Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen weg... mehr

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ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Zusammenhang mit einem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht im Jahr 2015 (Streitjahr) steuerbare Einkünfte erzielt hat. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Mit notariellem Übergabe- un... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff und Abgrenzung

Rn. 24 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Seinen Ursprung hat der früher verwandte Begriff der "faktischen" Mitunternehmerstellung in den Verfügungen der baden-württembergischen FinVerw v 01.12.1983 (StEK EStG § 15 Nr 21). Zuvor wurde vom "Mitunternehmer auf nichtgesellschaftsrechtlicher Grundlage" gesprochen (s Schulze zur Wiesche, DB 1982, 919). Durch den Zusatz "faktisch" sollte... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.1 Transaktionsmatrix (Abs. 3 S. 2 Nr. 1 n. F.)

Rz. 81b Mit Wirkung zum 1.1.2025 und damit unter Umkehr der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] als zu weitgehend empfundenen Dokumenations- und Vorlagepflichten enthält das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[2] nunmehr die Änderung, dass im Falle einer Außenprüfung anstelle der Verrechnungspreis- und der Angemessenheitsdokumentation eine Transakt... mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 8.2 Kauf mit Kaufpreisstundung

Wird im Rahmen des Erwerbs eines Grundstücks eine Kaufpreisstundung vereinbart, ist zu prüfen, ob Zinsen vereinbart wurden oder nicht. Werden Zinsen im angemessenen Rahmen berechnet, stellt der Kaufpreis (= zu verzinsender Betrag) die Anschaffungskosten dar. Wird das Wirtschaftsgut mittels Kaufpreisstundung jedoch ohne Zinsen erworben (zinslose Kaufpreisstundung), so ergibt s... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. GG den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 5. Zinsen und Zinsbesteuerung

Rz. 13 Wem Zinsen aus der Hinterlegung zustehen, ist grundsätzlich in der Verwahrungsvereinbarung zu regeln (vgl. hierzu auch § 57 BeurkG Rdn 61 f.). Seit dem 1.1.2009 ist auf Kapitalerträge auf Sichteinlagen Kapitalertragsteuer i.H.v. 25 % nebst Solidaritätszuschlag als Abgeltungssteuer zu zahlen.[25] Die Abgeltungssteuer bei Privatkonten ist keine Vorauszahlung auf die Eink... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Empfangsberechtigte

Rz. 58 Empfangsberechtigte sind diejenigen, an die die verwahrten Gelder zur Auszahlung kommen sollen. Bei einem Kaufvertrag ist dies zumeist der Verkäufer. Empfänger können aber auch abzulösende Gläubiger und sonstige Personen sein, an die der Zahlungsanspruch beispielsweise abgetreten wurde. Rz. 59 Sind mehrere Verkäufer vorhanden, empfehlen sich dringend klarstellende Anga... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / e) Entgegennahme von Freistellungsaufträgen

Rz. 18 Die Entgegennahme von Freistellungsaufträgen ist dem Notar nach Meinung des BMF unter Verweis auf § 44a Abs. 6 EStG verwehrt, weil er das Anderkonto im eigenen Namen führt, also der Gläubiger der Zinsen und der Kontoinhaber nicht identisch sind.[31] Diese Betrachtungsweise kommt einem praktischen Bedürfnis entgegen. Erst bei der Auszahlung ist endgültig klar, wem die ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Verfahrensgrundsätze des BMF

Rz. 14 Das BMF hat mit Schreiben vom 24.11.2008 an die BNotK die bisherigen Verfahrensgrundsätze bestätigt. Die BNotK hat diese im Rundschreiben 3/2009[28] vom 13.1.2009 zusammengefasst dargestellt. Danach gelten für das Verfahren der Erteilung der Steuerbescheinigung folgende Grundsätze: mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Pflicht des Notars zur "Aufteilung" der Steuerbescheinigung

Rz. 15 Die Pflicht, die Steuerbescheinigung zwischen mehreren Beteiligten "aufzuteilen", ist an keiner Stelle gesetzlich ausdrücklich geregelt. Auch Schreiben des BMF können keine solche Pflicht begründen. Es handelt sich jedoch um eine Nebenpflicht zu der allgemeinen Pflicht, Anderkonten abzurechnen. Sie lässt sich auch steuerrechtlich mit der Stellung des Notars als Treuhä... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / d) Zeitpunkt der Weiterleitung der Steuerbescheinigung

Rz. 17 Mehrere Steuerbescheinigungen eines Jahres können zusammengefasst versandt werden. Die Aufteilung kann in diesen Fällen einheitlich bescheinigt werden. Nicht endgültig geklärt ist, wann der Notar die Steuerbescheinigung weiterzuleiten hat, wenn die Abwicklung des Anderkontos im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich ist. Möglich erscheint, die im Laufe eines Kalend... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Zeitpunkt des Zinszuflusses

Rz. 16 Nicht endgültig geklärt ist, wann der Zinszufluss unter steuerrechtlichen Aspekten stattfindet. Richtigerweise ist der steuerliche Zuflusszeitpunkt der Zeitpunkt der "Auszahlungsfälligkeit".[30] Diese Auffassung führt zu in der Praxis überzeugenderen Ergebnissen und ist in der Handhabung einfacher. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Unverzügliche Eingabe, Abs. 2 S. 1

Rz. 8 Jede Einnahme und jede Ausgabe ist unverzüglich und unter Angabe der Buchungsnummer einzutragen, Abs. 2 S. 1. Wie im allgemeinen juristischen Verständnis ist auch hier unverzüglich so zu verstehen, dass die Eintragung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) nach Kenntnis über den jeweiligen Buchungsvorfall zu erfolgen hat. Dies kann bei dem Notar unmittelbar persönlich üb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Angaben zu einem Notaranderkonto, Abs. 1

Rz. 4 Zur eindeutigen Identifizierung und Unterscheidung der beim Notar geführten Notaranderkonten enthält Abs. 1 die entsprechenden Vorgaben, die selbsterklärend sind. Anders als in der Vergangenheit ist die Anschrift der kontoführenden Institution nicht mehr anzugeben, da diese in der Regel ohne weiteres ermittelt werden kann. Soll das Konto in einer Fremdwährung geführt w... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Behandlung der Kapitalerträge im Zusammenhang mit Verwahrungsgebühren

Rz. 19 Die Abbuchung der Kapitalertragsteuer löst keine Verwahrungsgebühren aus, da es sich um gesetzlich vorgeschriebene automatische Abbuchungsvorgänge handelt, die nicht vom Notar beeinflusst werden und damit nicht Grundlage für die Abrechnung von Verwahrungsgebühren sein können.[33] mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / 3. Meldepflichten nach der Zinsinformationsverordnung

Rz. 48 Meldepflichten des Notars ergeben sich seit dem 1.7.2005 auch aus der Zinsinformationsverordnung (ZIV).[103] Aus § 102 Abs. 4 S. 1 AO ergibt sich: Die Anderkonten führenden Berufe und damit auch Notare sind vom Geltungsbereich der ZIV umfasst. Eine Meldepflicht gem. § 8 ZIV besteht insbesondere bei verzinslichen Anderkonten, wenn die Zinsen einer natürlichen Person zu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Kosten

Rz. 79 Sowohl bei der Bank als auch beim Notar entstehen Kosten. Zu beidem muss die Verwahrungsanweisung wie zu einem etwaigen Negativzins Regelungen enthalten. Bankkosten sind heute oft vielfach höher als Zinserträgnisse, wenn diese überhaupt anfallen. Rz. 80 Aus Praktikabilitätsgründen (Banken ziehen die Spesen sofort ab) sollte unbedingt vereinbart werden, dass die Bankkos... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Angabe der Auftrag gebenden Person, Abs. 3

Rz. 10 Für die Nachvollziehbarkeit von Einnahmen und Ausgaben ist es auch wichtig, dass aus der Eintragung ins VVZ die jeweils auftraggebende (bei Einnahmen) bzw. empfangende (bei Ausgaben) Person hervorgeht, Abs. 3 S. 1. Insoweit orientiert sich auch die Regelung an der bisher bestehenden Praxis in der DONot a.F. Handelt es sich um Umbuchungen bei Anderkonten tritt an die S... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsatz – Abgrenzung zur Rechenschaftspflicht

Rz. 20 Abs. 5 enthält das ausdrückliche Gebot, den Auftraggebern nach der Erledigung der Masse eine Abrechnung über die Abwicklung des jeweils erteilten Auftrags zu erteilen. Die Abrechnung ist dann vorzunehmen, wenn alle Auszahlungen einschließlich Zinsen und Spesen vom Anderkonto erfolgt sind und die Eintragungen im Massenbuch gerötet werden. Rz. 21 Die Pflicht zur Erteilun... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Bestimmtheit und Bezeichnung des Anspruchs

Rz. 34 Der vollstreckbare Anspruch muss inhaltlich bestimmt sein. Fehlt es an einem bestimmten Anspruch, wurde die vollstreckbare Urkunde nicht prozessual ordnungsgemäß errichtet.[87] Auch bedingte und künftige Ansprüche können Gegenstand der Vollstreckungsunterwerfung sein, wenn sie hinreichend bestimmt sind.[88] Der vollstreckbar gestellte Anspruch ist in der Unterwerfungs... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Wertpapiere sind unter Angabe der Gattung, des Nennbetrages, der Stückzahl, der Serien und der Nummern einzutragen. 2Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine oder Erneuerungsscheine sind durch Angabe der Fälligkeitstermine oder der Nummern näher zu bezeichnen. (2) Kostbarkeiten sind aussagekräftig zu bezeichnen und mit einem Schätzwert einzutragen. mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 3.1 Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG)

Bislang liegt eine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Ein Wahlrecht hinsichtlich des Eintretens der Rechtsfolgen der Organschaft ist nicht vorgesehen. Die Neuregelung der Organschaft in § 2c enthält im We... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Durchführung der Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten

Rz. 8 § 58 BeurkG passt für die Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten offenkundig nicht. Daher enthält das Gesetz in Abs. 1 auch ausdrücklich keine entsprechende Verweisung. Abs. 2 regelt lediglich einen Sonderfall. § 10 Abs. 1 DONot legt fest, dass bei Wertpapieren und Kostbarkeiten die Massenummer auf dem Verwahrungsgut oder auf Hüllen und Ähnlichem anzugeben ist. ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen erbringen die Mitarbeiter in der Beschäftigungsphase weiterhin ihre volle Arbeitsleistung bei gleichzeitig reduzierter Vergütung im Rahmen der Altersteilzeit. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Ar... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht nur Deckungsvermögen und korrespondierende Verpflichtungen in der Bilanz zu saldieren. Darüber hinaus fordert § 246 Abs. 2 HGB, dass auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung der Verpflichtungen und des Deckungsvermögens miteinander zu saldieren sind. Die Standardkontenrahmen bieten für die Saldierung von Aufwendu... mehr

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Inkasso: Aufwendungen und E... / 7 Abwicklung des Zahlungsvorgangs über ein Inkassobüro

Erbringt ein Unternehmer seinem Kunden gegenüber eine Lieferung oder sonstige Leistung, erwartet er, dass der Kunde seine Rechnung bezahlt. Zahlt der Kunde trotz Fristsetzung und Mahnung nicht, kann die Forderung oft über ein Inkassobüro realisiert werden. Der Unternehmer muss in dieser Situation entscheiden, ob er selbst einen Mahnbescheid beantragt, ein Inkassobüro (oder ggf... mehr

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Inkasso: Aufwendungen und E... / 6 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis der Forderung – Einzug durch ein Inkassounternehmen und Kostenweiterberechnung

Unternehmer Huber hat an seinen Kunden Ware geliefert. Er stellt ihm dafür 119 EUR in Rechnung (100 EUR zuzüglich 19 EUR Umsatzsteuer). Er verbucht den Vorgang wie folgt: mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 81 Gewerbetreibende, Haftung zivil- und steuerrechtlich [Rdn 883]

Rdn 884 Literaturhinweise: Gehm, Überblick zur Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers nach § 71 AO, NZWiSt 2014, 93 ders., Haftung des Steuerhehlers/Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch FG, NZWiSt 2014, 467 Geuenich, In dubio pro reo auch steuerlich zu beachten, BB 2015, 423 Mack, Steuerstrafverfahren im Unternehmen, Stbg 2015, 27 Moritz, Steuerhinterzieh... mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.2 Blockmodell

Etwas anderes gilt im Fall des Blockmodells. In der ersten Phase, der Beschäftigungsphase, erbringt der Arbeitnehmer weiterhin seine volle Arbeitsleistung, erhält jedoch bereits das reduzierte Altersteilzeitentgelt. Dadurch entsteht während der Beschäftigungsphase ein ratierlich anwachsender Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer leistet vor, während der Arbe... mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.2 Bilanzielle Behandlung von Aufstockungsbeträgen mit Entlohnungscharakter

Für Aufstockungsbeträge mit Entlohnungscharakter ist eine Rückstellung ratierlich anzusammeln. Die Ansammlung erfolgt nach IDW RS HFA 3über den Zeitraum, in dem die Aufstockungsbeträge wirtschaftlich erdient werden. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung in der Altersteilzeitvereinbarung getroffen worden ist, über welchen Zeitraum die Aufstockungsbeträge "erdient" werden, k... mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.1 Bilanzielle Behandlung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter

Die Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter ist mit Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufwandswirksam zu passivieren. Der nominelle Verpflichtungsbetrag umfasst den Gesamtbetrag der voraussichtlich zu zahlenden Aufstockungsbeträge nach den Verhältnissen zum jeweiligen Erfüllungszeitpunk... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 19 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 283]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 29 StrEG-Entschädigung, Schaden [Rdn 594]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ... mehr

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Fondsetablierungskosten als... / b) Spezifische Kostenregelungen (Rz. 28–36)

Ergänzend zu den allgemeinen Grundsätzen regelt das BMF die steuerrechtliche Behandlung einzelner Kostenarten, die in der Fondspraxis besonders häufig auftreten. Die Regelungen in Rz. 28–35 betreffen ausdrücklich Fonds mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie solche mit Überschusseinkünften. In Rz. 36 erstreckt das BMF diese Grundsätze jedoch zutreffend grds. auch auf d... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4 Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft

Rz. 87 Der Bedarf für die Unterkunft umfasst zunächst denjenigen für die Unterkunft selbst, also den Mietzins oder vergleichbare Aufwendungen aus einem oder für ein Mietverhältnis oder die Aufwendungen für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, sowie die sog. kalten Betriebskosten. Zu grundlegenden Überlegungen vgl. auch Rz. 170 ff. Ratenzahlungsverpflichtungen aufgrund e... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.3.3 Energieschulden

Rz. 392 Energieschulden können aus nicht gezahlten Abschlägen und/oder nicht gezahlten Nachzahlungen aus Jahresendabrechnungen stammen. Rz. 392a Ist darüber zu entscheiden, ob Stromschulden bei Haushaltsenergie zu den Altschulden gehören, die nach § 22 Abs. 8 zu behandeln sind, oder um Nachzahlungsverpflichtungen, für die ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 gewährt werden kann, ist... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil... mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.1 Darlehensgewährung (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Darlehen nur erbracht, wenn der Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Ein Darlehen kann also nur noch erbracht werden, wenn der Bedarf durch das Schonvermögen gedeckt werden kann. Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass Darlehen nach dem SGB II nur an hilfebedürftige Personen vergeben werden. Be... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Berlit, Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII nach dem Bürgergeld-Gesetz, info also 2023, 17. ders., Annähe... mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.1 Handelsrechtliche Abbildung

Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren. Buchungsvorschlag 1.1.01: mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.3 Nachforderungsanspruch im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ist keine Voraussetzung für die Passivierung eines Erfüllungsrückstands

Eine fehlende Vereinbarung eines Nachforderungsanspruchs, wonach im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung höhere Zinsen (als die gezahlten Zinsen) für die bereits abgewickelte Zeit der Vertragslaufzeit fällig würden, steht nach Auffassung des BFH der Annahme eines Erfüllungsrückstands nicht entgegen. "Denn die fehlende Nachforderbarkeit der Zinsen im Falle einer vorzeit... mehr