Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertragliche Ausgestaltung des Kreditereignisses

IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 3, unterscheidet hinsichtlich der Frage, ob ein Kreditderivat als gestellte bzw. erhaltene Kreditsicherheit angesehen werden kann, zwischen Ausfall- und Bonitätsrisiko.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Kaufpreisrenten

Rn. 624 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch Kaufpreisrenten, die das UN für den Erwerb von VG zahlt, gehören zu den "vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen". Sie können Zeitrenten sein, aber auch wie Altersversorgungsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 2 Satz 2 an Leib und Leben gebunden werden. Von jenen Altersversorgungsverpflichtungen unterscheiden sie sich jedoch d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Sonderfragen

Rn. 18 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zum sog. liquiditätsneutralen Schließen von Derivategeschäften vgl. ausführlich HdR-E, Kap. 7, Rn. 61. Bisweilen kommt es in diesem Kontext auch vor, dass Optionen (Short-Positionen) als Folgegeschäfte abgeschlossen werden. Die hierfür anfallenden Prämienzahlungen (Einnahmen) werden mit dem negativen Marktwert aus dem geschlossenen (alten) De...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bilanzierung

Rn. 66 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Devisentermingeschäfte sind schwebende Geschäfte und damit grds. nicht zu bilanzieren. Lediglich wenn ein negativer Erfolgsbeitrag (negativer beizulegender Zeitwert i. S. d. § 255 Abs. 4) aus dem schwebenden Geschäft erwartet wird, ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erforderlich (vgl. IDW RS HFA 4 (2012), R...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verbindlichkeiten (Emittent, Schuldner)

Rn. 87 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für einheitlich bilanzierte überverzinsliche passivierte strukturierte Finanzinstrumente sind Rückstellungen entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen zu bilden (vgl. ebenso Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 298). Dies ist bspw. dann der Fall, wenn aufgrund der möglichen "Ausübung" des eingebetteten Derivats sich die Rendite so erhöh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer

Rn. 22 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die gezahlte Prämie ist bei nicht als Sicherungsinstrument eingesetzten Zinsbegrenzungsvereinbarungen grds. als immaterieller VG zu charakterisieren. Der Ausweis erfolgt grds. in der Position "Sonstige VG" (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12). Da der erworbene Vorteil laufzeitabhängig ist und zu jedem Fixing-Tag eine Teiloption (Caplet) abgeht (...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 31 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Financial Futures (Futures) sind hinsichtlich Nominalbetrag, Laufzeit und Basiswert standardisierte, an Terminbörsen mit Clearing-System gehandelte Finanzterminkontrakte. Basiswert kann ein lieferbarer (z. B. Wertpapier, Geldanlage, Fremdwährungsbetrag) oder ein nicht lieferbarer Handelsgegenstand (z. B. Aktienindex) sein (vgl. Rieger (2016),...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). Auerbach/Klotzbach (2015), Bilanzierung von Kreditderivaten nach HGB, in: Burghof et al. (Hrsg.), Kreditderivate, 3. Aufl., Stuttgart, S. 389–412. BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verrechnungsgebot für Erträge aus dem ausgelagerten Vermögen und den Altersversorgungsaufwendungen

Rn. 663 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) gilt das Verrechnungsgebot entsprechend für die Aufwendungen und Erträge aus den Altersversorgungsverpflichtungen und dem korrespondierenden ausgelagerten Vermögen. Nur ein Saldo aus beiden Größen berührt noch die GuV des UN. Sind die Aufwendungen größer als der Vermögensertrag, so ist der Saldo i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste: Direktverbuchung gegen das Eigenkapital

Rn. 920 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 gestattete in seiner früheren Fassung neben einer sofortigen Aufwandserfassung noch eine Verteilung und somit Glättung des Versorgungsaufwands außerhalb der GuV (sog. Korridormethode). Alternativ konnte eine erfolgsneutrale Verbuchung von versicherungstechnischen Gewinnen und Verlusten gegen das EK erfolgen (vgl. zu den einzelnen Buch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6)

Rn. 680a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Bewertungsgewinn aus dem Übergang auf den Zehnjahresdurchschnittszins mit einer Ausschüttungssperre versehen. Sie gebietet bei Altersversorgungsverpflichtungen für jedes GJ ab 2016 die Ermittlung des Unterschiedsbetrags der Pensionsrückstellung, der sich bei der Verwendung des Zinses aus dem sieben- und zehnjährigen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen

Rn. 719 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des GJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Dies konnte z. B. dann der Fall sein, wenn die AN bis zur Pens...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Swaps

Rn. 109 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundgeschäft ist bei einem Swap grds. diejenige Position, deren Zinsstruktur und/oder Währung durch den Swap geändert werden soll. Rechtliche Verbindungen zwischen Grundgeschäften und Swaps bestehen aber nicht, d. h., die ursprünglichen Schuldner-Gläubiger-Beziehungen werden nicht berührt (vgl. zu den Einsatzmöglichkeiten von Swaps zur Sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung

Rn. 918 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 schreibt die sog. "projected unit credit method" (PUC) vor. Sie wird nach Inkrafttreten des BilMoG auch überwiegend in deutschen JA angewandt. Hierbei werden wahrscheinliche künftige Lohnsteigerungen sowie Rentenanpassungen bereits bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung einbezogen. Dies führt dazu, dass der Verpflichtungswert ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 5 Ermächtigung des Verwalters

Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch Beschluss Da der Verwalter aus eigenem Recht nicht einmal in der Lage ist, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen, weil ihm gemäß § 9b Abs. 1 WEG schlicht die Vertretungsbefugnis fehlt, ist er erst recht nicht ohne entsprechende Ermächtigung in der Lage, einen langfristigen Darlehensvertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Kritik der Vorschrift

Rz. 7 Kritisch ist zu § 24 UStG bereits anzumerken, dass aus der Mehrwertsteuersystematik selbst heraus eine Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht angezeigt erscheint. Die Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen zeigen, dass sogar nicht buchführungspflichtige Unternehmer regelmäßig in der Lage sind, die Regelbesteuerung anzuwenden. Lange [1] sieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.1 Aktives Sonderbetriebsvermögen I

Der BFH unterscheidet zwischen aktivem und passivem Sonderbetriebsvermögen I und II. Um als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert zu werden, muss zunächst ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut gegeben sein, das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers steht. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I sind Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.5 Gesonderte Feststellung bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall zu Finanzierungszwecken, § 9

Rz. 184 Die VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 ist durch VO v. 16.12.1994[1] um § 9 ergänzt worden. Betroffen sind Versicherungsverträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Festgestellt wird die ESt-Pflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Renten- und Kapitalversicherungen, wenn die Zinsen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 In Betracht kommende Ansprüche

Nach § 69 AO wird für "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis" gehaftet.[1] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind nach der Legaldefinition in § 37 AO: der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Erstattungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, also insbesondere Verspätungs- und Säumniszuschläge, Zinsen, Verzögerungsge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 67 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Gesonderte Feststellungen nach der AO

Rz. 5 Bei den Vorschriften der AO und der Einzelsteuergesetze ist zu unterscheiden zwischen Vorschriften, die bestimmen, welche Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind, und den Verfahrensregelungen zur Feststellung, ihren Rechtswirkungen und der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids. Die Verfahrensregelungen sind in §§ 179, 181-183 AO enthalten. Sie gelten für a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 10 Feststellung anrechenbarer Steuer, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 207 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist in Abs. 5 die Nr. 2 angefügt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, anrechenbare Steuerbeträge gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist sinnvoll, soweit die Erträge mehreren gemeinschaftlich zustehen und damit auch die anrechenbare Steuer auf mehrere Stpfl. zu verteilen ist. Da für die Stpfl. mehrere FÄ zuständig sein kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.2 Sonstige Einnahmen

Rz. 9 Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich insbesondere um Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV), Zinsen, Erstattungszahlungen anderer Träger (§§ 102f. SGB X), übergegangene arbeitsvertragliche Ansprüche (§ 115 SGB X) und übergegangene Schadenersatzansprüche (§ 116 SGB X) und Einnahmen aus Finanzausgleichen nach §§ 265 ff. SGB V. Rz. 10 Zuzahlungen (§ 61) sind keine sonstigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.1 Auszahlung laufender Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für laufende Geldleistungen. Abfindungen (§§ 76, 78), einmalige Beihilfen (§ 71 Abs. 1 bis 3), Sterbegeld etc. gehören nicht dazu. Verletztengeld und Übergangsgeld sind ausdrücklich ausgenommen. Für diese Leistungen gelten die allgemeinen Vorschriften (§ 38 SGB I). Zu den Leistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Grundsätzliche Förderung

0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermodelle 1 und 2 zinsgünstiges Baudarlehen: 0,5 % Zinssatz (nur für Fördermodell 3) Mindesttilgung: 1,5 % des Darlehensursprungsbetrags Verwaltungskostenbeitrag: 0,15 % bis 0,6 % (abhängig von der Darlehenshöhe) Baukostenzuschuss nur für Fördermodell 1 bis zu 1.800 EUR pro m2 geförderter Wohnfläche Einmalige Zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 5.4 Gewinnvorab (Zeilen 6, 20, 45)

Vergütungen, die Gesellschafter auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage als Gewinnvorab, z. B. in Form von Tätigkeitsvergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sowie Zinsen für Kapitalanteile, erhalten, sind Bestandteil des dem Gesellschafter zustehenden Gewinnanteils[1] und dürfen im Gesellschaftsgewinn nicht erfasst werden. Deren gesonderte Zurechnung in den Zeilen 6...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 46 und 61)

Die Zeilen 7, 21, 46 und 61 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 55 und 56 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 15 sowie 19 bis 21 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 17 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 15 und 16 zwisch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 6 Einsparpotenziale bei der Kapitalbeschaffung

Die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapitalgebern wird durch steigende Zinsen teurer und ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund fehlender Sicherheiten oft mit Schwierigkeiten verbunden. Wenn dann auch noch auf Marktveränderungen reagiert werden muss und sich die Kostenstruktur durch unterschiedliche Krisen verschlechtert, wird es nicht nur ungleich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3 Abkommensberechtigung

Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Nur Abkommensberechtigte können sich auf den Abkommensschutz berufen und insbesondere die Reduktion von Quellensteuern beantragen. Gem. Art. 1 OECD-MA sind grundsätzlich nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.2 Working Capital optimieren

Unternehmen sollten versuchen, die Forderungen und Vorräte zu minimieren und die Lieferantenkredite zu nutzen, also das Working Capital zu optimieren. Die Maßnahmen sind vielversprechend, wenn bisher wenig Augenmerk auf diese Kennzahl gelegt wurde. Auf die Kosten wirken sie indirekt. Die Entwicklung einzelner Kostenarten hat an verschiedenen Stellen Einfluss auf das Working ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 4.2 Die üblichen Werthebel

Gerade im Rahmen der Nachfolgeregelung bei mittelständischen Unternehmen kommen immer häufiger Finanzinvestoren zum Zuge. Diese hoch professionellen Akteure sammeln Gelder bei institutionellen Investoren und Privatanlegern ein, suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten und beteiligen sich (meist mehrheitlich und auf Zeit) am Eigenkapital von Unternehmen. Da die Gelder vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 3.1 Das Konzept des Multiplikatorverfahrens: Bewerten mit dem Dreisatz

Der deutsche Ökonom und "Altmeister des Rechnungswesens" Adolf Moxter betonte immer "Bewerten heißt vergleichen!". Das gilt auch für die DCF-Methode, bei der die Investition in ein Unternehmen über das CAPM in gewisser Weise mit der Alternativinvestition in den Gesamtmarkt verglichen wird. Auch der indischstämmige Professor Aswath Damodaran, der heute an der Stern School of ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 2.3 Herausforderung der (risikoadäquaten) Kapitalkostenbestimmung

Wie bereits erwähnt, wird in der DCF-Methode im Entity-Ansatz auf die gewichteten Kapitalkosten (WACC) abgestellt. Hierbei werden die Eigenkapitalkosten (rEK) mit dem Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und die Fremdkapitalkosten (rFK) mit dem Anteil des Fremdkapitals gewichtet. Die Fremdkapitalkosten ergeben sich aus dem entsprechenden Zinssatz für die Fremdkapitalfin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Zwangssicherungshypothek / IX. Muster: Antrag auf Eintragung Zwangssicherungshypothek bei titulierten kapitalisierten Zinsen, wenn Hauptforderung erloschen ist

Rz. 74 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Schuldner hat ein Grundstück An das Amtsgericht _________________________ – Grundbuchamt – Grundbuch von _________________________, Gemarkung _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________, Flurstück _________________________, Gebäude- und Freifläche ________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Darstellung einiger geringster Gebote

Rz. 288 Im Folgenden sollen einige geringste Gebote schematisch dargestellt werden. Hierzu soll zunächst folgender Grundfall gebildet werden: Grundfall In einem Zwangsversteigerungsverfahren sind zum Versteigerungstermin folgende Ansprüche angemeldet bzw. müssen von Amts wegen beachtet werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / E. Beachtliche Verjährungsfristen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 295 Keiner näheren Begründung bedarf es, dass im Rahmen der Forderungsbeitreibung die Verjährung des beizutreibenden Anspruchs mit Haupt- und Nebenforderung überwacht werden muss. Dies gilt vor dem Hintergrund von § 197 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht anders für bereits titulierte Ansprüche sowie im Hinblick auf zu pfändende Ansprüche des Schuldners gegen Dritte. Es handelt sic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Berechnung des Wertes bei hoher oder niedriger Verzinsung

Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Zu- oder Abschlags auf den Nennwert einer Kapitalforderung oder Kapitalschuld ist die sich ergebende Zinsdifferenz für die gesamte Laufzeit des Darlehens zu errechnen. Nach dem gleich lautenden Ländererlass werden je nachdem, ob die Tilgung in einem Betrag, in gleichen Raten oder in Annuitäten erfolgt, Vervielfältiger vorgegeben, ...mehr