Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Gebührenstreitwert: Wirtsch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Werte von 2 Anträgen, so wie es § 39 GKG im Grundsatz vorsieht, zusammenzurechnen sind. Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsanträgen Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. Betreffen die Ansprüche denselben Gegenstand, ist nur der Wert... mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt nach einer Vergemeinschaftung der Mängelrechte (im Jahr 2017) und einem selbständigen Beweisverfahren vom Bauträger B im Jahr 2023 Kostenvorschuss für Maßnahmen zur Beseitigung behaupteter Mängel seiner Werkleistung. Die betroffenen insgesamt 31 Wohnungs- und 9 Teileigentumsrechte hatte B in den Jahren 1999 bis 2001 durch jew... mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Die Änderung des Umlageschlüssels durch einen Umlagebeschluss widerspricht im Allgemeinen dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die neue Kostenverteilung den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer nicht angemessen ist und insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt; die richterliche Kontrolle ist nicht auf eine bloße Wil... mehr

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Klage auf Vereinbarung: Kla... / 1 Leitsatz

Der Anspruch auf Anpassung von Vereinbarungen gem. § 10 Abs. 2 WEG betrifft nicht die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Ablehnung einer Mitwirkung der Gemeinschaft an einer Änderung der Vereinbarung über den Umlageschlüssel ist nicht ermessensfehlerhaft, weil dem Anfechtenden mit dem Anspruch auf Änderung des ... mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, K sei nach der Vergemeinschaftung berechtigt, etwaige Ansprüche der Wohnungseigentümer als Erwerber gegen B zu verfolgen. Solche Ansprüche seien nicht verjährt. Denn die Abnahmeklausel in den Bauträgerverträgen sei wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam. Die Erwerber hätten die Werkleistung auch nicht konkludent abgenommen. Möglichen Anspr... mehr

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Telekommunikationsunternehmen / 9 Reverse-Charge bei Telekommunikationsdienstleistungen

Bei nach dem 31.12.2020 ausgeführten sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation an sog. Wiederverkäufer ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 5 Satz 6 UStG.[1] Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttäti... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 3 Abweichende Festsetzung für eigengenutzte Wohngrundstücke in Härtefällen (§ 2)

Rz. 26 Nach § 2 S. 1 BlnGrStMG kann die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nummer 1, 2 und 4 BewG (also Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum) niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Unbilligkeit liegt gem. § 2 S. 2 BlnGrStMG insbesondere dann vor, wenn die Steuererheb... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Berlin ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Berlin hat mit dem Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz – BlnGrStMG) v. 27.6.2024[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 S. 1... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 BlnGrStMG wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – teilweise abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG – für in Berlin belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,45 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,31 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,45 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steuerme... mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen ... mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d... mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-... mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / 2 Hemmung der Verjährung

Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt ist, nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet wird. Eine Hemmung der Verjährung tritt in den im BGB bestimmten Fällen ein. Danach ist die Verjährung gehemmt, solange zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder diesen Anspruch begründenden Umstände schweben. W... mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristen mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dem Erwerb von Grundstücken stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach dem WEG und des § 1010 BGB gleich. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Erwerb von Wohnungseigentum, Teileigentum (§ 1 WEG), Wohnungserbbaurechten, Teilerbbaurechten (§ 30 WEG) und Dauerwohnrechten (§ 31 WEG) unterliegt damit den Vorschriften des GrEStG und ist um... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Kompakt-ABC

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 EU-Recht: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei! Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Verm... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Grundstücksgleiche Berechtigungen

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts für Grundstücke gelten, kommen insbesondere in Betracht: das Erbbaurecht (§ 11 Abs. 1 ErbbauVO), das Wohnungseigentum (§§ 1, 6 WEG), das Bergwerkseigentum (§ 9 Abs. 1 S. 1 BundesbergG), im Grundbuch eingetragene Gewerbeberechtigungen gem. Art. 74 EGBGB (z. B. Mühlen-Abdeckereige... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse (tritt z. B. an die Stelle der Steuerpflicht eine unechte... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmer, die Umsätze nach § 4 Nr. 9 UStG ausführen. Insbesondere auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen. Allerdings dürfen diese Unternehmer nicht gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG verzichten (Option, vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 UStG)... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Die Leistenden: Wohnungseigentümergesellschaften

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerfrei sind ausschließlich Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften i. S. d. WoEigG. Nicht steuerfrei sind daher die Leistungen einer Kapitalgesellschaft, die Wohnbauten errichtet, einzelne Wohneinheiten nach Teilung (§ 8 WoEigG) veräußert und sich in den Kaufverträgen das Recht sichert, die Wohneinheiten zu verwalten. Auch auf Leis... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.3 Leistungsempfänger ist selbst anderweitig unternehmerisch tätig oder Nichtunternehmer

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er keine entsprechenden Umsätze selbst erbringt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt deshalb vor allem nicht für Nichtunternehmer (vgl. Rn. 62) sowie für Unternehmer mit anderen als den vorgenannte... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammenwerth/Janzen/Fuß, Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe, 11. Auflage 2015. Dodos/Wiederhold, Die Umsatzsteuerbefreiung von Versicherungsvermittlungsleistungen nach dem EuGH-Urteil "Aspiro SA", MwStR 2016, 701. Franz, Die umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung von Vertragsportfolios bzw. einzelner Verträge, BB 2010, 536. Grambeck, Outsourcing im Finanzdienstleistungssektor – wo... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Rz. 102e Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum Begriff der sonstigen Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG vgl. Abschn. 3a.10 UStAE. Rz. 102f Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezu... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.6 Sonstige Gemeinschaften

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Bei einem vom RFH (s Urt des RFH v 04.04.1933, RStBl 1933, 990) entschiedenen Fall, in dem sich eine Vielzahl sog "Holzrechtler" zusammengeschlossen hatte, um ein Brauhaus zu betreiben, wurde die KStPflicht verneint, weil die tats Handhabung der Organisation gegen die Auff des FA sprach, das Einzelrecht der Beteiligten trete hinter das Gesam... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Der dem zivilrechtlichen Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschafter

Rn. 23c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der gemeinschaftliche Bezug von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen wäre so verstanden nach dem Wortlaut von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für sich allein nicht ausreichendes Tatbestandsmerkmal für den steuerlichen Status "Mitunternehmer". Eine derart restriktive Eingrenzung des Tatbestandsmerkmals "Mitunternehmer" würde der Absicht des Ges... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet man mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Leistungen des Versicherers bei Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Auszahlung der Versicherungssumme ist strittig: Nach der derzeit wohl (noch) herrschenden Meinung führt die Zahlung zu einem echten (nichtsteuerbaren) Schadensersatz (so Husmann in R/D, § 1 Rn. 431). Nach einer im Vordringen befindlichen Auffassung ist die Schadensersatzleistung steuerbar, aber nach § 4 Nr.... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2.2 Der Leistungsempfänger: ein anderer Unternehmer

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Gemeinschaft kann nur solche Umsätze als steuerpflichtig behandeln, die sie an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausführt (§ 9 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Mitglied der Gemeinschaft muss die Wohnung oder das Teileigentum als Unternehmer i. R. d. Unternehmens verwenden, z. B. als Arztpraxis, Steuerberatungsbüro oder Lagerräume. Nur an die Wo... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.2 Interpretation von Umsatzsteuer – eine Absage an das (deutsche) Zivilrecht!

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang (und ist es unverständlicherweise auch weiter) üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 ... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum

Zusammenfassung Überblick Nach § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Besteller "verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist". Bei der Abnahme handelt es sich also neben der Werklohnzahlung um eine Hauptpflicht des Vertragspartners des Bauträgers. Unter der Abnahme wird "die körperliche E... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.4 Verwalter

Wie aufgezeigt, lässt sich eine Abnahme weder durch Beschluss noch durch Vereinbarung vergemeinschaften. Konsequenterweise können die Wohnungseigentümer auch nicht beschließen oder vereinbaren, dass das gemeinschaftliche Eigentum durch den Verwalter abgenommen wird. mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.3 Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers

Ob es insoweit eines Beschlusses bedarf oder aber nicht, hängt von den Maßgaben des konkreten Einzelfalls ab. Sind einzelne Wohnungseigentümer zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet, besteht jedenfalls grundsätzlich dennoch eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer, über entsprechende Maßnahmen zu entscheiden.[1] Vereinbarung Durch Vereinbarung können die W... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3.1 Vergemeinschaftung aufgrund Gesetzes

Nach § 9a Abs. 2 WEG übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer aus und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr (sog. "geborene" Wahrnehmungsbefugnis). Eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne dieser Vorschrift liegt nach Ansicht des BGH[1] vor, wenn eine Verpflichtung, die im Außenve... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.1 Sondereigentum

Grundsätzlich zu beachten ist zunächst, dass ein Wohnungseigentümer nicht nur Eigentümer seiner Wohnung oder Teileigentumseinheit ist, sondern darüber hinaus auch Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums, was über seinen Miteigentumsanteil zum Ausdruck kommt. Diese Doppelstellung ist bedeutsam für die Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Der Wohnungseigentümer ist ... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.2 Förmliche Abnahme

Bereits zu Beweiszwecken regeln Bau- bzw. Bauträgerverträge in Anlehnung an § 12 Nr. 4 VOB/B in aller Regel die sog. "förmliche Abnahme". Bauträger und Erwerber vereinbaren einen Termin zur gemeinsamen Abnahme. Das Ergebnis der Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll vermerkt, in dem etwaige vorhandene Mängel gelistet werden. Das Protokoll wird von Bauträger und Erwerber unte... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.1 Ausdrückliche Abnahme

Für die Abnahme existieren keine Formvorschriften. Grundsätzlich würde es also ausreichen, dass der Besteller die Abnahme mündlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Hierbei müsste nicht einmal das Wort "Abnahme" verwendet werden. mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.7.2 Besteller nimmt nicht teil

Für den Fall, dass der Besteller an der Zustandsfeststellung nicht teilnimmt, kann der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig vornehmen. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Besteller unverschuldet dem Termin fernbleibt. Der Besteller muss aber den Unternehmer hiervon unverzüglich unterrichten. Ist der Besteller dem Termin verschuldet ferngeblieben, nimmt der Unterne... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 3.6 Fiktive Abnahme

Mit dem seit 1. Januar 2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" hat der Gesetzgeber das bereits bislang gesetzlich geregelte Institut der fiktiven Abnahme modifiziert. Die entsprechende Bestimmung des § 640 Abs. 2 BGB gilt für alle Werkverträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden. 3.6.1 Rec... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1 Wer ist zur Abnahme berechtigt?

1.1 Sondereigentum Grundsätzlich zu beachten ist zunächst, dass ein Wohnungseigentümer nicht nur Eigentümer seiner Wohnung oder Teileigentumseinheit ist, sondern darüber hinaus auch Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums, was über seinen Miteigentumsanteil zum Ausdruck kommt. Diese Doppelstellung ist bedeutsam für die Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Der Wohnu... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 4.5 Gefahrübergang

Vor Abnahme trägt der Unternehmer gemäß § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vergütungsgefahr. Er erhält also für bisher erbrachte Leistungen keine Vergütung, wenn diese untergehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der abgenommenen Bauleistung geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Nach Abnahme trägt also der Bauherr die Vergütungsgefahr. Dies g... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3 Wohnungseigentümergemeinschaft

1.3.1 Vergemeinschaftung aufgrund Gesetzes Nach § 9a Abs. 2 WEG übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer aus und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr (sog. "geborene" Wahrnehmungsbefugnis). Eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne dieser Vorschrift liegt nach Ansicht des BGH[1] vo... mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3.2 Vergemeinschaftung durch Beschluss

Eine Vergemeinschaftung der Abnahme durch Beschluss ist nicht möglich. Ein entsprechender Beschluss wäre nichtig. mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.1 Grundsätze

Zur Abnahme sind also in erster Linie die Wohnungseigentümer als Vertragspartner des Bauträgers berufen. Sie können die Abnahme persönlich erklären oder sich auch vertreten lassen. Wichtig Abnahmeerklärung eines Wohnungseigentümers: Bindung nur zwischen ihm und Bauträger Die von einem Wohnungseigentümer erklärte Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Hinblick auf seinen Miteige... mehr