Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Beschlussersetzungsklage: W... / 1 Leitsatz

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer einen Beschluss über das "Ob" der in dieser Vorschrift genannten angemessenen baulichen Veränderungen (hier: solche, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen) verlangen. Über das "Wie" der Durchführung der baulichen Veränderungen entscheidet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 1 Leitsatz

Die Umstellung des Rubrums von den Wohnungseigentümern hin zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ändert nichts am Anfall eines bereits verdienten Mehrvertretungszuschlags.mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 1 Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erhalten, ist der Beschluss nichtig.mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 3 Das Problem

Inhalt des Sondereigentums des Wohnungseigentums 1 ist nach einer Sondernutzungsvereinbarung ("Sondernutzungsrecht") eine unbebaute Grundstücksteilfläche. Wie diese benutzt und gebraucht werden darf, ist nicht vereinbart. K, der Eigentümer des Wohnungseigentums 1, beantragt beim Grundbuchamt, das Sondernutzungsrecht zu unterteilen ("SoNu 3" und "SoNu 4"). Das Grundbuchamt is...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B lässt Mitte Januar 2021 im räumlichen Bereich seines Sondereigentums ein Außenfenster ausbauen, die Öffnung zumauern und verputzen. Ferner lässt er innerhalb seiner Wohnung einen Durchbruch durch die Decke und den Fußboden vergrößern. Am 20.12.2021 gestatten die Wohnungseigentümer diese Maßnahmen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Für...mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 3 Das Problem

Auf einer Versammlung wird bestimmt, die Kosten für die Reparatur der Dachterrassen der Erhaltungsrücklage zu entnehmen. Ferner wird bestimmt, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erhalten. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Fraglich ist, ob die Beschlüsse nichtig sind.mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 5 Wohnungseigentumsrechte. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B als Erben des verstorbenen Wohnungseigentümers Z die Zahlung einer "Sonderumlage" in Höhe von 6.489,16 EUR. Die übrigen Wohnungseigentumsrechte haben einen Eigentümer (Y). Nach einer Niederschrift hat Y unter einem TOP 5.2 "Instandsetzung Außenanlage G...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

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Anfechtungsklage: Begründet... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage (Klageantrag zu 1) hat keinen Erfolg! Wende sich ein Wohnungseigentümer gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (Negativbeschluss), habe er hiermit nur dann Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte, also das Ermessen auf Null reduziert gewesen sei. Dies sei nicht der Fall, wenn es zul...mehr

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Bauliche Veränderung: Balko... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer für seinen Mieter, also einen Drittnutzer, um die Gestattung der Anbringung eines "Balkonkraftwerks". Insoweit ist zunächst zu fragen, ob es sich hierbei um einen bloßen Gebrauch handelt oder, wie es das AG annimmt, um eine bauliche Veränderung. Geht es um eine bauliche Veränderung, ist dann zu fragen, ob der Verlangende ...mehr

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Vergleichsangebote: Suchweite / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, dieses Angebot reiche nicht! Es müsse gewährleistet sein, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Auftrag aufgrund ausreichend fundierter Tatsachengrundlage vergebe. Dabei gelte zumindest bei notwendigen, nicht nur geringfügigen Arbeiten, dass mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote eingeholt werden müssten, damit gewährleistet sei, dass einersei...mehr

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Gebührenstreitwert: Erhaltu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Erhaltungsbeschluss (Grundlagenbeschluss). Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu errechnen ist.mehr

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Vergleichsangebote: Suchweite / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer wollen die Heizkörper austauschen/umbauen. Hierfür liegt ein Angebot eines Betriebes vor Ort vor. Fraglich ist, ob das reicht.mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 3 Das Problem

Bei den Vorschüssen gehen die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 davon aus, dass die Kosten für "Heizung/Wasser/Kanal" von 45.000 EUR auf 90.000 EUR steigen werden. Gegen diese Annahme geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, es gebe keine sachliche Grundlage dafür, dass sich die Heizkosten im Jahr 2023 um 100 % erhöhen werden. Seine Nachfrage ...mehr

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Bauliche Veränderung: Balko... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch, ihm die Anbringung eines Balkonkraftwerks zu gestatten.mehr

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Beschlussersetzungsklage: W... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es einen Anspruch auf eine konkrete privilegierte bauliche Veränderung gibt. Das LG meint, die Antwort auf diese Frage laute: nein. Dem ist zuzustimmen! Etwas Anderes gilt nur dann, wenn sich das Ermessen, eine bestimmte privilegierte bauliche Veränderung zu gestatten, ausnahmsweise auf Null reduziert hat. Was ist für die Verwa...mehr

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Verwaltungskosten: Gerichts... / 1 Leitsatz

Der Anfechtungskläger muss sich an den Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch dann beteiligen, wenn seine Anfechtungsklage Erfolg hat.mehr

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Eigentumswechsel: Anzeigepf... / 3 Das Problem

X, seit Januar 2016 die Eigentümerin der Wohnungseigentumsrechte 1 und 2, überträgt diese auf ihren Ehemann Y. Der Eigentumswechsel wird am 3.8.2021 in das Grundbuch eingetragen. Ab September 2021 werden weder von X noch von Y Vorschüsse gezahlt. Für das Wohnungseigentumsrecht 1 beträgt der Rückstand 2.588,52 EUR, für das Wohnungseigentumsrecht 2 beträgt der Rückstand 1.513,...mehr

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Anfechtungsklage: Begründet... / 3 Das Problem

2 Ehepaare bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im rückwärtigen Teil der Wohnungseigentumsanlage befinden sich ein Gemeinschaftsgarten und ein Pkw-Stellplatz, an dem K1 und K2 ein Sondernutzungsrecht zusteht. Beide Flächen sind nur über einen Verbindungsweg zu erreichen. Zur öffentlichen Straße hin befindet sich ein Hofeinfahrtstor, das die Eheleute B1 und B2 vers...mehr

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Gebührenstreitwert: Erhaltu... / 1 Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme und wird der Beschluss angefochten, richtet sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über die Erhaltungsmaßnahme.mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Beschlüsse seien in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig! Bezogen auf den Beschluss, nach dem die Kosten für die Erhaltung der Dachterrassen der Erhaltungsrücklage entnommen werden sollen, ergebe sich die fehlende Beschlusskompetenz aus dem Umstand, dass nach der Gemeinschaftsordnung die Zuständigkeit für die Entscheidung über solche Maßnahmen und d...mehr

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Beschlussersetzungsklage: W... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt auf Gestattung, auf dem gemeinschaftlichen Eigentum neben seinem Stellplatz eine Ladestation gemäß einem von ihm vorgelegten Ladeinfrastrukturkonzept errichten zu dürfen.mehr

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Bauliche Veränderung: Balko... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, ihm für seinen Mieter M nachträglich die Anbringung eines Balkonkraftwerks an der Außenseite des Balkons zu gestatten. Das Modul hat eine Fläche von 168 cm x 100 cm und ist an einen Wechselrichter angeschlossen. Der Antrag findet keine Mehrheit. Gegen diesen Negativbeschluss geht K vor. Ferner erhebt er eine Beschlussersetzungsklage.mehr

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Verwalter: Verpflichtung zu... / 1 Leitsatz

Der Verwalter haftet einem Wohnungseigentümer in Altfällen nicht für Schäden im Sondereigentum, wenn dort nach seinem Auftrag zur Schadensermittlung Maßnahmen ergriffen wurden.mehr

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Altvereinbarung: Verwaltung... / 1 Leitsatz

Bestimmt eine vor dem 1.12.2020 getroffene Vereinbarung, dass ein Wohnungseigentümer sich (nur) an den Verwaltungskosten zu beteiligen hat, gilt dies auch nach dem 30.11.2020.mehr

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Anfechtungsklage: Begründet... / 1 Leitsatz

Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (Negativbeschluss), hat er hiermit nur dann einen Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte, also insoweit das Ermessen auf Null reduziert war.mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Zwar habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Frage, mit welchen Ausgaben zu rechnen sei, ein Ermessen. Eine gewisse Anhebung der Vorschüsse wäre daher, basierend auf der Annahme, dass sich die Heizkosten voraussichtlich für 2023 erhöhen werden, nicht zu beanstanden gewesen. Für eine 100-prozentige Anhebung dieser Position wären a...mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 4 Die Entscheidung

Das OLG weist darauf hin, dass K keine Änderung der Sondernutzungsvereinbarung im Auge gehabt habe. Er habe zwar die Flächen "SoNu 3" und "SoNu 4" abspalten und rechtlich verselbstständigen wollen. Eine solche Unterteilung sei aber ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten zulässig, solange die äußeren Umfangsgrenzen dabei unverändert blieben. ...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, die bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit zu gestatten. Zwar verlange die Gemeinschaftsordnung eine Mehrheit von 3/4 aller vorhandenen Stimmen. Diese Regelung sei aber seit dem 1.12.2020 nicht mehr anwendbar. Im Vergleich zum bis zum 30.11.2020 geltenden § 22 Abs. 1 WEG enthalte die Gemeinschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei der Prognose, welche Ausgaben in einem Wirtschaftsjahr anfallen werden, ein Ermessen haben und wo die Grenzen sind. Höhe der Vorschüsse Die Höhe der Vorschüsse, die sich auf die einzelnen Kostenpositionen beziehen, ergibt sich durch eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben, anhand der Werte der Vorjah...mehr

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Verwalter: Verpflichtung zu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt in einem Altfall den Ex-Verwalter B wegen Mietausfalls auf Schadensersatz in Anspruch. Das AG weist die Klage ab. B habe als Verwalter ordnungsmäßig gehandelt und seine Verpflichtungen aus § 27 WEG erfüllt. Bei zumindest möglichen Schäden des gemeinschaftlichen Eigentums sei es Aufgabe des Verwalters, unverzüglich die Schadensursache und die zur Mä...mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es überhaupt eine Versammlung gab, in der Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt worden waren (= eine "Sonderumlage"), um die Frage, wann ein Beschluss, mit dem Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt werden, ausreichend bestimmt ist. Eine Frage ist, welcher Umlageschlüssel ihm zugrunde liegt. Eine andere Frage, wie hoch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
EU-Gebäuderichtlinie: Kosten und Nutzen

Die abschließenden Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie laufen. Wohnungseigentümer befürchten, dass durch die verschärften Sanierungsvorschriften eine Kostenwelle auf sie zurollt. Eine Studie will nun belegen, dass sich die Investitionskosten bereits nach 20 Jahren lohnen. Die abschließenden Verhandlungen zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Europ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG-Reform: Pflicht zum erneuerbaren Heizen ab 2024 – Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Überblick Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen sowie klare Investitions- und Modernisierungsanreize setzen. Um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten zu reduzie...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.1 Parteifähigkeit

Rz. 18 Parteifähig sind diejenigen Personen, die rechtsfähig sind. Das sind die natürlichen Personen sowie die juristischen Personen (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft). Die Löschung einer vermögenslosen GmbH nach § 394 Abs. 1 FamFG hat zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO auch ihre Fähigkeit, Partei eines Recht...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel bezeichnet sind (vgl. u. a. AG Berlin-Lichtenberg, Beschluss v. 19.10.2005, 33 M 8070/05, NZM 2006, 120) und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 750 Abs. 1 Satz...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Rz. 238a Voraussetzung einer Unterlassungsklage gegen den Mieter ist jedoch grundsätzlich eine vorherige Abmahnung des Vermieters. Aus der Abmahnung muss sich ergeben, welche konkrete Vertragsverletzung der Mieter begangen hat, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.2.1 Anspruchsberechtigte Person

Die Steuerermäßigung können ausschließlich natürliche Personen auf Antrag hin in Anspruch nehmen, wenn sie ein in ihrem Eigentum stehendes und in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Gebäude (begünstigtes Objekt) im jeweiligen Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der persönliche Anwendungsbereich erfasst unbeschränkt Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.4 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster[1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I) nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für den betrieblichen Bereich. Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[1] und steuerrechtlich[2] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen gem. Einnahmen-Überschussrechnung [3]. Eine handelsrechtliche und damit auch steuerliche Buchführungspflicht besteht immer dann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 2.4 Mehrere Eigentümer

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35c EStG setzt kein Alleineigentum des Steuerpflichtigen voraus. Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, kann die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen i. H. v. 40.000 EUR für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.[1] Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen, die das S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Instandhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage (vormals Instandhaltungsrücklage genannt) wird bei Inhabern von Eigentumswohnungen für das sog. Gemeinschaftseigentum erhoben. Die Erhaltungsrücklage, zu deren Ansammlung die Wohnungseigentümer gem. §§ 19 Abs. 2 Nr. 4, 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) verpflichtet sind, dient der Instandhaltung und der Instandsetzung des ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / Zusammenfassung

Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es sich tatsächlich...mehr