Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Bilanzmäßige Zurechnung bei Vollamortisationsverträgen (Mobilien)

Rn. 1010 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Auf der Grundlage des Urt BFH BStBl 1970, 264 ist die FinVerw den Anforderungen der Leasingbranche in den verschiedenen – oben zitierten (s Schrifttum vor Rn 1000, dort Verwaltungsaweisungen) – Verwaltungserlassen nach "passender" Abbildung der gängigen Vertragsmuster nachgekommen. Die Erlasse sind durch das Bestreben nach Zuordnung des wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Mindesttodesfallschutz (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 6 EStG)

Rn. 589 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 1 Nr 6 S 6 EStG setzt neue steuerliche Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung von Kapitallebensversicherungen (s BMF v 01.10.2009, BStBl I 2009, 1172 Tz 78aff). Hintergrund sind vermehrt abgeschlossene Lebensversicherungsverträge mit einem minimalen Versicherungsschutz, bei denen der Vorsorgecharakter zugunste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag

Rn. 812 Stand: EL 95 – ET: 05/2012 Ob Ausgaben als Aufwand für das abgelaufene Wj o für eine (bestimmte, s Rn 816ff) Zeit nach dem Abschlussstichtag zu werten sind, ist im Allg danach zu entscheiden, ob der "wirtschaftliche Grund" für die Ausgaben in der Vergangenheit o in der Zukunft liegt, insb ob u inwieweit diese Ausgaben durch bestimmte im abgelaufenen Wj empfangene Gege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Erträge aus Unfallversicherungen mit garantie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Bewertungsebenemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Überlassung von Geschäftschancen

Rn. 351 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wettbewerbsverbot Mit Urteil BFH vom 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142 hat der BFH seine vorangegangene Rspr zum Wettbewerbsverbot deutlich eingeschränkt und enge Kriterien für die Annahme einer vGA aufgestellt. Nur dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Informationen oder Geschäftschancen der KapGes nutzt, liegt auch eine vGA vor, sofern ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1657e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die S 1–5 des § 4 Abs 4a EStG sinngemäß anzuwenden, dh, auch bei der Einnahme-Überschussrechnung sind die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen entsprechend zu ermitteln (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 40). Entnahmen und Einlagen von Geld sind für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Gebundene steuerliche Wahlrechte

Rn. 326b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wahlrecht unter GoB-Vorbehalt: Lifo-Verfahren im Vorratsvermögen (§ 6 Abs 1 Nr 2a EStG) Für gleichartige WG des Vorratsvermögens ist steuerlich die Anwendung des Lifo-Verfahrens möglich (Wahlrecht), soweit dessen Anwendung den GoB entspricht (GoB-Vorbehalt, § 6 Abs 1 Nr 2a S 1 EStG). Das steuerliche Lifo-Wahlrecht kann nach Verwaltungsauffa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 u 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Neben- und Hilfsgeschäfte und unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen dienende WG (§ 5a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum begünstigten Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gehören auch die unmittelbar mit ihrem Einsatz oder ihrer Vercharterung zusammenhängenden Neben- und Hilfsgeschäfte einschließlich der Veräußerung der Handelsschiffe und der unmittelbar ihrem Betrieb dienenden WG. Nebengeschäfte sind solche Geschäfte, die nicht den eigent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Private Equity-Gesellschaft

Rn. 1114 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Im Bereich des größeren Mittelstandes werden von Private Equity-Gesellschaften und anderen außerbörslich agierenden Finanzinstituten zunehmend Finanzierungsmodelle angeboten, die sich im Grenzbereich zwischen EK u FK bewegen und mit dem wohlklingenden Epitheton "mezzanin" gekennzeichnet werden (Mezzanine = Zwischengeschoss zwischen zwei Hau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung zu § 4 Abs 4a EStG

Rn. 1655 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der § 4 Abs 4a EStG ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügt worden. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die Entwicklung der Rspr zum Schuldzinsenabzug in "rechtsprechungsüberholender Weise" (Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 187 (22. Aufl 2023)) reagiert. Vorausgegangen waren zwei bedeutende Entscheidungen des GrS des BFH: M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 146 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bundesschatzbrief Zinsen aus dem Typ A fließen jährlich gemäß § 11 Abs 1 S 1 und 2 EStG zu, aus dem Tpy B mit Zinseszins erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Rückzahlung des Kapitals zu (s BMF vom 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346 Tz 3) Damnum Bei vereinbarungsgemäßer Einbehaltung eines Damnums (aus der Sicht des Schuldners Disagio) bei Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelheiten zur betrieblichen Veranlassung

Rn. 1590 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Entscheidend für die Bejahung der betrieblichen Veranlassung ist allein die Perspektive des StPfl. Es kommt somit nicht darauf an, ob der Dritte, der die Leistung an den StPfl erbringt, aus betrieblichen oder privaten Gründen handelt. Dies kann dazu führen, dass der Wertzuwachs beim StPfl als BE erfasst wird, während sie beim Geber nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sogenannten Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Kurzfristiger Ausgleich (für die VZ 1999 und 2000)

Rn. 1657a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG aF ist der Saldo aus Entnahmen und Einlagen der letzten drei Monate eines Wj nicht zu berücksichtigen, soweit er in den ersten drei Monaten des Folgejahres wieder ausgeglichen wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass eine tatsächlich zu berücksichtigende Überentnahme endgültig erst drei Monate nach Ablauf des Wj ...mehr

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zfs 02/2024, Absicherung vo... / 2 Aus den Gründen:

…Anders als das Landgericht sieht der Senat keine vertragliche Erstattungspflicht der Bekl. für die zuletzt beziffert geltend gemachten, … Kosten einer Ersatzunterkunft, weil diese nicht, wie von den Bedingungen – erkennbar – gefordert, infolge eines von der streitbefangenen Hausratversicherung gedeckten Versicherungsfalles notwendig gewesen sind. 1. Als Rechtsgrundlage des g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zweck der passiven RAP

Rn. 937 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Zum bilanzrechtlichen Wesensgehalt der RAP allg s Rn 799. Nach § 5 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG müssen auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen werden, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen (BFH BStBl II 1991, 479). Die Regelung entspricht § 250 Abs 2 HGB. Die Vorschrift gilt allg f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 3–11 EStG

Rn. 59 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Im Übrigen greifen im Grundsatz die allgemeinen Regeln. Einkünfte aus KapVerm erzielt, wer im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung "eigenes" oder "geliehenes" Kapital gegen Entgelt zur zeitweisen Nutzung überlässt. Bei der Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, wer die Macht hat, das Vermögen zu verwalten, die Modalitäten der Kapit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Vorliegen können stpfl Einkünfte aus KapV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. "Erträge" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 633 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG sind stpfl die Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des KapVerm oder ein Entgelt für die Überlassung des KapVerm zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Der Gesetzgeber hat du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erstattete Gewerbesteuer

Rn. 2079 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit GewSt erstattet wird, war sie nach bisheriger Rechtslage als BE zu berücksichtigen. Ob dies auch in Zukunft gilt, ist fraglich, da die erstattete GewSt im Zeitpunkt der Entrichtung an das FA womöglich nach § 4 Abs 5b EStG nicht abzugsfähig war. Es ist insoweit strittig, ob allgemein der Grundsatz gilt, dass Erstattungen von Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 1656a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es sind ausschließlich im betrieblichen Bereich anfallende Schuldzinsen betroffen, da der durch das StEntlG 1999/2000/2002 in § 9 Abs 5 EStG eingeführte Verweis auf die Anwendbarkeit des § 4 Abs 4a EStG durch das StBereinG 1999 wieder gestrichen worden ist. Demzufolge ist zunächst zu prüfen, ob der die Schuldzinsen verursachende Kredit na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sinngemäße Anwendung für bestimmte Versicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG)

Rn. 584 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der bisherige § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG ist durch Einfügung eines neuen S 3 durch das UntStRG 2008, BGBl I 2007, 1912 zu S 4 geworden. Die Vorschriften der Sätze 1 bis 3 sind gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG entsprechend anzuwenden auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Wahlrecht im Steuerrecht

Rn. 336f Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Bestehen im Handels- u Steuerrecht korrespondierende Wahlrechte, können HB u StB übereinstimmen, müssen es aber nicht. Das Wahlrecht kann grds jeweils eigenständig und folglich auch unterschiedlich ausgeübt werden (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG). Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB besteht ohne weitere gesetzliche Anordnungen nicht. Die ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum

Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Aufgrund dieser Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das BVerfG vom 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig g ewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / h. Abschließende Anmerkungen zur Sicherungsbilanzierung

Tz. 278 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Bei der Vorstellung der Bilanzierungsverfahren für die Absicherung von Zeitwert- resp. Zahlungsstromrisiken wurde darauf hingewiesen, dass sich die jeweils anzuwendende Methodik aus der Art des Risikos ergibt, dem das Grundgeschäft unterliegt. Diese Aussage ist fachlich zutreffend, allerdings unvollständig, denn sie gilt nur, wenn das Beurte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herlinghaus, Forderungsverzichte und Besserungsvereinbarungen zur Sanierung von KapGes, Diss 1994; Buciek, StB 2000, 109; Schmidt/Hageböcke, DStR 2002, 1202; Prinz, Verluste und Finanzierung, FR 2004, 921; Hoffmann, Anmerkung zu BMF v 08.09.2006, GmbHR 2006, 1116; Kußmaul/Wegener, Steuerliche Wirkungen des Rangrücktritts, StBp 2007, 33; Wälzholz, Der mittelbare Rangrücktritt ohne ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Hälftige Besteuerung für begünstigte Neuverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG)

Rn. 580 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Von der in S 1 beschriebenen Besteuerung wird in § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG eine Ausnahme zugelassen: Wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des StPfl und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt wird, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen; damit wird der Zusammenballung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätzliches

Rn. 255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Besteuerung der Fondserträge findet auf Anlegerebene nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) statt. Das InvStG 2004 findet Anwendung für inländische Investmentvermögen (Investmentfonds und Investment-AG) und Anteile daran und ausländische Investmentvermögen, sofern sie den Vorschriften des InvStG 2004 entsprechen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Der missverstandene Schuldzinsenabzug, DStR 2001, 105; Duske, Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs 4a EStG – eine klare Abkehr vom Veranlassungsprinzip?, DStR 2000, 906; Ley, Die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs 4a EStG, NWB F 3, 11 167; Eggesiecker/Ellerbeck, Die Ermittlung der Überentnahmen bei Gewinn-Fiktionen, BB 2000, 1763; Wendt, Mehrkontenmodelle – Zweiter...mehr

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zfs 02/2024, Zu den Sorgfal... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 22.7.2021 in der X-straße in Nürnberg. 1) Der Beklagte zu 1) befuhr am 22.7.2021 gegen 17:30 mit dem vom Beklagten zu 2) gehaltenen und bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversicherten Pkw Mercedes Benz die X-straße in N westlicher Richtung. Unmittelbar vor der Ein- und Ausfahrt zum Firmengelände ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Buchkapital und Verlustberücksichtigung

Rn. 1657c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen ist gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG die Überentnahme des Wj zuzüglich bzw abzüglich der Über- bzw Unterentnahmen vorangegangener Wj. Theoretisch ist daher erstmals für den Beginn des in 1999 endenden Wj (§ 52 Abs 11 EStG) zu ermitteln, ob seit Bestehen des Unternehmens i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zeitpunkt von Entnahmen, Einlagen und außerordentlichen Gewinnen

Rn. 1658e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da die Zinszahlenstaffelmethode nicht mehr anzuwenden ist, sondern eine stichtagsbezogene Berechnung mit einem festen Zinssatz erfolgt, ohne dass dabei der Zeitpunkt von Entnahmen und Einlagen bzw die tatsächliche Entstehung der Überentnahme berücksichtigt wird, ergeben sich Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Nachteilig sind Entnahmen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Osterloh-Konrad, Rückstellungen für Prozessrisiken in HBu StB, DStR 2003, 1631 u 1675. Rn. 888k Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Für die Risiken aus einem Zivilprozess wegen Prozesskosten und -zinsen sind mit Beginn der Gerichtshängigkeit Rückstellungen zu bilden. Die einem Prozess von Natur aus anhaftende Unsicherheit genügt dem BFH zufolge zur Konkretisierung einer solchen Verpfl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scherrer, DStR 1999, 1205 Rn. 1119 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Es handelt sich um Schuldverschreibungen (Obligationen) mit dem Wahlrecht des Emittenten, die Rückzahlungsverpflichtung statt in bar (zu pari) durch Lieferungen von irgendwelchen marktgängigen Aktien zu leisten. Die "Verzinsung" ist regelmäßig weitaus höher als der Marktzins, weil der Erwerber der Schuldverschreibu...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Karlsruhe hat in seiner vorliegenden Entscheidung zurecht betont, dass ein ideeller 1/2-Miteigentumsanteil betreffend eines vorhandenen, nicht selbst bewohnten Grundstücks mit Einfamilienhaus grds. nicht unter das Schonvermögen gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fällt (Zöller/Schultzky, ZPO, a.a.O., § 115 ZPO Rn 93). Nach der gru...mehr