Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Urkundendelikte

Rz. 450 Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, begeht eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB.[382] Auf die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde kommt es nicht an. Entscheidend ist allein, ob der Inhalt der Urkunde von demjenigen stammt, der als ihr Aussteller zu erk...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 15. Muster einer Gesamtabrechnung

Rz. 126 Die Gesamtabrechnung muss sich an den Anforderungen für die konkrete Wohnungseigentumsanlage orientieren und kann im Einzelnen durchaus auf unterschiedliche Weise erfolgen. In Betracht kommen auch von dem hier – von Niedenführ entwickelten Beispiel – abweichende Darstellungen.[352] Rz. 127 Entscheidend für die Gesamtabrechnung ist, dass die tatsächlichen Einnahmen und...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines

Rz. 632 In den Fällen, in denen der Verwalter die Gemeinschaft vertritt, d.h. in denen Rechte der Gemeinschaft betroffen sind (§ 13 Abs. 1 S. 2 GBO),[515] bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt eines Nachweises der Verwalterstellung. Dies betrifft sowohl Anträge nach § 13 GBO als auch die Abgabe der Bewilligungserklärung nach § 19 GBO. Rz. 633 Da ein amtliches Verwalterregister...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / f) Mitverschulden; weitere Verursacher

Rz. 358 Grundsätzlich kann ein Mitverschulden i.S.d. § 254 BGB den Schadenersatzanspruch eines Geschädigten mindern oder auch in Gänze ausschließen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschädigte hinsichtlich der Pflichtverletzung oder des Schadens selbst diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse aufwendet, um sich vor e...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Beitragsforderungen

Rz. 218 Die Beitragsforderungen der GdWE gegen ihre Mitglieder werden durch Beschlüsse nach § 28 begründet. Gemäß § 28 Abs. 1 sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, Vorschüsse zu leisten. Außerdem sind Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen zu leisten. Aus § 28 Abs. 2 folgt eine Verpflichtung zur Zahlung der Nachschüsse. Ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen die GdWE f...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 14 Ob an einem Gebäudebestandteil Sondereigentum besteht, hängt zunächst davon ab, ob an einem Raum Sondereigentum eingeräumt ist und ob der Bestandteil zu diesem Raum gehört (vgl. Rdn 16). Danach ist zu prüfen, ob es sich um einen wesentlichen Bestandteil handelt (vgl. Rdn 12) und die weiteren Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 erfüllt sind (vgl. Rdn 17, 18), ohne dass Sond...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelfälle des Verstoßes gegen zwingendes Recht

Rz. 56 Regelungen, gegen die ein Beschluss nicht verstoßen darf, finden sich zum einen im Wohnungseigentumsrecht selbst. So kann die Eigentümerversammlung die Bestellung des Verwalters nicht ausschließen oder ihn umgekehrt auf zehn Jahre bestellen, da dies gegen § 26 Abs. 5 WEG verstieße. Ebenso wenig können zwei verschiedene Eigentümergemeinschaften ein gemeinsames Verwaltu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsnatur und Abdingbarkeit der Fristen

Rz. 1 § 45 WEG ersetzt seit dem 1.12.2020 den § 46 Abs. 1 S. 2 und 3 WEG a.F., ohne, dass hiermit inhaltliche Änderungen verbunden worden sind.[1] Rz. 2 Der Sinn und Zweck der Norm besteht darin innerhalb einer möglichst kurzen Zeit Rechtssicherheit über einen Beschluss zu erhalten, d.h. darüber, ob dessen Gültigkeit in Frage gestellt wird. Die Frist zur Erhebung der Anfechtu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 181 Die übliche Verwaltung der Finanzen der GdWE ist zwar gesetzlich nicht geregelt, in der Literatur wird aber davon ausgegangen, dass die Finanzverwaltung durch den Verwalter entsprechend "jahrzehntelanger Übung" regelmäßig unter § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG fällt.[149] Rz. 182 Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehören u.a. Bargeldbestände, eingenommene Gelder, Zinsen, Forderung...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Wohnungen

Rz. 15 Die Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit einer Wohnung sind in § 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes[47] (AVA; vgl. Teil 4 D) aufgeführt. Diese Verwaltungsvorschrift kann den gesetzlichen Begriff der Abgeschlossenheit, der vom sachenrechtlichen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV

Rz. 27 Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV gilt eine Ausnahme für den Fall, dass das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Rz. 28 In Einzelfällen kann die Verteilung unmöglich sein, weil Versorgungsleitungen durch meh...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Form

Rz. 24 Anders als die Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen ist die Ankündigung baulicher Maßnahmen formbedürftig. Sie unterliegt nach Nummer 2 Halbs. 1 der Textform nach § 126b BGB. Die Form entspricht der in § 555c Abs. 1 Satz 1 BGB für die Modernisierungsmaßnahmen vorgeschriebenen Form, ist für die Ankündigung baulicher Maßnahmen aber eigenständig geregelt. Inhaltliche Unte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Widersprüchliche Gebrauchsregelungen

Rz. 50 Gebrauchsregelungen, insbesondere Zweckbestimmungen über die Nutzung des Sondereigentums, können in der Gemeinschaftsordnung, in der dinglichen Teilungserklärung oder in dem dort in Bezug genommenen Aufteilungsplan enthalten sein. Sind die Regelungen zum Gebrauch widersprüchlich, stellt sich die Frage, welche Regelung Vorrang hat. Die Lösung ist in diesen Fällen unter...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Fälligkeit und Dauer der Vergütungspflicht

Rz. 477 Ist im Verwaltervertrag eine Pauschalvergütung dergestalt vereinbart, dass eine monatliche Vergütung pro Wohneinheit erfolgen soll, so wird die Vergütung jeweils mit Ablauf des Monats fällig (§§ 675 Abs. 1, 611 Abs. 1, 614 S. 2 BGB). Rz. 478 Ist keine monatliche Vergütung festgelegt, so richtet sich die Fälligkeit nach den §§ 675 Abs. 1, 611 Abs. 1, 614 S. 1 BGB und i...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Verzögerungen im Zusammenhang mit der Einzahlung des Kostenvorschusses

Rz. 38 Der BGH hat zur Einzahlung des Kostenvorschusses angenommen, dass dem Kläger in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche ab Erhalt der Zahlungsaufforderung zuzugestehen sei, wobei dieser Zeitraum sich nach den Umständen des Einzelfalles angemessen verlängern könne.[22] Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang auch die Zugangsfiktion für formlose Mitteilungen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Altfälle

Rz. 28 Für Stellplätze, die vor dem Inkrafttreten von § 3 Abs. 1 S. 2 begründet worden sind, ist das bisherige Recht, weil es sich hierbei einen abgeschlossenen Sachverhalt handelt. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz sieht nicht vor, dass die neuen Regelungen zur Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen auch rückwirkend bei der Beurteilung von in der Vergangenheit l...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Anwendbarkeit auf andere Klagearten

Rz. 77 Die Fristerfordernisse aus § 45 WEG sind nicht auf andere Beschlussklagen i.e.S., d.h. auf die Nichtigkeits- oder die Beschlussersetzungsklage übertragbar. Rz. 78 Umstritten ist, ob und in welchem Umfang die Fristerfordernisse auch bei Beschlussfeststellungsklagen (Beschlussklagen i.w.S.) gelten. So wird z.T. vertreten, auf Feststellungsklagen seien die Fristerfordernis...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Wirkung des Beschlusses über die Abrechnungsspitze

Rz. 175 Mangels Beschlusskompetenz kann durch den Beschluss nach § 28 Abs. 2 kein für die Abrechnungsperiode insgesamt noch zu zahlender Fehlbetrag festgelegt werden.[464] Ebenso wenig legt der Beschluss ein Guthaben fest, dessen Auszahlung der Wohnungseigentümer verlangen kann. Der bestandskräftige Beschluss über die Einzelabrechnung begründet vielmehr nach ständiger Rechts...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Nichtigkeitsklage

Rz. 58 Die Nichtigkeitsklage stellt einen speziellen Fall der Feststellungsklage i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO dar.[37] Anders als bei § 256 Abs. 1 ZPO ist es dagegen nicht erforderlich, dass der Kläger sein Feststellungsinteresse darlegt. Letzteres folgt bereits aus seiner Stellung als Wohnungseigentümer. Rz. 59 Voraussetzung für die Geltendmachung der Nichtigkeit ist das Vorliege...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines

Rz. 254 Das Amt des Verwalters endet automatisch mit Ablauf seiner Bestellungszeit, d.h. mit Ablauf des im Bestellungsbeschluss festgelegten Datums. Rz. 255 Im Falle eines teilnichtigen Beschlusses bei Überschreiten der zulässigen Höchstdauer, endet das Verwalteramt mit Ablauf der jeweiligen Höchstfrist (hierzu siehe Rdn 109). Rz. 256 Ist kein Datum im Bestellungsbeschluss fes...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Grundbuchinhalt

Rz. 26 Nimmt der Eintragungsvermerk im Grundbuch zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung Bezug (§ 7 Abs. 3 WEG), so wird der ihr als Anlage beigefügte Aufteilungsplan zum Inhalt des Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuchs [43] und damit von der Richtigkeitsvermutung des § 891 BGB erfasst. Als Grundbucheintragung unterliegt er...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Anlegung eines Grundstücksgrundbuchs

Rz. 13 Mit der Schließung der Wohnungsgrundbücher wird zugleich von Amts wegen ein neues Grundbuchblatt für das Grundstück nach den allgemeinen Vorschriften des Grundbuchrechts (GBO und GBV) angelegt (§ 9 Abs. 3 Hs. 1); erst damit erlöschen in den Fällen von § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Sondereigentumsrechte und damit die Wohnungseigentumsrechte (§ 9 Abs. 3 Hs. 2 WEG), während s...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen

Rz. 245 Der Verwalter hat überdies sämtliche Gegenstände, die er zur Ausführung seiner Tätigkeit erhalten hat, herauszugeben; unabhängig davon, ob diese von ihm benötigt werden oder nicht. Hierzu gehören alle zur Verwaltung dienenden (auch die vom Verwalter selbst erstellten) Unterlagen, Belege, Datenträger, Bargelder sowie Hausschlüssel. Rz. 246 Belege sind im Original herau...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Gemeinschaftliches Eigentum (Abs. 5)

Rz. 24 Zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört in erster Linie das Grundstück (zum Grundstücksbegriff vgl. Rdn 17), soweit es nicht Im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten steht. Neben den unbebauten Teilen des Grundstücks (z.B. Gärten) sind auch die mit dem in Sondereigentum aufgeteilten Gebäude bebauten Teile des Grundstücks und die außerhalb dieses Gebäud...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Selbstbehalt

Rz. 114 In der Praxis wird häufig im Interesse einer niedrigen Prämie ein sog. Selbstbehalt (Eigenbeteiligung) vereinbart. Der Verwalter bedarf zu einer entsprechenden Einschränkung des Versicherungsschutzes regelmäßig einer Ermächtigung durch Vereinbarung oder Beschluss. Bei der verbundenen Gebäudeversicherung wird nicht selten ein Selbstbehalt vereinbart, also eine Summe, ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Verpflichtungsvertrag (Abs. 3)

Rz. 7 Nach § 4 Abs. 3 bedarf der schuldrechtliche Vertrag, durch den sich eine Vertragspartei verpflichtet, Sondereigentum einzuräumen oder zu erwerben, entsprechend § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Diese Formvorschrift gilt auch für bereits verpflichtende Vorverträge.[18] Ein ohne Beachtung dieser Form abgeschlossener Vertrag ist nichtig (§ 125 BGB), wird aber...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Eignung des Erfassungssystems

Rz. 7 Gemäß § 5 Abs. 1 S. 4 HeizkostenV muss die Ausstattung zur Verbrauchserfassung für das jeweilige Heizsystem geeignet sein. Der Einbau von Heizkostenverteilern, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, ist zulässig, obwohl es genauere Messmethoden gibt, denn diese sind auch kostenaufwändiger.[13] An den Heizkörpern angebrachte Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungs...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Stromerzeugung durch Steckersolargeräte (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 119 Nach Absatz 2 S. 1 Nr. 5 kann ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Hierbei handelt es sich um Photovoltaik-Anlagen, die wie andere Photovoltaikanlagen auch einem oder mehreren Solarmodulen und einem Wechselrichter bestehen. Von ihren "großen" Vorbildern, den Photovoltaikanlagen auf dem Dach u...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vertretung

1 Leitsatz Hat der Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertrag abgeschlossen (hier: Durchführung von kostenintensiven Dienstleistungen an einem Gebäude), ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer daraus verpflichtet. Auf die Frage, ob die Vertretung einer ordnungsmäßigen Verwaltung oder dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht, kommt...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob Verträge, die die Verwaltung schließt und schließen kann, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binden und von ihr erfüllt werden müssen. Verträge der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Verwaltung ist berechtigt und sogar verpflichtet, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rechtsverkehr aufzutreten und Vertr...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Hat der Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertrag abgeschlossen (hier: Durchführung von kostenintensiven Dienstleistungen an einem Gebäude), ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer daraus verpflichtet. Auf die Frage, ob die Vertretung einer ordnungsmäßigen Verwaltung oder dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht, kommt es für di...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Am 13.9.2021 kommt es zu einem Brand und einem Ausfall der Brandmeldeanlage. In der Folgezeit setzt die Verwaltung eine Brandwache der X-GmbH ein. Es entstehen Kosten in Höhe von 158.741,16 EUR. Im Dezember 2022 "genehmigen" die Wohnungseigentümer die Brandwache, bestimmen weitere Vorschüsse (Sonderumlage), beauftragen ein anderes Unternehmen mit der Brandwache und beschließ...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschlüsse widersprächen keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Wohnungseigentümer hätten über die Verteilung und Finanzierung von Kosten entschieden, die sie zwingend zu tragen hätten. Denn die Verwaltung habe einen Vertrag über die Durchführung einer Brandwache der X-GmbH abgeschlossen. Die Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung (§ 164 BGB) läge...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Bezüglich der im Aufteilungsplan mit Ga bezeichneten Garage und den mit Nrn. St 1 bis 8 bezeichneten Pkw-Stellplätzen werden hiermit ebenfalls Sondernutzungsrechte begründet. Die alleinige Nutzung dieser Garagen und Stellplätze steht derzeit X als Eigentümer aller Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum zu, und zwar a...mehr

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Sondernutzungsrecht: Unterl... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann gegen einen anderen Wohnungseigentümer vorgehen, wenn dieser ihn im Gebrauch einer Fläche stört, an der sein Wohnungseigentum nach einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung ein Alleingebrauchsrecht hat.mehr

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Teilungserklärung: Vollzug ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs...mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagen Personen, die vom Bauträger Wohnungseigentum erworben haben, gegen den Bauträger, die Bauleistung teilweise fertigzustellen. Der Bauträgervertrag Ein Bauträgervertrag ist nach § 650u BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unterneh...mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung, die hier auf eine Frage reduziert ist, ist zu fragen, welche Wohnungseigentümer Schadensersatz schulden können (der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, aber auch nach § 9a Abs. 4 WEG nach außen), wenn ein Wohnungseigentümer einen Schaden durch die Hinauszögerung einer Erhaltungsmaßnahme beklagt. Erhaltung und Schadensersatz Lehnen die Wohn...mehr

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Umlagevereinbarung: Unklarh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist erstens zu fragen, ob die Wohnungseigentümer einen Umlagebeschluss fassen können, wenn eine Umlagevereinbarung unklar ist. Zweitens ist die "Standardfrage" zu klären, wann ein Umlagebeschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung nicht widerspricht. Der klagende Wohnungseigentümer nutzt insoweit den Begriff der "Majorisierung", der aber eigentlich nich...mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 4 Die Entscheidung

Der OLG-Senat sieht es in einem Hinweis anders! Er teilt mit, nicht mehr zu beabsichtigen, an seiner bisherigen Rechtsprechung zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten Sondernutzungsrechts im Grundbuch festzuhalten. Sei ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht entstanden, führe die Übertragung des Sondereigentums grundsätzlich – ohne dass die Abtretung im ...mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe 10/11 der Kosten zu tragen, der Wohnungseigentümer 1/11! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe ihre Pflichten verletzt. Leitungen für Abwasser seien regelmäßig gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befänden, bis zur ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vo...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zustimmung zu einer Veräußerung, da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn gegen den potenziellen Erwerber kein wichtiger Grund besteht. Hier kann man fragen, was der Wohnungseigentümer über den Erwerber m...mehr

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Vertragspartner vorgehen muss. Vertragsrechte Das LG ist der Ansicht, es entspreche allein einer ordnungsmäßigen Verwaltung, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vertragsrechte verfolge, wenn solche erkennbar in Betracht kämen und nicht aus besonderen Gründen ...mehr

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Sondernutzungsrecht: Unterl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und Wohnungseigentümer B streiten über den Gebrauch einer Fläche. K ist Eigentümer des Wohnungseigentums Y. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht "rot" zugeschrieben, das sich im Aufteilungsplan findet. B ist Eigentümer eines Wohnungseigentums Z. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht "blau" zugeschrieben, das sich auch im Aufteilungsplan findet. Am 23.6.2008 s...mehr

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Störung des gemeinschaftlic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es prozessual um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sich gegen eine Störung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Dritten wehren kann. Materiell ist die Frage, ob die Beklagten einen Anspruch auf einen Notweg haben. Rechte der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 ...mehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer erhebt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Klage auf Feststellung, nicht er, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei für die Erhaltung einer Abwasserleitung zuständig (es gibt mehrerer Lecke). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung, meint, sie müsse nichts tun, da es sich um einen Schaden hand...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob § 28 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz einräumt, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, an einem Lastschriftverfahren teilzunehmen. Erfüllung einer Hausgeldforderung Die Wohnungseigentümer können vereinbaren oder nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Sie können daher auch bestimmen, dass ein Wo...mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K stehe kein Schadensersatzanspruch zu. K lege ein Verschulden sämtlicher anderer Wohnungseigentümer hinsichtlich der Nichtbehebung der Mängel nicht dar. Für Schäden, die aufgrund der Verweigerung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen eingetreten seien, hafteten nach der BGH-Rechtsprechung nur diejenigen Wohnungseigentümer, die im Rahmen der Abstimmung über die Durchf...mehr