzelnen Eigentümer ein – ideeller – Anteil an dem Gegenstand zu (§§ 741–758 BGB). Insofern hat der Bruchteilseigentümer (z.B. Ehegatte) die Ste... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (1) Mietverhältnis über Wohnraum

Rz. 141 Nach § 573d Abs. 2 BGB (Zeitmietvertrag § 575a Abs. 3 BGB) ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / f) Prüfung von Zuschlagsversagungsgründen

Rz. 383 Bevor das Gericht den Zuschlag an den Meistbietenden erteilt, hat es noch einmal das gesamte Verfahren auf seine Zulässigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Es hat daher eventuelle Zuschlagsversagungsgründe zu überprüfen. Hierbei ist zu unterscheiden: aa) Heilbare Zuschlagsversagungsgründe Rz. 384 Solche relativen Versagungsgründe stehen einer Zuschlagsentscheidung... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Gesamthandsgemeinschaften

Rz. 523 Das Wesen einer Gesamthandsgemeinschaft besteht bildlich ausgedrückt darin, dass die einzelnen Finger einer Hand nichts ohne die anderen Finger unternehmen können. Insofern darf also kein Teilhaber über einzelne Gegenstände der Gemeinschaft allein verfügen, solange eine Auseinandersetzung nicht stattgefunden hat. Jeder Teilhaber ist demnach auf die Zustimmung der and... mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Allgemeines

Rz. 481 Der Teilungsplan hat nicht die Kraft eines Richterspruchs.[480] Er trifft daher keine sachlichen, sondern lediglich formelle Entscheidungen über die am Versteigerungserlös beteiligten Ansprüche und die Art der Verteilung des Erlöses. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks

Rz. 56 Nach Verfahrensanordnung hat das Vollstreckungsgericht von Amts wegen zugleich, d.h. unverzüglich, das Grundbuchamt um Eintragung der Anordnung in das Grundbuch zu ersuchen (§ 19 Abs. 1 ZVG). Es bleibt bei dieser einmaligen Eintragung, welche die Zwangsversteigerung für alle nach außen hin kenntlich macht, auch wenn später weitere Gläubiger dem Verfahren beitreten. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / ii) Rangklasse 7 – ältere Rückstände der Rangklasse 3

Rz. 278 Hierhin gehören die angemeldeten älteren Rückstände der Rangklasse 3. Für den Rang der Ansprüche untereinander gilt dasselbe wie bei Rangklasse 3. Soweit das Verfahren wegen älterer Rückstände betrieben wird oder aber ein Beitritt erfolgte, gehören sie in die Rangklasse 5. mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsversteigerung als Teil der Immobiliarvollstreckung ist eine Spezialmaterie. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit diesem durchaus komplexen Spezialgebiet zu beschäftigen. Denn unterschiedliche Rechtsgebiete prallen hierbei aufeinander: Neben dem allgemeinen Vollstreckungsrecht müssen unter anderem die komplexen Regelungen des Zwangsversteigerungsgesetzes... mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / II. Muster: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungen

Rz. 272 Muster 7.2: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungen mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Verletzung des § 84 ZVG

Rz. 429 Hierunter fällt eine nicht in öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesene erforderliche Genehmigung eines nach § 83 Nr. 1–5 ZVG heilbaren Zuschlagsversagungsgrundes. mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / b) Kosten und Gebühren

Rz. 29 Folgende Kosten bzw. Gebühren sind zu beachten: mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Deckungsgrundsatz

Rz. 9 Im Versteigerungstermin abgegebene Gebote sind nach unten hin begrenzt. Das heißt, dass alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehenden Ansprüche gedeckt, also ausgeboten, sein müssen. Dies geschieht entweder durch Barzahlung oder durch eine Übernahme so genannter bestehen bleibender Rechte. Maßgeblich ist hierbei die Rangfolge des § 10 ZVG. mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vollstreckungsf... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 12. Muster: Klage aus § 826 BGB

Rz. 579 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.24: Klage aus § 826 BGB An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 826 BGB In dem Rechtsstreit des _________________________ (Schuldner) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzu... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen der Erinnerung/Statthaftigkeit

Rz. 187 Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher betreffen, d.h. alle Rügen wegen Verfahrensverstößen, können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Entscheidungen in der Zwangsvollstreckung handelt. Das Gleiche gilt nach § 766 Abs. 2 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher d... mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 8. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 52 Das Rechtsschutzbedürfnis für die Zwangsvollstreckung ergibt sich grundsätzlich aus dem Vorliegen eines Vollstreckungstitels, aus dem der Gläubiger noch keine Befriedung hat erlangen können. Dies wirft in der Regel keine Probleme auf. Rz. 53 Problematischer sind wohl in der Praxis die Fälle, in denen das Rechtsschutzbedürfnis entfallen könnte: mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / b) Zustellungsnachweis, § 169 ZPO

Rz. 112 Ziel ist es, die Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu schaffen. Zweckmäßigerweise ist daher zuerst der Antrag auf Erteilung des Zustellungsnachweises zu stellen (§ 169 ZPO). Allein damit sind die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung geschaffen, so dass zumindest die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO beginnen kann. Zus... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 178 Der Schutzantrag nach § 765a ZPO hat zunächst keine Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung des Gläubigers, hemmt diese also nicht. Vor einer Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht kann der Gläubiger also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Einwendungen des Schuldners betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 179 Auch hier kann de... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit, Form, Frist und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 442 Zuständig für die Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage ist nach §§ 785, 767 ZPO grundsätzlich das Prozessgericht erster Instanz. Gegenüber § 767 ZPO ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Rz. 443 Auch bezüglich der Form, der Frist und des Rechtsschutzbedürfnisses gelten grundsätzlich die zu § 767 ZPO entwickelten Regeln. Es kann danach auf die obigen Au... mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / bb) Im Fall des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid oder gegen ein Versäumnisurteil, § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 ZPO

Rz. 219 Gemäß § 719 Abs. 1 ZPO kommt auch im Falle der Einlegung eines Einspruches gegen einen Vollstreckungsbescheid (§ 700 ZPO) oder ein Versäumnisurteil (§§ 338 ff., 539 ZPO) § 707 ZPO entsprechend zur Anwendung, wenn der Schuldner die Einstellung der Zwangsvollstreckung begehrt. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im Falle der eingelegten Berufung. Rz. 220 Im Unter... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 122 Die Erinnerung nach § 732 ZPO hat keine aufschiebende Wirkung. Da dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel erteilt ist, kann dieser also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Angriffe des Schuldners nach § 732 ZPO betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 123 Will der Schuldner dies verhindern, bedarf er des einstweiligen Rechtsschutzes, de... mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 519 Bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung handelt es sich um eine prozessuale Gestaltungsklage,[520] für die zunächst die allgemeinen Bestimmungen nach §§ 129 ff., 253 ff. ZPO gelten. Rz. 520 Der Klageantrag hat dahin zu lauten, dass der Kläger aus dem Reinerlös, d.h. dem Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten der im Einzelnen zu bezeichnenden Sache, bis z... mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Prozessfähigkeit

Rz. 36 Die Prozessfähigkeit entspricht gemäß § 52 ZPO der Geschäftsfähigkeit. Nach h.M. muss der Gläubiger prozessfähig sein oder durch seinen gesetzlichen Vertreter handeln, um das Vollstreckungsverfahren durch seinen Antrag einzuleiten und auf dessen Fortgang Einfluss zu nehmen. Umstritten ist, ob auch der Schuldner prozessfähig sein muss. mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 2. Rechtskräftige Titel

a) Grundsatz Rz. 108 Die unbedingte Vollstreckbarkeit ist gegeben, wenn das Urteil formell rechtskräftig ist, § 705 ZPO, § 45 FamFG. Formell rechtskräftig werden Urteile, die von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder gegen die ein Rechtsmittel unzulässig ist oder nicht mehr eingelegt werden kann und die dadurch unanfechtbar we... mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Vermögenszugehörigkeit

Rz. 9 Da sich die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen das Vermögen des (Vollstreckungs-)Schuldners richtet, ist die Pfändung einer zum Zeitpunkt der Pfändung nicht dem Schuldner zustehenden (weil z.B. abgetretenen) Forderung wirkungslos, sie läuft schlechthin ins Leere. Ob sie unwirksam oder nichtig[5] ist, bleibt insoweit unerheblich. Sie setzt stets einen im Zeitpu... mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / I. Vollstreckungsantrag

1. Antragsform Rz. 9 Die Zwangsvollstreckung beginnt mit dem Antrag des Vollstreckungsgläubigers, der Herr des Verfahrens ist und dem Beginn, Art, Ausmaß und Ende der Vollstreckung zu bestimmen obliegt. Anzurufen ist das funktionell zuständige Vollstreckungsorgan. Ist der Gerichtsvollzieher das zuständige Vollstreckungsorgan, so kann der Gläubiger den Antrag nach § 753 Abs. 2... mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / (3) Zugriff auf die Sicherheitsleistung und Freigabe der Sicherheitsleistung

(a) Wenn der Gläubiger die Sicherheit geleistet hat Rz. 156 Die geleistete Sicherheit hat den Zweck, die Vollstreckung zu ermöglichen oder sie zu verhindern. Beispiel Der Schuldner/Beklagte hat sich entschlossen, kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts einzulegen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Unmittelbar nach Erhalt wollte der Gläubiger/K... mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten

aa) Feststellung des Verzugsschadens Rz. 231 Anders als für die Tätigkeit des Rechtsanwalts existiert für die Tätigkeit des Inkassodienstleisters keine Gebührenordnung. In entsprechender Anwendung von § 612 Abs. 2 BGB ist danach entstanden. Dies gilt ob der Privatautonomie grundsätzlich auch bei ... mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Anwaltliche Gebühren in der Mobiliarzwangsvollstreckung

a) Einführung Rz. 70 Für die Kostenabrechnung in Zwangsvollstreckungssachen haben sich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) andere Abrechnungsnormen, aber auch inhaltliche Änderungen gegenüber der BRAGO ergeben, die in der Langzeitüberwachung[35] gleichwohl noch ihre Bedeutung haben. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern zunächst die anwaltlichen Gebühren in der Mob... mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / VII. Mögliche Einwendungen des Schuldners gegen den Vollstreckungsantrag und Reaktionsmöglichkeiten

Rz. 116 Das Gericht hat den Schuldner grundsätzlich nach § 891 ZPO zum Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Ordnungsmittels zu hören. Da weder § 891 ZPO noch § 78 ZPO hier eine Ausnahme vorsehen, gilt auch für den Schuldner der Anwaltszwang nach § 78 ZPO für seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung nach § 891 ZPO. Rz. 117 Checkliste: Einwendungen gegen die Festsetzun... mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / d) Auskunfts- u. Herausgabeansprüche gem. § 836 Abs. 3 ZPO

Rz. 25 Von der Vorschrift erfasst sind auch die Auskunfts- und Herausgabepflichten nach § 836 Abs. 3 ZPO. Bei diesen Pflichten handelt es sich um Nebenpflichten einer wirksamen Pfändung (§ 829 ZPO) und deshalb ebenfalls um Vollstreckung wegen Geldforderungen. mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / V. Weitere Voraussetzungen des Antrags und das Verfahren

Rz. 101 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag nach § 890 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dies gilt auch dann, wenn der Titel im Privatklageverfahren geschaffen wurde.[167] Das Verfahren auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes, der ersatzweisen Ordnungshaft oder der originären Ordnungshaft unterliegt unter den Voraussetzungen des § 78 ZPO dem Anwaltsz... mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / V. Vollstreckungsklausel

1. Einleitung Rz. 244 Nach §§ 750, 724 Abs. 1 ZPO wird die Zwangsvollstreckung aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils durchgeführt. Das Original des Vollstreckungstitels befindet sich in der Gerichtsakte bzw. Notarakte und verbleibt dort auch dauerhaft. Zur Durchführung der Vollstreckung benötigt der Gläubiger eine beglaubigte Abschri... mehr