Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.2.3 Zustellung

Rz. 7 Der mit Klausel versehene Vollstreckungstitel muss dem Schuldner zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Satz 2 modifiziert die Regelungen über die Zustellung (§§ 166 ff. ZPO) dahingehend, dass die Zustellung dadurch bewirkt wird, dass die Urkundsperson dem Schuldner eine beglaubigte Abschrift der Urkunde aushändigt. Entsprechend § 174 Satz 2 und 3 ZPO ist auf der... mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.10 Einwendungen des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 252 FamFG

Rz. 23 Die Urkundsperson ist nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 befugt, Einwendungen des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils aufzunehmen. Anders als nach den Fällen der Nr. 1 bis 8 handelt es sich dabei nicht um eine Beurkundung. Eine Eintragung in das Beurkundungsregister erfolgt daher nicht. Gemäß §§ 249, 250 FamFG wird auf Antrag der Unterhalt eines minderjährigen Kind... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Gegenstand der Zwangsversteigerung

Rz. 11a Gegenstand der Zwangsversteigerung sind in erster Linie Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts. Gegenstand einer Zwangsversteigerung können auch Miteigentumsanteile an Grundstücken[1] unter Beachtung des § 864 Abs. 2 ZPO sein, wonach der Bruchteil in dem Anteil eines Miteigentümers besteht oder sich der Anspruch des Gläubigers auf ein Recht gründet, mit dem der Bru... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 5 Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Verfügt die GdWE nach einem Mahnverfahren, nach einer Klage oder im Übrigen über einen Titel, der zur Zwangsvollstreckung geeignet und dem Schuldner zugestellt ist, kommen verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahme (allein oder nebeneinander) in Betracht: Möglichkeiten und Ziele der Zwangsvollstreckung Bei der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung ist noch der Beitritt z... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.10 Fristenkontrolle

Zum Mahnwesen der Verwaltung gehört – zwingend – eine Fristenkontrolle. Hiermit ist unter anderem gemeint, dass Zahlungsziele stets im Auge zu behalten und zu prüfen sind. Ferner muss bei zunächst erfolglos gebliebenen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung i. d. R. eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung später, z. B. nach 3 Jahren, ebenso wie die Einholung einer eidesstattlichen ... mehr

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Zivilprozess- und Zwangsvol... / 2 Zwangsvollstreckungsrechte

Zu den Rechten im Rahmen der Zwangsvollstreckung vgl. im Zusammenhang Kap. C.II.3.5. mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.2 Antrag

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der GdWE und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Anlagen Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden (vollstreckbarer Titel, Zustellnachweis, Nachweis des Einheitswerts) sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufügen. Rangklasse Ferner muss der An... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.5 Geeigneter Titel

Für eine Zwangsvollstreckung nach § 10 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist grundsätzlich ein besonderer Titel erforderlich, allerdings kein Duldungstitel. Aus dem Titel müssen aber zu erkennen sein:[1] die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung, Art und Bezugszeitraum des Anspruchs und die Fälligkeit des Anspruchs. Durch diese Angaben soll erreicht werden, dass das Vollstreckungsg... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.2 Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG

Ein Recht auf Befriedigung aus einem Wohnungseigentumsrecht gewährt nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG ein titulierter Anspruch der GdWE, soweit er nicht in § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 ZVG zu befriedigen ist. Eine Zwangsvollstreckung aus § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG hat allerdings kaum Aussicht auf Erfolg, weil ihr die Rechte nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 ZVG vorgehen und im geringsten ... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Zu einer solchen Abson... mehr

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Rechtsverhältnis der Wohnun... / 1.1.2 Begriff der Veräußerung

Veräußerung i. S. d. § 12 Abs. 1 WEG ist die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Wohnungseigentums unter Lebenden im Gegensatz zur Enteignung, zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes (Erbfall, Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder zur Erbteilsabtretung und zur Belastung des Wohnungseigentums. Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist unerheblich, es se... mehr

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Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.3 Verfahren

Steht ein Veräußerungsverlangen im Raum, sollte die Verwaltung den Wohnungseigentümer, der sich einer schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der GdWE obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, mehrfach abmahnen. Bleiben die Mahnungen fruchtlos, ist das Veräußerungsverlangen zum Gegenstand einer Versammlung der Wohnungseigentümer zu mach... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 1.1.6 Hausgeldgläubigerin

Gläubigerin des Hausgelds ist die GdWE.[1] Nur diese kann von einem Wohnungseigentümer das von ihm geschuldete Hausgeld verlangen und ist im Fall eines Hausgeldausfalls die Geschädigte. Nur die GdWE muss auch einen Titel erwirken, bspw. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, und kann durch ihre Organe eine Zwangsvollstreckung durchführen. Erfüllt ein Wohnungseigentüme... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.9 Vergleich mit dem Hausgeldschuldner

Die GdWE kann sich mit dem Hausgeldschuldner vergleichen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man wirklich ernsthaft über den Anspruch der GdWE streiten kann oder es andere Gründe gibt, aufeinander zuzugehen, und wenn die GdWE und der Hausgeldschuldner anwaltlich vertreten sind. Ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener... mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.2 Vorgehen: Leistungsklage oder Mahn-/Vollstreckungsbescheid?

Die Verwaltung kann beim gerichtlichen Inkasso auf 2 Wegen vorgehen, einen Titel, der Grundlage einer Zwangsvollstreckung ist, zu erstreiten. Zahlungsklage Der eine ist die Erhebung einer Klage auf Zahlung der rückständigen Vor- und/oder Nachschüsse. Ziel dieser Klage ist ein Urteil. Diese Klage wird in aller Regel Erfolg haben, da die Möglichkeiten der Verteidigung sehr begre... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.3.2 Masseverbindlichkeit

Rz. 176 Bei Verbindlichkeiten aus einem Sozialplan handelt es sich um Masseverbindlichkeiten.[1] Die Zwangsvollstreckung in die Masse ist nicht zulässig. Der Insolvenzverwalter soll mit Zustimmung des Insolvenzgerichts gemäß § 123 Abs. 3 Satz 1 InsO Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen zahlen, sooft hinreichend Barmittel in der Masse vorhanden sind. mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.8 Die Räumungsklage

Soweit dem Vermieter ein Kündigungsrecht zusteht, muss die Kündigung gegenüber dem Insolvenzverwalter erklärt werden. Auch die Räumungsklage muss gegen den Insolvenzverwalter gerichtet werden, wenn dieser die Mietsache im Verwaltungsbesitz hat oder für die Masse nutzt.[1] Hierfür reicht es aus, wenn der Insolvenzverwalter das Recht für sich in Anspruch nimmt, die Mietsache f... mehr

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Insolvenz (Miete) / 2.2 Mietvorauszahlungen

Hat der Mieter vor Insolvenzeröffnung eine Mietvorauszahlung an den Vermieter geleistet, so ist diese Zahlung gegenüber der Insolvenzmasse nur insoweit wirksam, als sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht. Ist die Eröffnung nach dem 15. Tag des Monats erfolgt, ist die Verfügung auch für den folgenden Kalendermonat ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerklausel im notarielle... / 8 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

Im Hinblick auf eine möglichst unproblematische Durchsetzung des Provisionsanspruchs des Maklers aufgrund Maklerklausel im Hauptvertrag war es üblich, die sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung der Vertragsparteien zugunsten des Maklers zu vereinbaren. Vorteil für den Makler: Zahlt der Provisionsbelastete nicht freiwillig, kann der Makler direkt aus der notarie... mehr

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Maklervertrag / 4.4.30 Zwangsvollstreckung

Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 652 BGB setzt der Provisionsanspruch des Maklers voraus, dass sein Auftraggeber einen Vertrag mit einem Dritten schließt. Der Erwerb in der Zwangsvollstreckung erfolgt jedoch nicht aufgrund eines Vertrags, sondern eines Hoheitsakts in Form des Zuschlags. Eine sog. Gleichstellungsabrede kann daher nicht wirksam durch AGB getroffen werden.[... mehr

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Maklertätigkeit / 4 Exkurs: Zwangsversteigerung

In der juristischen Literatur wird kontrovers diskutiert, ob der Makler überhaupt eine provisionspflichtige Leistung erbringen kann, wenn er seinem Auftraggeber den Erwerb eines Objekts im Wege der Zwangsversteigerung ermöglicht. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde eine Gleichstellung beider Erwerbsformen aufgrund der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit zumindest erw... mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: Die Vorpfändung ist effektives Mittel der Zwangsvollstreckung

I. Wie die Vorpfändung helfen kann Die Vorpfändung hat Folgen Wer eine effektive und zugleich kostensparende Zwangsvollstreckung anstrebt und hierbei an die in § 845 ZPO geregelte Vorpfändung denkt, muss deren Folgen in den Blick nehmen: mehr

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FoVo 02/2025, Die Sicherhei... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht das Ansinnen schon als unzulässig an Die Anträge der Beklagten sind unzulässig. Ihrem Begehren, die Höhe der – von ihr zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu erbringenden – Sicherheitsleistung betragsmäßig zu bestimmen und diese Höhe auf die aus den vorinstanzlichen Urteilen zugunsten der Klägerin zu vollstreckende Hauptforderung zu beschränken, fehlt es an einer ... mehr

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FoVo 02/2025, Die Sicherhei... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Auch für den vorliegenden Fall gilt, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt. Der Bevollmächtigte ist deshalb einerseits gehalten zu prüfen, ob alles Erforderliche beantragt und vorgetragen ist, um vollstrecken zu können. Andererseits muss er prüfen, ob alle Schutzanträge gestellt sind, um einer Voll... mehr

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ZErb 02/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frenz/Miermeister Bundesnotarordnung: BNotO mit BeurkG, NotAktVV, DONot, RLEmBNotK Kommentar 6., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.B... mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / I. Wie die Vorpfändung helfen kann

Die Vorpfändung hat Folgen Wer eine effektive und zugleich kostensparende Zwangsvollstreckung anstrebt und hierbei an die in § 845 ZPO geregelte Vorpfändung denkt, muss deren Folgen in den Blick nehmen: mehr

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FoVo 02/2025, Vorteil konku... / 1 Der Fall

Vollstreckt werden rückständige Rundfunkbeiträge durch eine Landesrundfunkanstalt. Das Vollstreckungsersuchen des Gläubigers vom 4.10.2023 wurde auf elektronischem Weg aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach des Gläubigers übermittelt und enthält am Ende den Namenszug: "Bayerischer Rundfunk X". Dabei handelt es sich um die Intendantin des Gläubigers, versandt wurde... mehr

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FoVo 02/2025, Wert des zu v... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist aus keinem Gesichtspunkt gerechtfertigt Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist jedoch nicht zulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sind. Insbesondere erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung entgegen der Auffassung der R... mehr

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FoVo 02/2025, Wert des zu v... / Leitsatz

Die Beschwer eines zur Herausgabe von Urkunden verpflichteten Rechtsmittelführers bemisst sich, sofern nicht der Besitz der Urkunden unmittelbar den Wert eines Rechts verkörpert, an dessen Interesse, eine Zwangsvollstreckung nach § 883 ZPO zu verhindern, und entspricht daher betragsmäßig den mit einer solchen Vollstreckung verbundenen Kosten. BGH, Beschl. v. 30.10.2024 – XII ... mehr

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FoVo 02/2025, Die Sicherhei... / Leitsatz

Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage BGH, Beschl. v. 26.3.2024 – VIII ZR 22/24 mehr

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FF 02/2025, Rechtsprechung ... / 6.1 BGH, Beschl. v. 30.10.2024 – XII ZB 173/24

Die Beschwer eines zur Herausgabe von Urkunden verpflichteten Rechtsmittelführers bemisst sich, sofern nicht der Besitz der Urkunden unmittelbar den Wert eines Rechts verkörpert, an dessen Interesse, eine Zwangsvollstreckung nach § 883 ZPO zu verhindern und entspricht daher betragsmäßig den mit einer solchen Vollstreckung verbundenen Kosten (Fortführung des Senatsbeschl. v. ... mehr

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FoVo 02/2025, Die Sicherhei... / 1 Der Fall

Begehren: andere als die ausgeurteilte Sicherheitsleistung Die Beklagte begehrt – vor der Entscheidung über ihre Nichtzulassungsbeschwerde – die Änderung von Art und Höhe der im Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ausgesprochenen Sicherheitsleistung. Sie beantragt – vorab – ihr nachzulassen, in Abänderung der Entscheidung des OLG zur vorläufigen Vollstreckba... mehr

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AGS 02/2025, Kostenfestsetz... / II. Voraussetzungen der Kostenfestsetzung

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Ein solcher Titel muss gem. § 704 ZPO eine zumindest vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung enthalten. Der BGH hat ausgeführt, dass das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urt. des OL... mehr

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FoVo 02/2025, Modern mit KI: Der Grüneberg 2025

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 84. Aufl. 2025 3.283 Seiten, 125 EUR Frag den Grüneberg zusätzlich 50 EUR Verlag C.H.BeckISBN 978-3-406-82000-7 Wer mit der Einziehung einer Forderung beauftragt ist, kommt selbstverständlich an einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorbei. Einerseits ist zu prüfen, welcher Anspruch dem Gläubiger wirklich zusteht und we... mehr

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ZErb 02/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin (im Folgenden: die Erbin) im Wege der Zwangsvollstreckung auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses in Anspruch. Die Erbin ist durch rechtskräftiges Teil-Anerkenntnisurteil des LG Memmingen vom xx.07.2023 zur Auskunftserteilung über den Nachlass des am xx.xx.2019 verstorbenen Erblassers durch Vorlage eines notariellen N... mehr

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zfs 02/2025, Erinnerung geg... / 3 Anmerkung:

Die in der gebotenen Kürze ergangene Entscheidung des Einzelrichters des BGH gegen einen offensichtlich querulatorischen Beschwerdeführer ist inhaltlich völlig zutreffend. Gerade infolge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind sich viele Rechtsanwälte und Behördenmitarbeiter unsicher, welche Formerfordernisse im Verfahren über die Erinnerung gegen den Gerichtsk... mehr

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ZErb 02/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten – zunächst im Wege der Widerspruchsklage gegen einen Verteilungsplan – um die Frage, ob die Klägerin dem Beklagten den Löschungsanspruch gem. § 1179a Abs. 1 BGB entgegenhalten kann, sodass sie bei der Verteilung des Zwangsversteigerungserlöses für eine Immobilie zulasten des Beklagten eine höhere Zuteilung erhält. Die Klägerin ist ein Kreditinstitut in... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Bestellerprinzip / 8.1 Mieterselbstauskunft

Muster: Mieterselbstauskunft Mieterselbstauskunft mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 1 Rechtliche Konsequenzen

Die Rückstände bleiben als Forderungen gegenüber dem zahlungsunfähigen Eigentümer bestehen. Soweit sie jedoch nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen realisiert werden können, müssen sie auf die übrigen Eigentümer umgelegt werden. Praxis-Tipp Hausgeldforderungen umlegen Für die Verwaltung empfiehlt sich, rückständige Hausgeldforderungen jährlich auf die Miteigentümer umzuleg... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.2 Aufteilungsverfahren nach §§ 268ff. AO

Rz. 36 Die Aufteilung erfolgt nur auf Antrag (§ 268 AO)[1]; das FA muss aber in geeigneten Fällen nach § 89 AO die Stellung des Antrags anregen.[2] Der Antrag kann frühestens nach der Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden (§ 269 Abs. 2 S. 1 AO), da erst dann die Gefahr einer Inanspruchnahme besteht.[3] Nach vollständiger Zahlung der Steuer ist der Antrag nicht mehr... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Rn. 93 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Gemeinsames Merkmal der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in den verschiedenen Varianten ist, dass es sich um Verpflichtungen handelt, die den UN durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsanordnung in allg. Form oder durch konkrete Vfg. der zuständigen Behörde im Einzelfall auferlegt werden. Für derartige öffentlich-rechtliche Verpflich... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Darlehensaufnahme in der WEG / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic... mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.3 Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds

Ein Gläubiger eines Mitglieds hat nach dem Genossenschaftsgesetz die Möglichkeit, an dessen Stelle das Kündigungsrecht auszuüben. Dafür ist aber erforderlich, dass er die Pfändung und Überweisung eines dem Mitglied bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zustehenden Guthabens erwirkt hat, nachdem innerhalb der letzten 6 Monate eine Zwangsvollstreckung in das Vermög... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Insolvenz der Betriebsgesellschaft

Streitig ist der Umfang der Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf den Nachlass gem. § 45 Abs. 2 AO i.V.m. § 1975 BGB. Das FG entschied: Wird eine Betriebsaufspaltung zwischen einer KG und der das Betriebsgrundstück vermietenden Besitz-GbR auf den – zeitnah nach Eintritt des Erbfalls gestellten – Antrag der als GF der KG fungierenden Erben durch die Eröffnung des Insolvenzv... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.7 Verweigerte Einsichtnahme

Verweigert der Verwalter zu Unrecht die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, kann er vom Einsicht begehrenden Wohnungseigentümer nicht direkt gerichtlich in Anspruch genommen werden. Der Einsicht begehrende Wohnungseigentümer muss vielmehr die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend in Anspruch nehmen. Beim Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers handelt es sich im... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Haftungsfragen im Verein / 1.4 Haftung mit dem Vereinsvermögen – kein Durchgriff auf die Mitglieder

In den Fällen der Vereinshaftung haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen ("Sondervermögen"), in das auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Wenn kein Vereinsvermögen vorhanden ist, geht der Anspruch des Dritten ins Leere, ein sog. Haftungsdurchgriff in das Privatvermögen der Mitglieder findet grundsätzlich nicht statt. mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Haftungsfragen im Verein / 3 Haftung mit dem Privatvermögen

Wenn ein Ehrenamtlicher persönlich in Anspruch genommen wird und der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, haftet er mit seinem Privatvermögen, es sei denn, dass die Haftpflichtversicherung des Vereins eintritt. Achtung Bei Fehlen einer Vereinshaftpflichtversicherung haftet der Ehrenamtliche unter Umständen mit seinem Privatvermögen. Nicht jeder Verein hat jedo... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Haftungsfragen im Verein / 1.1 Die Abhängigkeit von der Art des Vereins

Um die Haftungsfragen richtig beurteilen zu können, ist gleich zu Beginn eine wichtige Weichenstellung vorzunehmen. Diese richtet sich nach der Vereinsart. Das Vereinsrecht kennt im Wesentlichen zwei Vereinsarten: Nichtwirtschaftlicher Idealverein = Rechtsfähiger Verein = e. V. (Grundlage: §§ 21, 55 BGB) Verein ohne Rechtspersönlichkeit (Grundlage: § 54 BGB) Achtung Die Rechtsfo... mehr