Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.3.1 Grundsatz: Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr

Abrechnungsperiode ist gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG grundsätzlich das Kalenderjahr.[1] Die Wohnungseigentümer können aber auch eine vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsperiode vereinbaren. Eine vom Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Wirtschaftsperiode kann von den Wohnungseigentümern dauerhaft nicht im Beschlussweg abgeändert werden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.7 Saldenliste

Eine Saldenliste stellt lediglich einen fakultativen Bestandteil der Jahresabrechnung dar, war und ist also nicht erforderlich.[1] Allerdings spricht freilich nichts gegen die Fertigung auch einer Saldenliste. Darstellung der Saldenliste Saldenlistemehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.3 Grundbesitz

Rz. 9 Was Grundbesitz ist, ergibt sich aus dem BewG . Relevant für die GewSt sind bei Anwendung des Bundesmodells nur die Grundstücke des Grundvermögens i. S. d. § 243 BewG und die Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 BewG. Abweichungen hinsichtlich der Bestimmung des Grundbesitzes können sich ergeben, soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.1.2 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 1.1 Gemeinschaftsordnung prüfen

Bei Übernahme einer neuen Verwaltung sollte der Verwalter die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung daraufhin prüfen, ob überhaupt und in welchem Umfang Wirtschaftspläne für die zu verwaltende Gemeinschaft erstellt werden müssen. Die Vorschrift des § 28 WEG ist nämlich nicht zwingend und demnach abdingbar.[1] Dies ergibt sich bereits aus § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG. So kann...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.3 Zinseinnahmen

Zinseinnahmen sind stets als Einnahmen auszuweisen. Erzielt die Gemeinschaft etwa Einnahmen aus der Verzinsung des gemeinschaftlichen Girokontos, sind diese entsprechend im Einnahmen-/Ausgabenteil der Jahresabrechnung zu berücksichtigen und darzustellen. Entstammen sie aus der verzinslichen Anlage der Erhaltungsrücklage, ist zu differenzieren, ob eine Ausschüttung an die Woh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 7 Versicherungsschutz

§ 15 Abs. 1 MaBV schreibt Versicherungsschutz für Verwalter in Form einer Berufshaftpflichtversicherung seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Einführung von Berufungszulassungsregelungen für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter am 1.8.2018 zwingend vor. Der Nachweis entsprechenden Versicherungsschutzes ist Voraussetzung für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis, der Wohnimmob...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.30 Zwangsverwaltung

Zahlt ein Wohnungseigentümer über längere Zeit das Hausgeld für eine vermietete Eigentumswohnung nicht, kann der Verwalter verpflichtet sein, zur Sicherung des künftigen Hausgeldeingangs aus einem über einen Hausgeldrückstand erwirkten Vollstreckungsbescheid die Zwangsverwaltung zu betreiben.[1] Alternativ kann der Verwalter auch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 5 Beschlussfassung

Die endgültige Kostentragungspflicht für das abgerechnete Wirtschaftsjahr wird gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG erst mit dem Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. der Anpassungsbeträge begründet. Vorerwähnte Bestimmung stellt insoweit eine Anspruchsgrundlage dar. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG regelt hingegen nur die allgemeine Kostentragungspflicht der Wohnungseigentümer....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.2.1 Mitarbeiter

Eine Haftung kann den Verwalter stets auch dann treffen, wenn er sich nicht selbst in Person einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern einem seiner Mitarbeiter der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen ist. Nach der Bestimmung des § 278 Satz 1 BGB hat der Schuldner nämlich ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedien...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.4.3 Haftung Dritten gegenüber

In derartigen Fällen kann auch eine unmittelbare Haftung Dritten gegenüber bestehen. Im Übrigen aber sind auch außenstehende Dritte auf Ansprüche gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verwiesen.mehr

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Haftung des Verwalters / 5 Haftung für Verfahrenskosten

Stets droht dem Verwalter eine Haftung bezüglich der Verfahrenskosten, wenn ihm Pflichtverletzungen im Vorfeld des jeweiligen Verfahrens zum Vorwurf zu machen sind. Besonders haftungsrelevant sind hier die Fälle, in denen der Verwalter zur Verfahrensführung nicht ermächtigt ist oder er Beschlussanfechtungsverfahren wegen ihm vorwerfbarer rechtswidriger Beschlüsse provoziert ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.3.2 Beschlussfassung und abweichende Wirtschaftsperiode

Ob die Beschlussfassung über die Festlegung von Nachschüssen bzw. Hausgeldanpassungsbeträgen einer Jahresabrechnung, der eine (von der gesetzlichen oder vereinbarte) abweichende Wirtschaftsperiode zugrunde liegt, lediglich anfechtbar ist, wie dies nach früherer Rechtslage noch angenommen wurde,[1] ist ungeklärt und wird durch die Rechtsprechung zu klären sein. Wird über mehre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.11 Feuchtigkeitsschäden

Lehnt es der Verwalter bei Feuchtigkeitseintritt mit Schimmelbildung und Silberfischbefall im Sondereigentum ab, der Ursache nachzugehen, weil er falsches Lüftungsverhalten für ursächlich hält, hierfür ein Mangel am Gemeinschaftseigentum aber nicht von vornherein auszuschließen ist, handelt er pflichtwidrig. Stellt sich jedenfalls später heraus, dass Ursache ein Mangel im Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.6.2 Keine Bilanz, keine Abgrenzungen

Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach gerade keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Zu berücksichtigen ist, dass vom durchsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.3 Auftragsvergabe, eigenmächtige

Eine Haftung des Verwalters kommt stets dann in Betracht, wenn er eigenmächtig Aufträge vergibt, obwohl es sich nicht mehr um eine unbedeutende Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG handelt und weder eine Ermächtigung im Verwaltervertrag noch eine solche durch Beschluss dies rechtfertigt.[1] Allerdings muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 6.1.1 Rückwirkende Genehmigung

In aller Regel erfolgt die Genehmigung des Wirtschaftsplans in der bereits laufenden Wirtschaftsperiode. Regelmäßig wird die rückwirkende Geltung des Wirtschaftsplans zu Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode beschlossen. Beschlussmuster: Rückwirkende Genehmigung der Festsetzung von Vorschüssen auf Grundlage eines Wirtschaftsplans TOP XX Rückwirkende Festsetzung der Vorsc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.25 Vergleichsangebote, fehlende

Hat es der Verwalter unterlassen, vor der Beschlussfassung über Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung oder Instandsetzung, mehrere Vergleichsangebote einzuholen, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Regressanspruch gegen den Verwalter wegen der ihr auferlegten Kosten eines erfolgreichen Beschlussanfechtungsverfahrens.[1] Etwas anderes gilt freilich da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.5 Darstellung der Kontenentwicklung

Auf Grundlage der vormals geltenden Rechtslage, wurde die Jahresabrechnung nur dann als ordnungsmäßig angesehen, wenn in ihr die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlich geführten Konten angegeben wurden, da sie ohne Angabe dieser Informationen nicht auf ihre Schlüssigkeit prüfbar war. Auch dieser Grundsatz gilt zwar nicht mehr, sollte aber weiter berücksichtigt werden, d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.6 Bauüberwachung

Hat die Eigentümergemeinschaft mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.4.1.2 Abgeltungssteuer

Die anteiligen Zinserträge stellen für alle Eigentümer, deren Wohnung sich im Privatvermögen befindet, unabhängig von der Nutzungsart, steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.[1] Insoweit wird die Abgeltungsteuer einbehalten und vom Bankinstitut werden nur die Nettozinsbeträge gutgeschrieben. Unter diesem Aspekt genügt eine Nettoverbuchung des Zinsertrags bei der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / Zusammenfassung

Überblick Aus der Sicht des Verwalters ist das Thema seiner Haftung in der Regel ein unangenehmes. Dennoch muss er sich hiermit auseinandersetzen, um im Ernst-, sprich Streitfall, für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Verwalter sollten hinsichtlich ihrer Haftung immer im Blick behalten, dass es nicht allein darum geht, stets das Richtige zu tun – wichtig und entscheiden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.1 Grundsätze

Eine Jahresabrechnung ist fehlerhaft, wenn die Einnahmen in der Jahresabrechnung nicht dargestellt werden.[1] Denn aus der Jahresabrechnung – dies gilt sowohl für die Gesamt- als auch für die Einzelabrechnungen – müssen die Einnahmen und Ausgaben erkennbar werden.[2] Gemäß § 259 BGB ist im Rahmen der Jahresabrechnung nämlich eine geordnete Gegenüberstellung der Einnahmen und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.8.3 Nichtige Beschlüsse

Nichtige Beschlüsse entfalten von vornherein keinerlei Rechtswirkung. Die Beschlussnichtigkeit muss auch nicht erst durch ein Gericht festgestellt werden, wobei dies regelmäßig der Fall ist. Allgemein wird insoweit vertreten, dass der Verwalter weder berechtigt noch verpflichtet ist, einen nichtigen Beschluss durchzuführen. Führt er nichtige Beschlüsse durch, kann er sich de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.7 Darlehensauszahlung

Abhängig vom konkreten Einzelfall, entspricht eine langfristige Darlehensaufnahme durch die Gemeinschaft den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Der Gesetzgeber erkennt die Möglichkeit der Kreditaufnahme seitens der GdWE in § 9b Abs. 1 WEG ausdrücklich an. Diese Bestimmung regelt die Vertretungsmacht des Verwalters und ordnet insoweit zwar eine für das Außenverhältnis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2 Bestandteile der Jahresabrechnung

Zwingende Bestandteile der Jahresabrechnung sind zunächst die Jahresgesamtabrechnung und die jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen für die Eigentümer. Zwar ist der Stand der gebildeten Rücklagen und auch der Stand der gemeinschaftlichen Konten im Vermögensbericht darzustellen, allerdings sind Angaben zur Erhaltungsrücklage und den Bankkontenständen bereits in der Jahresabrechnung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.6.2 Vermögensstatus

Als weitere Möglichkeit einer Plausibilitätskontrolle hinsichtlich der rechnerischen Richtigkeit der Gesamtabrechnung hatte vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 die Aufstellung eines Vermögensstatus auf den Schlusstag des Wirtschaftsjahres geboten. Der Vermögensstatus hat jedoch lediglich eine freiwillige Leistung des Verwalters dargestellt, die nicht Gegenstand des Besc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.29 Zwangsversteigerung

Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.[1] Versäumt er dies, macht er sich entsprechend des Ausfalls der Hausgelder schad...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.3 Haftung für Verrichtungsgehilfen

Charakteristisches Merkmal des Verrichtungsgehilfen ist seine Weisungsabhängigkeit, also sein Mangel an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Jedenfalls regelt die Bestimmung des § 831 BGB, dass derjenige zum Schadensersatz verpflichtet ist, der einen anderen zu einer Verrichtung bestellt hat und dieser in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.8 Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen

Nach § 35a Abs. 2 EStG kommt für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 20 %, höchstens aber 600 EUR in Betracht. Der Steuerabzug kommt bei Handwerkerleistungen in Betracht, sofern es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Auch sog. "Kontrollaufwendungen" wie etwa Schornsteinfegergebühren und ins...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.6.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist stets nur dann ordnungsmäßig, wenn sie in sich schlüssig ist und einer Plausibilitätskontrolle standhält. Stimmt die Addition der Salden von Anfangsstand und Endstand der gemeinschaftlichen Konten mit dem Saldo der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben laut Jahresgesamtabrechnung überein, ist die Abrechnung schlüssig.[1] Stets sollte der Verwalter bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.2.4 Rechtsverfolgungskosten

Rechtsverfolgungskosten im Hinblick auf die Geltendmachung konkret feststehender und anstehender oder zu erwartender Verfahren[1] sind zu berücksichtigen und darzustellen. Im Zusammenhang mit den Kosten der Rechtsverfolgung ist zu beachten, dass Beschlussklagen gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die GdWE zu richten sind. Da es sich also um sog. "Verbandsprozesse" handelt, we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 1.5 Mit wem ist abzurechnen?

Die Abrechnung hat der Verwalter stets gegenüber demjenigen vorzunehmen, der am Tag der Beschlussfassung über die Abrechnung (in der Regel ordentliche Eigentümerversammlung des Folgejahres) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Für jedes Sondereigentum wird somit eine einheitliche Abrechnung für das Wirtschaftsjahr erstellt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.4.2 Entnahmen

Die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage stellt einen Buchungsvorgang dar. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Betrag, der für eine Sanierungsmaßnahme der Rücklage entnommen werden soll, unmittelbar von dem für die Geldanlage der Erhaltungsrücklage geführten Konto gezahlt wird. Was ist zu tun mit aus der Rücklage finanzierten Sanierungsmaßnahmen? Nach früherer Rechtslag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.2 Hausgelder bereits abgerechneter Wirtschaftsperioden

Die Jahresgesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren. Weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.[1] Zahlen also Wohnungseigentümer Abre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.2 Ausgaben

Stets sind in die Jahresabrechnung aus dem Verwaltungsvermögen getätigte Ausgaben einzustellen, egal ob die Ausgaben rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgten und unabhängig davon, ob die Ausgaben ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen haben oder nicht.[1] Dies gilt für sämtliche getätigten Ausgaben und unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 1.3 Erstellungs-/Vorlagefrist

Hauptzweck des Wirtschaftsplans ist es, die Hausgeldvorschüsse für das laufende Kalenderjahr oder die konkrete anderweitig vereinbarte Wirtschaftsperiode festzulegen. Aus diesem Grund hat der Verwalter den Wirtschaftsplan vor oder jedenfalls zu Beginn der betreffenden Wirtschaftsperiode zu erstellen.[1] Da die Kosten der Vorwirtschaftsperiode aufschlussreich für den Planungszei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 6 SEPA Pre-Notification

Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 6.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

In äußerst begrenztem Maß kann der Verwalter seine Haftung im Verwaltervertrag beschränken. Zwar wäre eine entsprechende Individualvereinbarung lediglich durch § 276 Abs. 3 BGB begrenzt, nach dem die Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus erlassen werden kann. In der Praxis erfolgt die Vereinbarung der Haftungsbeschränkung jedoch nicht durch Individualvereinbarung, sondern ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.6 Sonderumlagen

Entsprechend des Grundsatzes, dass in der Jahreseinzelabrechnung tatsächlich geleistete Zahlungen keine Rolle spielen und daher auch nicht darzustellen sind, gilt dies auch für Zahlungen, die auf eine beschlossene Sonderumlage geleistet wurden. Die Einnahmen sind zwar in der Jahresgesamtabrechnung darzustellen, sind aber letztlich einzelabrechnungsneutral. Da es sich bei ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 14 Anlage FE-Energetische Maßnahmen

Die Anlage FE-Energetische Maßnahmen ist erforderlich, wenn mehrere Personen Miteigentümer eines Objekts i. S. d. § 35c EStG sind und Aufwendungen hatten, für die eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht kommt. In diesem Fall kann die Übermittlung einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlich sein. Für die Feststellung ist das FA örtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsfähig oder nicht rech... / 3. Personenvereinigungen im Zivil- und Steuerrecht

Für den Begriff der Personenvereinigung bestehen verschiedene Verständnisse. Zivilrechtlich besteht ein weiteres Begriffsverständnis und man verwendet die Personenvereinigung als Oberbegriff für alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen gesetzlich zulässigen Zwecks. Diese können mit und ohne Rechtspersönlichkeit ausgestattet sein.[15] So haben etwa die ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 13 Die für Grundstücke geltenden Bestimmungen finden auch Anwendung für verschiedene Rechte an Grundstücken.[1] Für die Vollstreckung in diese Rechte bestimmt § 870 ZPO, dass auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für die die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwend...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 6.1 Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer

Zunächst ist zu beachten, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht Sache des einzelnen Wohnungseigentümers ist, sondern diese vielmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Vor Klageerhebung muss sich also der betreffende Wohnungseigentümer zunächst an die übrigen Wohnungseigentümer wenden, um einen Beschluss über die gewünschte Maßnahme herbeizu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 4.2 Beschlussanfechtung durch Wohnungseigentümer nach abgelehntem Antrag (Negativbeschluss)

Insbesondere in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters vorliegt, die Wohnungseigentümer den Verwalter aber dennoch nicht abberufen wollen, der entsprechende Beschlussantrag also nicht die erforderliche Mehrheit erreicht, haben Wohnungseigentümer die Möglichkeit, die Abberufung im Wege einer Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 2.1.2.2 Verhalten gegenüber Wohnungseigentümern

2.1.2.2.1 Pflichtverletzungen Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund kommt dann infrage, wenn der Verwalter den Willen bzw. die Wünsche zahlreicher Wohnungseigentümer missachtet[1]; interne Angelegenheiten der Wohnungseigentümer an die Presse weiterleitet[2]; die Wohnungseigentümer nicht über einen Rechtsstreit unterrichtet, den ein Dritter gegen die E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 4.3 Unterbliebene Bestellung eines Nachfolgeverwalters

Sollte man das Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen die Abberufung des Verwalters bejahen und unterbleibt die Bestellung eines Nachfolgeverwalters, ist der Grundsatz der Gesamtvertretung der Wohnungseigentümer zu berücksichtigen: Die Anfechtungsklage ist gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG zwingend gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Vertreten wir...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 3.1.1 Verfahren des § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG

Die Abberufung des Verwalters kann grundsätzlich im Verfahren des § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG durch sog. Umlaufbeschluss erfolgen. Die Initiative zur entsprechenden Beschlussfassung kann von jedem Wohnungseigentümer ausgehen. Zu beachten ist allerdings, dass ein Beschluss im Umlaufverfahren nur dann zustande kommt, wenn sämtliche im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer – we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters / 7.3 Pflicht zur Unterlagenherausgabe

Der abberufene Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen entweder an einen neu bestellten Verwalter oder den nach § 9b Abs. 2 WEG fungierenden Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter herauszugeben. Hierbei handelt es sich qua Gesetz um den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen an...mehr