Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Rating: Das können Unterneh... / 1 Rating als Stärken-Schwächen-Analyse selber nutzen

Letztendlich machen Banken und Sparkassen mit ihrem Rating nichts anderes als eine Stärken-Schwächen-Analyse ihrer Kreditnehmer. Dabei bewerten sie die Kennzahlen und die Antworten der Unternehmen auf ihre Fragen natürlich aus ihrer Kreditgeber-Sicht. Kreditgeber betrachten Unternehmen dazu meist durch eine Risiko-Brille. Unternehmen können und sollten (!) den Spieß umdrehen:...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zinszahlungen, Abgrenzung der Zinsen

Rn. 55 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Mit dem Vertragsabschluss haben sich die Vertragspartner verpflichtet, mit der Gegenseite jeweils Zinszahlungsströme auszutauschen, die sich an tatsächlich gezahlten (Anfangstransaktion) oder fiktiven Kap.-Beträgen orientieren. Zinszahlungen, die während des GJ geflossen sind, sind grds. erfolgswirksam zu buchen (vgl. Bertsch (2002), S. 460) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 302 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung von Finanzierungsaufwendungen in die pagatorischen HK wird hinsichtlich der EK-Zinsen nach h. M. unter Berufung auf das Realisationsprinzip zu Recht abgelehnt und ist daher verboten (vgl. Grützner, BBK 1996, S. 3169 (3172)). Rn. 303 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung der FK-Zinsen in die handelsrechtlichen HK ist im b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung am Bilanzstichtag

Rn. 56 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Swapverträgen handelt es sich um schwebende Geschäfte, bei denen bis zum Vertragsende beide Partner zu Leistungen verpflichtet sind: beim Zinsswap zu Zinszahlungen auf einen fiktiven Kap.-Betrag, bei (Zins-)Währungsswaps zur Zahlung von Zinsen auf einen ggf. auch tatsächlich ausgetauschten Kap.-Betrag und zu dessen Rückzahlung am Laufzeit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Finanzierungsaufwendungen

Rn. 39 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Frage, ob Finanzierungsaufwendungen als Anschaffungsnebenkosten zu den AK zu rechnen sind, ist im Bilanzrecht nicht ausdrücklich geregelt, sie muss differenziert beantwortet werden. Für EK-Zinsen ist sie eindeutig zu verneinen; denn "Eigenkapitalzinsen sind keine Ausgaben und kein Aufwand, sondern kalkulatorische Kosten" (Wöhe (1997), S. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Ermittlungsmethode

Rn. 313 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine einfache Methode zur Ermittlung der anteiligen FK-Zinsen (Fiktion: Fremdfinanzierungsquote der Vorräte = Fremdfinanzierungsquote des Gesamt-UN), die in die HK eines VG einbezogen werden dürfen, kann in Anlehnung an Selchert (DB 1985, S. 2413 (2416ff.)) wie folgt abgeleitet werden: Rn. 314 Stand: EL 41 – ET: 12/2023mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 50 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein Swap – übersetzt: Tausch – kann in der hier betrachteten Form ganz allg. als Vereinbarung zweier Parteien bezeichnet werden, nach festgelegten Kriterien definierte Zahlungsströme auszutauschen, die auf bestimmte Zinssätze bezogen sind und teilweise auch Kap.-Zahlungen beinhalten (vgl. Bauer, ST 1987, S. 183; Rieger (2016), S. 47f.; Schmid...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Geltung des Stetigkeitsgrundsatzes

Rn. 311 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 gilt für die Einbeziehung von FK-Zinsen in gleicher Weise wie für die in § 255 Abs. 2 gewährten Bewertungswahlrechte; denn materiell nimmt das Recht zur Aktivierung der Finanzierungsaufwendungen keine Sonderstellung ein (vgl. Schmidt, DB 1988, S. 1277 (1278); bezüglich der Anwen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzierung zum Abrechnungstag (Erfüllung des FRA)

Rn. 49 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Anders als bei Financial Futures findet bei FRA keine physische Lieferung statt (vgl. HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 66); mithin sind die Ausgleichszahlungen regelmäßig nicht als AK eines VG bzw. als Teil des Erfüllungsbetrags einer Verbindlichkeit anzusehen (vgl. HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 66). Am Abrechnungstag wird der erhaltene oder gezahlte A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Feststehende Ausgleichszahlung (Ausübung der Teiloption)

Rn. 25 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die am Fixing-Tag festgestellte Ausgleichszahlung (vgl. zur Ermittlung Scharpf/Luz (2000), S. 546ff.) ist regelmäßig nachschüssig zu leisten. Sofern die Ausgleichszahlung ausnahmsweise bereits am Fixing-Tag fällig ist, wird diese abzuzinsen sein. Der Anspruch des Käufers auf die Differenzzahlung ist mit dem Fixing entstanden und damit – getren...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Fremdkapitalzinsen als "Bewertungshilfe"

Rn. 310 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Von der RegB (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 88) ebenso wie mehrheitlich vom Schrifttum (vgl. z. B. Bonner-HdR (2021), § 255 HGB, Rn. 203; Meyer-Landrut/Miller/Niehus (1987), §§ 238–335 HGB, Rn. 235; Beck Bil-Komm. (2022), § 255 HGB, Rn. 502; Staub: HGB (2021), § 255, Rn. 38; Karrenbrock, in: FS Börner (1998), S. 3 (20)) wird das Einbeziehungswahlr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bilanzierung eingebetteter Derivate in strukturierten Verträgen

Rn. 153 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein eingebettetes Derivat ist eine derivative Komponente eines sog. strukturierten Vertrags (hybrid contract), der auch einen Basisvertrag beinhaltet. Dies führt dazu, dass sich ein Teil der Zahlungsströme des kombinierten Vertrags wie die Zahlungsströme eines freistehenden Derivate-Kontrakts verändern (vgl. IFRS 9.4.3.1; IFRS 9.BC4.83; IDW ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Gesetzlich vorgegebener Rechnungszins (RückAbzinsV)

Rn. 679 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen, die Verpflichtungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bewerten, mit einem Durchschnittszins abzuzinsen, der dieser Restlaufzeit entspricht. Dieser Zins wird von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben, wobei sie die Vorgaben der RückAbzinsV zu beachten h...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zusammenfassendes Beispiel

Rn. 347 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Das Zusammenwirken der Abzinsungsregelung mit dem Gebot, erwartete Kostensteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt bilanziell vorwegzunehmen, verdeutlicht das nachfolgende Beispiel (modifiziert entnommen aus Kessler, H. 2009, S. 284ff.). Beispiel: Die B AG hat zu Beginn des Jahres 2010 in einer angemieteten Lagerhalle Ein- und Umbauten vorgeno...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Teilzahlungsgeschäfte

Rn. 77 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Teilzahlungsgeschäfte sollen solche Geschäfte bezeichnet werden, bei denen der Verkäufer auf die sofortige Bezahlung des veräußerten Gegenstands zugunsten einer ratenweisen Bezahlung verzichtet. Für den Erwerber stellen Teilzahlungsgeschäfte eine spezielle Finanzierungsalternative dar. Während sich der Erwerber bei Nichtteilzahlungsgeschä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsbilanz

Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie zurück, der für Rückstellungen den Ansatz des notwendigen Bet...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Sieben- und zehnjähriger Durchschnittszins für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 680 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Um die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen zu vereinfachen, erlaubt der Gesetzgeber in § 253 Abs. 2 Satz 2 das generelle Unterstellen einer Restlaufzeit von 15 Jahren anstelle der exakten Ermittlung der Restlaufzeit gemäß Satz 1. Bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren betrug der Zins der RückAbzinsV z. B. am Jahresende 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 90 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die formale Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes würde für Sicherungstransaktionen eine kompensatorische Bilanzierung mit den Grundgeschäften ausschließen. Ein vorsichtiger, d. h. das Risiko absichernder Kaufmann, würde damit für seine Vorsicht in der Form bestraft, dass er im Gegensatz zum nicht absichernden Kaufmann stets einen Verlust...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Projected Unit Credit-Methode (PUC)

Rn. 681 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Projected Unit Credit- bzw. PUC-Methode kennen v.a. deutsche Konzern-UN, wenn sie kap.-marktorientiert sind (vgl. § 315e i. V. m. § 264d). Sie müssen diese Methode in ihrer KB bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen anwenden. Zwar schreibt der Gesetzgeber für den einzelnen JA keine versicherungsmathematische Methode binden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfolgswirkungen beim Unternehmen

Rn. 757 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) erstreckt sich das Verrechnungsgebot nicht nur auf das zugriffsfrei ausgelagerte Vermögen und die korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen, sondern "entsprechend" auch auf die "zugehörigen Aufwendungen und Erträge[.] aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen". Der Gesetzeswo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 65 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unter "Devisen" sind auf ausländische Währung lautende Forderungen, wie Kontoguthaben bei Kreditinstituten, Wechsel und Schecks, zu verstehen. Banknoten und Münzen (Bargeld) werden als "Sorten" bezeichnet. Der Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander. Seit 1999 werden Wechselkurse in der Mengennotierung veröff...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Höchstwertprinzip

Rn. 300 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Aufgrund der Stichtagsorientierung der HB ist die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge jährlich zu überprüfen (vgl. WP-Handbuch 2012, Bd. I, Rn. E 142). Nach einer lange Zeit vorherrschenden Auffassung unterliegt die Anpassung des ursprünglich angesetzten Rückstellungsbetrags an neue Entwicklungen oder Erkenntnisse dem H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Total Return Swaps (TRS)

Rn. 79 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der TRS ist ein Finanzinstrument (Finanzderivat), mit dem sowohl das Marktpreis- als auch Kreditrisiko bezogen auf ein bestimmtes Referenzobjekt (Underlying; i. d. R. zinstragendes Wertpapier) übertragen werden. Dies erfolgt dergestalt, als der Sicherungsnehmer die Zinsen aus dem Referenzobjekt (Referenzaktivum) sowie dessen Wertsteigerungen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer

Rn. 27 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Neben der "planmäßigen" Auflösung des Gesamtbetrags der gezahlten Prämie sind bei einem Ausweis als sonstiger VG evtl. AfA auf einen niedrigeren Marktpreis notwendig (GuV-Position: "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" oder "sonstige betriebliche Aufwendungen"; vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 14; Häuselmann, BB 1990, S. 2149 (2153)). Bei Sicherung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Prämien bei Collars

Rn. 24 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Kombinationen aus Caps und Floors in der Form von Collars stellen keine eigene Kontrakt­art dar, wie bspw. an Terminbörsen gehandelte Kombinationsgeschäfte, sondern sind eine typisierte Abwicklungsform grds. rechtlich selbständiger Geschäfte in einem Auftrag (vgl. Häuselmann, BB 1990, S. 2149 (2152)). Derartige Geschäfte werden im Regelfall z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Financial Futures

Rn. 108 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Liegen die o. g. Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit zwischen einem Grundgeschäft (z. B. einem Wertpapier, das gegen Kursverluste aufgrund steigender Zinsen abgesichert werden soll) und einem Future-Kontrakt als Sicherungsinstrument (in diesem Fall Verkauf eines Kontrakts) vor, sind unrealisierte Gewinne und Verluste – soweit die Bewe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung zum Bilanzstichtag

Rn. 47 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Am BilSt sind noch nicht abgewickelte FRA einzeln zu bewerten, d. h., das FRA ist auf einen evtl. Verpflichtungsüberhang hin zu untersuchen. Ergibt die Bewertung am BilSt einen unrealisierten Gewinn, bleibt dieser wegen des Realisationsprinzips unberücksichtigt. Ein Verpflichtungsüberhang liegt vor, wenn auf der Grundlage der aktuellen Marktbe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Nachweis der Kreditverwendung

Rn. 312 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Voraussetzung der Aktivierung zeitanteiliger FK-Zinsen ist die Verwendung des FK zur Herstellung eines VG. Diese wird immer dann als gegeben angenommen, wenn das UN nachweisen kann, dass das aufgenommene FK für die Finanzierung der Herstellung eines bestimmten VG verwendet worden ist (vgl. mit a. A. Schmidt, FR 1976, S. 189 (190)), z. B. anh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verbot anderer Rückstellungen

Rn. 252 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Mit dem Verbot, Rückstellungen für andere Zwecke zu bilden, wird der abschließende Charakter der in § 249 Abs. 1 enthaltenen Aufzählung betont. Sie dient der Abgrenzung gegenüber nicht zulässigen Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen, deren Berücksichtigung zu einem unzutreffenden Bild der Vermögens- und Ertragslage führen würde. Dies g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sicherungsnehmer

Rn. 80 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Ausweis der ausgetauschten Zahlungsströme in der GuV folgt den Regeln für das abgesicherte Geschäft (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 31). Mithin ist es sachgerecht, wenn bei Sicherungsgeschäften die Zinszahlungen aus dem TRS in derselben GuV-Position wie die Zinsen des gesicherten Grundgeschäfts (saldiert) gezeigt werden; ggf. ist eine Zinsa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichterstattung zur Ermittlung der Herstellungskosten

Rn. 386 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Berichterstattung bezüglich der Ermittlung der HK ist allein auf KapG und PersG i. S. d. § 264a beschränkt, da nur diese UN einen Anhang gemäß den §§ 284–288 erstellen müssen. Zunächst ist gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 anzugeben, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (auch) bei der Ermittlung der HK angewandt wurden. Hier ist insbesond...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer

Rn. 28 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ist nach den Verhältnissen am BilSt davon auszugehen, dass der Verkäufer einer Zinsbegrenzungsvereinbarung aus seiner vertraglichen Verpflichtung in Anspruch genommen werden wird, hat er entsprechend der Vorgehensweise bei Optionen eine (Drohverlust-)Rückstellung zu passivieren (vgl. Häuselmann, BB 1990, S. 2149 (2153)). Die Rückstellungshöhe ...mehr

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Rating: Grundlagen / 3 Rating und sein Einfluss auf die Kreditkonditionen

Rating ist nicht nur ein entscheidender Parameter für die Kreditentscheidung an sich. Die Bankenaufsicht fordert in den MaRisk zusätzlich von den Kreditinstituten für deren Konditionsgestaltung: "Die Konditionsgestaltung soll den Risikoappetit, die Geschäftsstrategie sowie die Art der Darlehen und Kreditnehmer berücksichtigen und alle relevanten Kosten abwägen". Mit Blick auf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Voraussetzungen für eine kompensierende Bilanzierung

Rn. 94 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für Zwecke der Objektivierung und damit eng verbunden der Vergleichbarkeit der Abschlussdaten können weitreichende Bewertungsspielräume im Zusammenhang mit der Bildung und Auflösung von Bewertungseinheiten nur durch strenge Anforderungen an die Voraussetzungen wirksam verhindert werden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinhei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derivative Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, deren Wert von der Entwicklung des Werts der ihnen zugrunde liegenden Basiswerte (Underlyings) abhängt. Es handelt sich dabei insbesondere um Options- und Termingeschäfte. Diese lassen sich in bedingte (Optionen) und unbedingte Geschäfte (Termingeschäfte) unterteilen. Im Unterschied zu origin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ansatz bei Geschäftsabschluss

Rn. 52 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zinsswaps führen bei Geschäftsabschluss normalerweise nicht zu Zahlungen zwischen den Vertragsparteien, sofern die vereinbarten Konditionen marktgerecht sind. Ungeachtet dessen sind diese Swaps, wie alle anderen Derivate auch, bei Geschäftsabschluss mit allen relevanten Daten in einer Nebenbuchhaltung zu erfassen (vgl. auch Bertsch (2002), S....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Anhangangaben

Rn. 761 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch bei der Verwirklichung des Tatbestands des § 246 Abs. 2 Satz 2, also bei einer zugriffsfreien Auslagerung von VG, muss das UN die "normalen" Anhangangaben aus § 285 Nr. 9, 24 (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 731ff., 724ff.), Art. 28 Abs. 2 EGHGB (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 728ff.), sowie Art. 67 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 EGHGB (vgl. HdR-E, HGB §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Devisentermingeschäfte

Rn. 116 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Absicherung der AK künftiger unverzinslicher Fremdwährungseinnahmen oder -ausgaben (bspw. geplanter Beteiligungserwerb, Erwerb von RHB) ist der Swapaufwand bzw. -ertrag (Terminkomponente des Terminkurses) nach h. M. Teil der künftigen AK. Die entsprechenden VG bzw. Verbindlichkeiten sind daher mit dem kontrahierten Terminkurs einzubu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Sonderfragen

Rn. 59 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung (sog. Terminierung bzw. Close-out) erlöschen gegen Zahlung des aktuellen positiven bzw. negativen Marktwerts (Close-out-Zahlung) sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Swap (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 114). Der Swap wird zivilrechtlich beendet. Da die Zinsen vom letzten Zinstermi...mehr

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Rating: Grundlagen / 2 Verhandlungsmachtposition des Unternehmens als Kreditnehmer

Wenn das Rating wie in Kapitel 1.2 beschrieben Basis für eine Kreditentscheidung ist, wird klar: Die Verhandlungsmachtposition eines Unternehmens gegenüber seinen Banken hängt von dem Ergebnis im Rating ab. Das Rating ist allerdings nur einer von 4 Entscheidungsparametern in den Kreditinstituten: Risikoklassifizierung/Rating Wie die Ratingverfahren im Detail gestaltet sind, wa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Relativierung des Kostenbegriffs

Rn. 145 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Gesetzgeber hält nach wie vor am Begriff der HK fest, obwohl er nicht von jenem Kostenbegriff ausgeht, wie er allg. üblich in der Betriebswirtschaftslehre definiert und verwendet wird. Während bei "Kosten auf den bewerteten sachziel-(leistungs-)bezogenen Güterverbrauch" (Küpper, in: LdB (2004), S. 393) abgehoben wird, stellt der Gesetzge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktivierung von Altersversorgungskosten

Rn. 851 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 255 Abs. 2 Satz 3 dürfen angemessene Kosten der betrieblichen Altersversorgung in die Bewertung von VG, die das UN hergestellt hat (HK), eingehen. Dabei dürfen nur diejenigen Altersversorgungskosten berücksichtigt werden, die auf den Herstellungszeitraum entfallen. Allerdings besteht keine Pflicht, diese Kosten zu erfassen. Man darf s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 2 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IDW RS BFA 6 ((2011), Rn. 3) sind Optionen "Vereinbarungen, bei denen einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt wird, zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem anderen Vertragspartner (Optionsverpflichteter, Stillhalter) ein festgelegtes Vertragsverhältnis einzugehen bzw. ...mehr

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Rating: Grundlagen / 5.4 Kompetenzen in der Bank

Was darf mein Betreuer selber entscheiden (nicht risikorelevantes Kreditgeschäft), was darf er gemeinsam mit seinem Pendant in der Marktfolge entscheiden, ab welcher Kredithöhe müssen Markt und Marktfolge ihre Vorgesetzten (die nächste Hierarchieebene) in die Entscheidung einbinden – also welche Kreditkompetenz hat er? Diese Frage ist nicht nur bankintern von Relevanz, sonde...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Getrennte Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 88 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestandteile strukturierter Finanzinstrumente sind abgesehen von den in IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 14f., genannten Fällen immer dann als separate VG (z. B. Forderungen, Wertpapiere) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen) zu bilanzieren, wenn sie aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument...mehr

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Rating: Grundlagen / Zusammenfassung

Überblick Kreditgeber prüfen seit Tausenden von Jahren natürlich die Bonität ihrer Kreditnehmer. Dahinter steht die alles entscheidende Frage der Kreditgeber des Kreditnehmers: "Wird mein Kreditnehmer während der Laufzeit des Kreditvertrages Zins und Tilgung jederzeit pünktlich und vollständig leisten können?" Nur wenn ein Kreditgeber zum Zeitpunkt der Kreditvergabe diese Fr...mehr