Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Grundla... / 4 Die Entscheidung

Teilweise mit Erfolg! Der Gebührenstreitwert für das Beschwerdeverfahren sei auf 322.495,69 EUR festzusetzen. Die Bemessung des Gebührenstreitwerts richte sich nach den §§ 53 Abs. 1 Nr. 1, 49 GKG, § 3 ZPO. Nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG bestimme dieser sich in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 3 ZPO. Maßgeblich für die Wertfestsetzung sei das Interesse de...mehr

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Abmahnbeschluss: Kann Auffo... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, die Verwaltung habe die Wohnungseigentümerin K für ihr "WEG-schädigendes Verhalten" abzumahnen. K habe sich gegen die Interessen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gestellt, indem sie einer B dabei geholfen habe, Argumente gegen deren Entlassung aus einem Dienstleistungsverhältnis zu finden. K habe außerdem behauptet, die Verwaltung h...mehr

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Gebührenstreitwert: Grundla... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer A beantragt, es der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, auf einer Versammlung gefasste Beschlüsse zu vollziehen, u. a. "Sonderumlagen" (= der weitere Vorschuss soll nicht angefordert werden). Als Gebührenstreitwert gibt A den Betrag von 80.623,00 EUR an, berechnet als 1/6 von 483.743,54 EUR. Das AG weist de...mehr

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Vorschuss: Wiederkehrende L... / 4 Die Entscheidung

Das AG bejaht die Frage! Werde Hausgeld – wie hier – auf der "Grundlage eines Einzelwirtschaftsplans" als monatliche Zahlung geschuldet, so handele es sich um eine wiederkehrende Leistung i. S. d. § 258 ZPO. Dem stehe nicht entgegen, dass der Wirtschaftsplan grundsätzlich nur für ein Jahr gelte, denn der "Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans" für das Folgejahr sei nach dem...mehr

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Gemeinschaftsvermögen: Anlage / 3 Das Problem

Die Verwaltung B1 entnimmt ohne entsprechende Beschlussfassung und ohne Information der Wohnungseigentümer der Erhaltungsrücklage erhebliche Mittel (rund 89.000 EUR) und legt diese als verzinsliche Anleihe mit einer festen Laufzeit von mehreren Jahren bei B2, einem Schwesterunternehmen, an. B2 gibt die bei ihr angelegten Gelder im Rahmen von Bauprojekten weiter. Mittlerweile...mehr

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Hausgeldprozess: Prozessvol... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob das Mandat eines Rechtsanwalts in einem Anwaltsprozess (= grundsätzlich das Verfahren vor dem LG, OLG oder BGH) ohne Weiteres beendet werden kann. Erlöschen der Vollmacht? Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Anwaltsvertrags gem. § 87 Abs. 1 ZPO in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines an...mehr

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Gebührenstreitwert: Angriff... / 4 Die Entscheidung

Nach § 49 Satz 1 GKG sei das Gesamtinteresse angesichts der dauernden Änderung des Umlageschlüssels mit dem 3 ½-fachen Jahresbetrag der auf die Wohnungseigentümer der Einheiten im Dachgeschoss entfallenden Kosten anzusetzen (Hinweis auf AG Hamburg-St. Georg, Beschluss v. 17.6.2022, 980a C 38/21 WEG). Diese Kosten seien mit 3.084,34 EUR x 3,5 für die Einheiten des K und 1.281...mehr

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Bauliche Veränderung: Subst... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B errichtet über die gesamte Länge seines Balkons eine Solaranlage (Anlage), von der nicht bekannt ist, ob sie an der Balkonbrüstung oder an einer auf dem Balkon stehenden Konstruktion montiert ist. Fraglich ist daher, ob es für die Frage, ob eine bauliche Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG vorliegt, auf einen Substanzeingriff ankommt.mehr

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Hausgeldprozess: Prozessvol... / 1 Leitsatz

Eine Prozessvollmacht für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erlischt vor dem Landgericht nicht durch die bloße Erklärung der Verwaltung. Denn gem. § 87 Abs. 1 Satz 2 ZPO wird die Kündigung des Anwaltsvertrags in Anwaltsprozessen erst wirksam, wenn sich ein neuer Rechtsanwalt bestellt.mehr

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Bauliche Veränderung: Subst... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Systematische Überlegungen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WEG) sprächen für die Einbeziehung erheblicher optischer Veränderungen der Gesamtanlage, die auf Dauer angelegt seien. Allerdings liege keine bauliche Veränderung vor, wenn ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum nur vorübergehend in einer bestimmten Weise nutze und zu diesem Zweck einen ...mehr

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Weiterer Vorschuss (Sonderu... / 1 Leitsatz

Ist ein Wohnungseigentümer rechtskräftig zur Zahlung weiteren Vorschusses (Sonderumlage) verurteilt worden, kann er dem nicht mit einer Vollstreckungsabwehrklage den Einwand entgegenhalten, der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die Sonderumlage diente, sei nach Abschluss des Zahlungsklageverfahrens rechtskräftig für ungültig erklärt worden.mehr

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Google-Rezension: Ein-Stern... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich eine Verwaltung gegen eine Ein-Sterne-Bewertung bei Google wehren kann. Verletzungen von Unternehmen durch Äußerungen Wird ein Unternehmen durch negative Äußerungen in der "Wirklichkeit" oder im Internet erkennbar betroffen, kann es eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts oder einen Eingriff in seinen eingerichteten un...mehr

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Google-Rezension: Ein-Stern... / 3 Das Problem

Der ehemalige Mieter B von Wohnungseigentümer X schreibt in Bezug auf die Verwaltung K (K verwaltet für X das Sondereigentum) eine Google-Rezension: "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" Die Äußerung bezieht sich auf die von K für 2022 und 2023 erstellten Abrec...mehr

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Gemeinschaftsvermögen: Anlage / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K habe gegen B1 einen Schadensersatzanspruch. B1 habe schuldhaft ihre Verpflichtung gegenüber der K aus dem Verwaltervertrag verletzt, indem sie mit der Anlage der Gelder bei B2 ihre Befugnisse überschritten habe. Der Verwalter sei nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, nur Maßnahmen zu treffen, die "untergeordnete Bedeutung" hätten und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wiedereinsetzungsantrag: Fr... / 3 Das Problem

Die Anfechtungsklage von Wohnungseigentümer K wird mit einem seinem Prozessbevollmächtigten X am 21.5.2024 zugestellten Urteil abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich K mit einer Berufung, eingegangen am 21.6.2024. Mit Schriftsatz vom 18.7.2024 begehrt X für K eine Fristverlängerung zur Berufungsbegründung bis 21.8.2023, die gewährt wird. Am 23.08.2024 beantragt Rec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewährung rechtlichen Gehör... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es beim BGH um ein prozessuales Problem: Hatte B in der ersten Instanz einen Anlass, Vortrag zu bestreiten? Neues Vorbringen Im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO neu ist ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht vorgebracht worden und daher im erstinstanzlichen Urteil unberücksichtigt g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CoPilot Real Estate – Spezifische Metaanfragen

Frage: Welche Themen deckt CoPilot Real Estate ab? Antwort: CoPilot Real Estate ist darauf spezialisiert, Fragen zu immobilienrechtlichen Themen zu beantworten sowie Themen aus dem klassischen Verwaltungsalltag zu erläutern, etwa im Zusammenhang mit der Eigentümerversammlung oder der Betriebskostenabrechnung. Er nutzt dafür die Inhalte aus Haufe VerwalterPraxis und greift auf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.2 Anlagemöglichkeiten für das Verwaltungsvermögen (Abs. 1a)

Rz. 10 Der neu eingefügte Abs. 1a erweitert den Katalog der Anlagemöglichkeiten im Hinblick auf das Verwaltungsvermögen im Sinne der Legaldefinition des § 82a. Dieses kann – mit Ausnahme der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellung nach dem ebenfalls neu geschaffenen Abs. 1b – wiederum unter dem Vorbehalt abweichender Vorschriften in den einzelnen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.6 Durch Grundpfandrechte gesicherte Forderungen (Nr. 6)

Rz. 9 Die Sozialversicherungsträger dürfen die Betriebsmittel auch in Forderungen anlegen, für die eine sichere Hypothek (vgl. § 1113 BGB), Grund- oder Rentenschuld (§§ 1191, 1199 BGB) an einem Grundstück, Wohnungseigentum (§ 1 WEG) oder ein Erbbaurecht (vgl. § 1 ErbbauRG) im Bereich der Europäischen Union besteht. Eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld ist nach § 84 a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 84 Beleihu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 84 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und hat seitdem keine Änderung erfahren. Die Norm geht auf § 27 RVO a. F. zurück und stellt klar, dass die für Grundstücke geltenden Regeln auch für die Beleihung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten gelten. Weiter differenzierende Regelungen – wie sie bislang in §§ 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.3 Beschränkt genehmigungsbedürftige Anlagen (§ 85 Abs. 1 Nr. 2 und 4; § 85 Abs. 2)

Rz. 5 Die Vermögensanlagen nach Abs. 1 Nr. 2 und 4 unterliegen nur einer eingeschränkten Genehmigungsbedürftigkeit: Eine Genehmigung ist hier nur erforderlich, wenn das Anlagevolumen die in § 85 Abs. 2 bestimmten Werte überschreitet. Anderenfalls ist das Vorhaben genehmigungsfrei, auch hier empfiehlt sich allerdings das Einholen einer sog. Negativbescheinigung der Aufsichtsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 84 Beleihu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 83 Abs. 1 Nr. 6 zu sehen und konkretisiert die dort vorgesehene Anlage in Grundstückswerte. Mit der ausdrücklichen Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 83 auf alle Betriebsmittel dürfte auch der Streit überholt sein, ob sie neben der Rücklage auch das Verwaltungsvermögen erfasst (hierzu noch: Engelhardt/Bockholdt, a. a. O., §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Wohnungen

Rz. 3 Begünstigt sind im Inland belegene Wohnungen, die im Eigentum des Stpfl. stehen (Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen) und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ein in einem Wochenendhausgebiet belegenes Grundstück ist nicht nach § 10e EStG begünstigt.[1] Rz. 4 Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Grundsätze.[2] Das Eigentum...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmecontracting / 4.1.1 Vermietete Eigentumswohnung

Für vermietete Eigentumswohnungen gelten keine Besonderheiten. Zwar können die Wohnungseigentümer eine Umstellung auf die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser beschließen, ohne § 556c BGB zu beachten. Ebenso sind die Wohnungseigentümer nicht an die WärmeLV gebunden. Achtung WEG-Beschluss ist nicht umsetzbar Jedoch können solche Beschlüsse im Mietverhältn...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei der Gebäudereinigung durch Verwalter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Bei Gebäudereinigungsleistungen wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger mehr als 10 % aller Umsätze (bezogen auf das Vorjahr) durch Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Diese 10 %-Grenze führt dazu, dass i. d. R. kein Wechsel der Steuerschuldners...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Begriff Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen. Die häufigsten Fallen Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung Prüfen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1 Begründung von Wohnungseigentum

Gesetzlich vorgesehen ist für die Begründung von Wohnungseigentum die vertragliche Aufteilung unter den Miteigentümern nach § 3 WEG und die einseitige Teilungserklärung nach § 8 WEG, die zum Regelfall geworden ist. Der Teilungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, die Teilungserklärung der notariellen Beglaubigung, wobei auch sie regelmäßig notariell beurkundet wird. 4....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4 Einzelfälle aus dem Bereich des Wohnungseigentums

4.1 Begründung von Wohnungseigentum Gesetzlich vorgesehen ist für die Begründung von Wohnungseigentum die vertragliche Aufteilung unter den Miteigentümern nach § 3 WEG und die einseitige Teilungserklärung nach § 8 WEG, die zum Regelfall geworden ist. Der Teilungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, die Teilungserklärung der notariellen Beglaubigung, wobei auch sie rege...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 3.2 Amtspflichten im Grund- und Wohnungseigentum

Bei Veräußerung und Erwerb einer Immobilie treffen den Notar eine solche Vielzahl von Pflichten, dass sie nicht im Einzelnen alle aufgeführt werden können. Beispielhaft sei deshalb nur auf einzelne Fälle hingewiesen. So muss der Notar bei der Beurkundung einer Teilungserklärung über die rechtliche Tragweite des Erfordernisses der Abgeschlossenheit der Wohnungen belehren. Beso...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.2 Einseitige Teilungserklärung § 8 WEG

Soll ein Grundstück gemäß § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt werden, muss der Notar eine Teilungserklärung des oder der Eigentümer beglaubigen. In der Praxis ist die notarielle Beurkundung allerdings der Regelfall, weil in den Verfügungsverträgen gemäß § 13a BeurkG auf die beurkundete Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung Bezug genommen werden kann. Hierdurch wird...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.1 Aufteilungsvertrag

Vom Notar zu prüfende Voraussetzung für eine vertragliche Begründung von Wohnungseigentum ist, dass alle Beteiligten Miteigentümer des betreffenden Grundstücks sind. Im Aufteilungsvertrag können die Miteigentumsanteile verändert werden, sodass eine Bindung des Sondereigentums an einen Miteigentumsanteil möglich wird, weil mit der Begründung des Wohnungseigentums eine neue Re...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.5 Änderungen der Teilungserklärung

Ist die Teilung im Grundbuch vollzogen und demnach die Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden, kann die Teilungserklärung nur noch mit – notariell beurkundeter – Zustimmung aller werdenden Wohnungseigentümer geändert werden.[1] Regelmäßig erteilt der Erwerber dem Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag eine Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung nebst Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.6 Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung § 12 WEG

Sieht die Gemeinschaftsordnung eine Verwalterzustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums vor, kann das Grundbuchamt den Erwerber ohne den formgerechten Nachweis, dass diese Bedingung eingetreten ist, nicht als Eigentümer eintragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zustimmungsvorbehalt selber im Grundbuch eingetragen ist. Diese Voraussetzung ist somit von dem Notar zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 3 Amtspflichten

3.1 Amtspflichten im Allgemeinen Im Rahmen seiner Amtstätigkeit obliegen dem Notar diverse Prüfungs- und Belehrungspflichten. Hinweis Aufklärungspflicht Der Notar muss nach § 17 BeurkG im Rahmen der Beurkundungstätigkeit den wesentlichen Sachverhalt aufklären. Die Vorgaben der Parteien darf er nicht einfach übernehmen, sondern muss sie gegebenenfalls mit diesen erörtern oder ri...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.3 Aufteilungsplan

Prüfen bzw. klären muss der Notar, ob zwischen dem Aufteilungsplan und dem Teilungsvertrag[1] bzw. der Teilungserklärung [2] eine Identität besteht. Deshalb wird in den Verträgen jeweils auf die Nummer des Sondereigentums in den Aufteilungsplänen Bezug genommen. Praxis-Beispiel Bezug auf Nr. des Sondereigentums 91,67/1.000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.7 Aufhebung vereinbarter Veräußerungszustimmung

Im Gegensatz zur Vereinbarung einer Veräußerungszustimmung ermöglicht § 12 Abs. 4 WEG derartige bestehende Veräußerungsbeschränkungen durch einfachen Mehrheitsbeschluss wieder aufzuheben. Soweit ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, ist eine gemäß § 10 Abs. 3 WEG im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung zu löschen. Zur Löschung der Veräußerungsbeschränkung bed...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 4.1.4 Gemeinschaftsordnung

Bei der Formulierung sollte der Notar differenzieren, um welche Art von Wohnanlage es sich handelt. Geht es um eine Großanlage, kann es über die Lastenverteilung leicht zum Streit kommen. Praxis-Beispiel Streit um Aufzugskosten Kosten des Aufzugs in einem nicht von allen Miteigentümern genutzten Gebäudeteil. Praxis-Tipp Öffnungsklausel Deshalb sollte jedenfalls eine Öffnungsklau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zähler / 3.4 Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Kaltwasserzählereinbau?

Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung von Bestandsimmobilien mit Wasserzählern besteht – bis auf die erwähnten Ausnahmen in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein – wird ein einzelner Wohnungseigentümer gegen den Willen der Mehrheit einen Zählereinbau wohl kaum erfolgreich durchsetzen können. Zwar entspricht gerade der Einbau von Kalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen. Die häufigsten Fallen Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung Prüfen bzw. klären mus...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 7 Checkliste zum Notarentwurf

Wurden die Vertragsparteien richtig bezeichnet? Liegt die Zustimmung aller Berechtigten vor? Wurde der Vertragsgegenstand, insbesondere die Grundbuchbezeichnung, richtig und vollständig wiedergegeben? Wurden die Eintragungen im Grundbuch vollständig aufgeführt? Wurde auf vorangegangene Erklärungen formell und inhaltlich Bezug genommen? Stimmen Teilungserklärung und Aufteilungspla...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 3.1 Amtspflichten im Allgemeinen

Im Rahmen seiner Amtstätigkeit obliegen dem Notar diverse Prüfungs- und Belehrungspflichten. Hinweis Aufklärungspflicht Der Notar muss nach § 17 BeurkG im Rahmen der Beurkundungstätigkeit den wesentlichen Sachverhalt aufklären. Die Vorgaben der Parteien darf er nicht einfach übernehmen, sondern muss sie gegebenenfalls mit diesen erörtern oder richtigstellen. Er muss sich über ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 2 Berufsformen

Der Beruf des Notars wird nach Angaben der Bundesnotarkammer in Deutschland von insgesamt 6.711 Amtsträgern – Stand Januar 2022 – aus historischen Gründen in 3 verschiedenen Formen ausgeübt. Der Nur-Notar wird ausschließlich als Notar tätig und darf daneben keinen anderen Beruf (insbesondere Rechtsanwalt) ausüben. Dieses Modell favorisieren Bayern, Brandenburg, Hamburg, Meckl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Im Einzelfall w...mehr