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Rating: Grundlagen / 5.4 Kompetenzen in der Bank

Carl-Dietrich Sander
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Was darf mein Betreuer selber entscheiden (nicht risikorelevantes Kreditgeschäft), was darf er gemeinsam mit seinem Pendant in der Marktfolge entscheiden, ab welcher Kredithöhe müssen Markt und Marktfolge ihre Vorgesetzten (die nächste Hierarchieebene) in die Entscheidung einbinden – also welche Kreditkompetenz hat er? Diese Frage ist nicht nur bankintern von Relevanz, sondern auch für die Kreditnehmer: Denn je mehr Hierarchieebenen in eine Kreditentscheidung eingebunden werden, desto länger wird diese Kreditentscheidung dauern. Denn eine Kreditentscheidung durchläuft nacheinander alle der für sie erforderlichen Hierarchieebenen der Bank bis die jeweils höchste erforderliche Hierarchieebene ihre finale Entscheidung getroffen hat.

Je größer ein Kreditinstitut ist (Maßstab dafür ist die Bilanzsumme), desto mehr Hierarchieebenen gibt es. So könnten bei einer Sparkasse mit z. B. 10 Mrd. EUR Bilanzsumme die Hierarchieebenen lauten: Betreuer, Gruppenleiter in der Firmenkundenabteilung, Abteilungsleiter Firmenkunden, Vorstandsmitglied Markt, Gesamtvorstand, Kreditausschuss des Verwaltungsrates (bei Genossenschaftsbanken und privaten Banken: des Aufsichtsrates). Bei einer kleinen Genossenschaftsbank mit einer Bilanzsumme von z. B. 500 Mio. EUR wird auf jeden Fall der Gruppenleiter wegfallen, ggf. sogar der Abteilungsleiter.

Die Höhe der Kompetenz einer Hierarchieebene ist im Kompetenzsystem der Bank genau definiert. je größer eine Bank, desto höher sind auch die Kompetenzgrenzen der einzelnen Hierarchieebenen. Diese Höhe der Einzelkompetenz orientiert sich an folgenden Parametern:

  • Höhe des Gesamtengagements des Kunden (= bisherige Kreditlinien plus die neu zu bewilligenden Linien); Achtung: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie GmbHs mit Bürgschaft von Gesellschafter/Geschäftsführer werden das Firmenengagement und ein eventuell auch bestehendes privates Kreditengagement gemäß § 19 Kreditwesengesetz (KWG) zu einem Gesamtengagement zusammengefasst (Kreditnehmereinheit).
  • Blankoanteil des Gesamtengagements: So könnte z. B. die Kompetenz eines Firmenkundenbetreuers lauten "300 TEUR, aber davon maximal 50 % blanko"; das würde bedeuten, dass bei einem höheren Blankoanteil der Vorgesetzte in die Entscheidung einzubinden ist.
  • Rating: Auch hier könnte eine weitere Beschränkung für die Kreditkompetenz z. B. lauten "300 TEUR für Engagements mit maximal Risikoklasse XX"; das würde bedeuten, dass bei einer schlechteren Risikoklasse als "XX" als Ergebnis des Ratings der Vorgesetzte einzubinden ist.

Wenn Unternehmen mit ihrem Betreuer über Zinsen und Gebühren verhandeln, wird dessen Verhandlungsspielraum (Konditionen-Kompetenz) in ähnlicher Weise bankintern festgelegt sein.

Konsequenz für Unternehmen: Unternehmen sollten mit ihren Kreditinstituten klären, welche Kompetenzen ihr Betreuer hat und welche Hierarchiestufen eine Kreditentscheidung durchläuft. Auf dieser Basis können Durchlaufzeiten der Bank realistisch hinterfragt und eingeschätzt werden. Grundlage dafür ist allerdings immer: Die von der Bank erbetenen Informationen und Unterlagen des Kunden liegen der Bank komplett vor.

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