Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1.1 Rechtsfolgen: Ersatz von Verzugsschaden und Verzugszinsen

Die Rechtsfolgen des Verzugs sind in den §§ 280, 287 und 288 BGB geregelt. Danach hat der Schuldner dem Gläubiger den Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB). Bei Geldschulden stehen dem Gläubiger Verzugszinsen zu (§ 288 BGB). Hinweis Höhe der Verzugszinsen Gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.8 Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Hierzu zählen auch Schuldzinsen, soweit diese mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Der notwendige Veranlassungszusammenhang ist als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.2 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Früher war nicht eindeutig, ob bei der entgeltlichen Übertragung eines privaten, zum Vermieten bestimmten Wohnhauses gegen eine dauernde Last die laufenden Zahlungen erst bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, wenn die Summe der Zahlungen den Barwert übersteigt (sog. Wertverrechnungslehre)[1], oder ob die wiederkehrenden Leistungen von Beginn an in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderausgaben / 4 Abzugszeitpunkt

Sonderausgaben sind in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie "geleistet" worden sind.[1] Grundsätzlich kommt es also auf den tatsächlichen Abfluss beim Steuerpflichtigen an. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor oder kurz nach dem Jahresende geleistet werden. Bedeutung gewinnt das insbesondere für Versicherungsbeiträge. Unerheblich ist, ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 5.1 Steuerliche Folgen beim Verkäufer

Kaufpreisraten, die anlässlich der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks zufließen, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausnahme: Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft.[1] Werden die Kaufpreisraten verzinst [2], sind die Zinsen beim Veräußerer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[3] Haben die Vertragsparteien unverzinsliche Rat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 3.2 Verkauf bzw. Erwerb einer privaten Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten, die bei Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks zufließen, unterliegen nicht der Einkommensteuer, es sei denn, es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Haben die Vertragsparteien keine Zinsvereinba...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 2.2 Steuerliche Folgen beim Erwerber

Der Erwerber muss den Barwert der Kaufpreisraten als Anschaffungskosten der erworbenen Wirtschaftsgüter aktivieren und auf der Passivseite der Bilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe ausweisen. Die Zinsen bzw. die in den Kaufpreisraten enthaltenen Zinsanteile sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 5.2 Steuerliche Folgen beim Käufer

Wird ein zum Privatvermögen gehörendes Grundstück gegen angemessen zu verzinsende Kaufpreisraten erworben, bestehen die Anschaffungskosten des Grundstücks in der Summe der Kaufpreisraten. Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA. Die Zinsen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das erworbene Grundstück durch Vermietun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 1.2.3 Wahl der Zuflussbesteuerung bei Betriebsveräußerung

Veräußerungen vor dem 1.1.2004: Wählt der Veräußerer die Zuflussbesteuerung, liegt ein steuerpflichtiger Zufluss erst vor, wenn die Rentenzahlungen sein steuerliches Kapitalkonto im Zeitpunkt der Veräußerung – zuzüglich der von ihm getragenen Veräußerungskosten – übersteigen.[1] Dem Veräußerer entsteht dann kein Veräußerungsgewinn, sondern er erzielt nachträgliche gewerbliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.2.1 Wahl zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen eine Leibrente veräußert, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einer tarifbegünstigten Sofortbesteuerung des Veräußerungsgewinns in Höhe der Differenz zwischen dem Rentenbarwert im Zeitpunkt der Veräußerung abzgl. des Buchwerts und der Veräußerungskosten[1] und Versteuerung der späteren Rente mit dem Ertragsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.2 Steuerliche Behandlung

Übertragen Eltern einem Kind ein zu ihrem Privatvermögen gehörendes Gebäude gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, die unabhängig von der Lebenserwartung des Rentenberechtigten sind, handelt es sich um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.3 Mindestlaufzeit ist länger als die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung des Berechtigten

Anders ist aber der Fall zu beurteilen, wenn die Mindestlaufzeit erheblich über die Lebenserwartung des Bezugsberechtigten hinausgeht. Denn dann spielt die Lebenserwartung nur eine untergeordnete Rolle. Liegt die Mindestlaufzeit erheblich über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Verkäufers im Zeitpunkt der Veräußerung, wird die Rente nicht mehr von der Lebenserwartung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten / 5.3.2 Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Ein Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 EStG ist nicht nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG , sondern nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns oder Verlusts zu ermitteln. Maßgebender Zeitpunkt der Gewinn- oder Verlustrealisierung ist derjenige, zu dem bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG nach han...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.4 Rechtsfolgen

Rz. 408 Rechtsfolge ist, dass Gewinnminderungen der Darlehen oder aus der Inanspruchnahme der Sicherheiten bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen sind.[1]"Gewinnminderung" im Zusammenhang mit Abs. 3 S. 4 ist die Vermögensminderung, die in der Bilanz des wesentlich beteiligten Gesellschafters oder der ihm nahe stehenden Person infolge der Gewährung des Dar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.3 Sonderfall verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 122 Voraussetzung für die Steuerfreistellung bei dem empfangenden Gesellschafter ist, dass die Leistung bei der auskehrenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert hat. Da die verdeckte Gewinnausschüttung eine Auskehrung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage darstellt, die jedoch eine betriebliche Veranlassung vortäuscht, ist dies so zu verstehen, dass die (aus deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber me...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.5 Fehlende Vorbelastung bei internationalen Schachteldividenden (S. 4)

Rz. 129 Infolge der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 hat das durch die DBA ab einer bestimmten Beteiligungshöhe (regelmäßig 25 %) und u. U. bei Erfüllung einer Aktivitätsklausel eingeräumte "internationale Schachtelprivileg" seine Bedeutung weitgehend verloren, da Abs. 1 S. 1 die Steuerfreistellung – solange keine Streubesitzbeteiligung i. S. v. Abs. 4 von weniger als 10 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.6 Hinterziehungszinsen (§ 235 Abs 5 AO) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Der neue Absatz soll eine durchgängige Verzinsung hinterzogener Vorauszahlungen mit 0,5 % pro Monat sicherstellen. Dazu wird das Ende des Zinslaufs ausdrücklich festgeschrieben. Die verschiedenen denkbaren Fallkonstellationen werden ausdrücklich geregelt. Keiner besonderen Regelung bedürfen die Fälle, in denen der Zinslauf der Hinterziehungszinsen zu hinterzogenen Vorauszahl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung hat das lange erwartete Schreiben zum Betriebsausgabenabzug bei sog. Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG veröffentlicht. Nachfolgend werden die Grundsätze der Regelung erläutert und die wesentlichen Ausführungen des BMF für die Praxis dargestellt. Regelungsinhalt und Ziel des § 4k EStG Die Regelungen des § 4k EStG sind in der Praxis oftmals ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen von Kunden etc. nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie zwangsläufig haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 10.2 Darlehensvertrag

Die Gewährung von Darlehen unter nahen Angehörigen ist in Zeiten von Rating und Basel III eine Alternative für den Gründer, wenn andererseits der verwandte Darlehensgeber mittelfristig nicht auf den Darlehensbetrag angewiesen ist. Wie alle Verträge mit Familienangehörigen werden auch Darlehensverträge vom Finanzamt gerne überprüft.[1] Zu den nahen Angehörigen (§ 15 AO) zählen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.1 Weiterverarbeitung in einem Verfahren in Steuersachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Regelung des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sichert im Kern den Fortbestand des komplexen und in sich verbundenen Besteuerungsverfahrens (vgl. z. B. das Feststellungsverfahren) und des steuerfallübergreifenden Verifikationsverfahrens (vgl. z. B. Kontrollmitteilungen, Auskünfte Dritte) in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Bei den genannten Verfahren handelt es sich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.5 Musterformulierung: Abfindung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Verdeckte Einlagen / 1 Wann liegt eine verdeckte Einlage vor?

Die Zuwendung erfolgt dann verdeckt, wenn sie nicht gegen Gewährung von Gesellschafterrechten wie bei einer offenen Einlage erfolgt, aber gleichwohl durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird angenommen, wenn ein Dritter bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt den Vorteil nicht zugewendet hätte. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage ist bei einem Verzicht auf eine Forderung anzunehmen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der Verzi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 4 Beendigung: Automatischer Rückfall der Sicherheit oder Rückgewähranspruch?

Bei akzessorischen Rechten wie Bürgschaften, Pfandrechten und Hypotheken endet das Recht des Geschäftspartners daran mit der Tilgung der gesicherten Forderung samt Zinsen von selbst. Bei den übrigen Sicherheiten kommt es auf die konkret getroffene Sicherungsabrede an. Diese Abrede regelt vor allem, welche Sicherheiten zu bestellen sind, welche Forderungen sie sichern sollen, wie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.1 Finanzielle Überforderung und persönliche Verbundenheit

Nicht selten kommt es vor, dass Ehegatten, Lebensgefährten, nahe Verwandte und enge Freunde von Gesellschaftern Bürgschaftsverpflichtungen übernehmen, die sie selbst finanziell überfordern, die sie aber dennoch eingehen, um dem Gesellschafter zu helfen. Bei einer übernommenen Bürgschaft für die Verbindlichkeiten einer GmbH ist in solchen Fällen insbesondere der Einwand aussi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Prinzip des Direktanspruchs im Mehrwertsteuerrecht

Rz. 59a Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG berechtigt nur die in einer Rechnung ausgewiesene Steuer zum Vorsteuerabzug, die für die in Rechnung gestellte Leistung auch gesetzlich geschuldet wird. Folge dieser dem Unionsrecht nach dem EuGH-Urteil Genius Holding[1] entsprechende Rechtslage ist, dass der Leistungsempfänger eine gezahlte und nur in Rechnung gestellte, nicht aber g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.3 Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs

Rz. 292 Wird ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für gemischte – steuerpflichtige und steuerfreie – Umsätze verwendet, ist nach Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL der Vorsteuerabzug nur auf die dazu berechtigenden Umsätze zulässig. Dieser Pro-rata-Satz bezieht sich grundsätzlich auf alle von dem Unternehmer bewirkten Umsätze. Die Mitgliedstaaten können jedoch hiervon Abweichunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Sonstige Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 334 Art. 214ff. MwStSystRL enthalten Verfahrensregelungen im Hinblick auf die korrekte Anwendung und Kontrolle der Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel. Zu diesem Zweck erhält jeder beteiligte Unternehmer eine USt-IdNr. Rz. 335 Zur Kontrolle der ordnungsmäßigen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die Unternehmer verpflichtet, zusammenf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a Abs. 1 AO ist der Unterschiedsbetrag laut § 233a Abs. 3 AO, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt im Regelfall nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (bzw. wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen – von 23 Monaten) nach Abla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr